KPV-Landesvorstand und Hauptausschuss in München

Bei der jüngsten Sitzung des KPV-Landesvorstandes und Hauptausschusses in München nahmen die Koalitionsverhandlungen im Bund sowie der bevorstehende CSU-Parteitag am 22. und 23. November in München breiten Raum ein. Eine Wahlnachlese zur Landtags- und Bundestagswahl lieferte Werner Bumeder, Leiter Außenorganisation und Mitgliedermanagement in der CSU-Landesleitung.

Wie Bumeder erläuterte, sei das Ergebnis der Bundestagswahl ein großer Triumph für CDU und CSU. Hierzu habe die Christlich-Soziale Unio  einbringen“ konnten. Kommunale Belange seien ernst genommen worden. Vor allem aber habe sich die „Ruhe an der kommunalen Front“ ausgezahlt.

Da Rößle zufolge eine der wichtigsten Weichenstellungen in den kommenden Wochen die Koalitionsverhandlungen auf Landes- und Bundesebene sein werden, hat die KPV ihren Parteivorsitzenden, Ministerpräsident Horst Seehofer, schriftlich gebeten, die Belange der kommunalen Ebenen, wie Sie bereits im Bayernplan und auch im gemeinsamen Regierungsprogramm mit der CDU festgeschrieben sind, in die Koalitionsverhandlungen einzubringen. Die wichtigsten Forderungen der KPV lauten:

Entlastung der Kommunalhaushalte von den rasant steigenden Sozialausgaben, insbesondere durch die Übernahme der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe sind in Bayern zwischen dem Jahr 2000 und 2011 um ca. 70 % auf 2.155 Mrd. Euro gestiegen und belasten die Kommunalhaushalte enorm. Da die Eingliederungshilfe keine rein örtliche Angelegenheit ist, sondern vielmehr der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung unterliegt, muss sich der Bund durch die Einführung eines neuen Bundesleistungsgesetzes dieser Aufgabe stellen. Der Bund soll sich schrittweise an den Kosten beteiligen und die Kommunen so dauerhaft entlasten.

Nachhaltige Verbesserung der Krankenhausfinanzierung

Dem zunehmenden Missverhältnis zwischen Kosten- und Einnahmenentwicklung in den Krankenhäusern muss entgegengewirkt werden. Die vom Bund im Juli 2013 bewilligten zusätzlichen 1,1 Mrd. Euro für 2013/2014 waren ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Langfristig muss das Vergütungssystem für Krankenhäuser allerdings so verbessert werden, dass unsere Kliniken dauerhaft schwarze Zahlen schreiben können.

Erhalt und Ausbau der kommunalen Infrastruktur

Leistungsfähige Verkehrswege, kommunale Einrichtungen und Breitbandnetze sind für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Regionen von entscheidender Bedeutung. Die kommunalen Ebenen sind bereit, für eine hohe Leistungsfähigkeit ihrer Infrastruktur zu sorgen, benötigen dafür allerdings eine stärkere finanzielle Unterstützung des Staates, da der vorhandene Finanzrahmen nicht ausreichend ist.

Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs

Der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund wurde in den vergangen Jahren erfreulicherweise auf 12,75 Prozent erhöht. Eine kontinuierliche Steigerung des Kommunalanteils gilt es auch künftig zu verfolgen, damit die Kommunen all ihre Aufgaben adäquat erfüllen können. Darüber hinaus soll der kommunale Finanzausgleich zielgenauer die bedürftigen Kommunen unterstützen, damit insbesondere die Herausforderungen des demographischen Wandels gelöst und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Bayerns geschaffen werden können.

Mit Blick auf den CSU-Parteitag am 22. und 23. November in München wurden die u. a. an die Kommunalpolitische Vereinigung der CSU überwiesenen Anträge B 7 „Flächendeckende Ferienbetreuung“ und F 2 „Teilzeitbeschäftigung in Führungspositionen“ erörtert.

Im Antrag F2 fordert der Parteitag die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag auf, sich gezielt für die Übertragung von Führungsverantwortlichkeit an Teilzeitbeschäftigte einzusetzen und entsprechende Fortbildungsangebote zu fördern. Begründung: „In Führungspositionen in Deutschland sind teilzeitbeschäftigte Frauen und Männer nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Dadurch gehen Potential und Wettbewerbsvorteile verloren, die Wirtschaftskraft wird geschwächt. Eine der Ursachen ist darin zu sehen, dass Teilzeitbeschäftigte nicht als Führungspersönlichkeiten erkannt und gefördert werden. Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung schließen sich aber nicht aus. Gerade Teilzeitbeschäftigte haben oftmals ‚soft skills’ entwickelt, die sie für Aufgaben mit Führungsverantwortung besonders qualifizieren. Es gilt, das Potential zu erkennen und gezielt zu fördern.“

Die Stellungnahme der Kommunalpolitischen Vereinigung der CSU hierzu: „Die Kommunalpolitische Vereinigung stimmt zu, dass durch gezielte Förderung von Teilzeitbeschäftigten für Führungspositionen ein großes Potenzial gehoben werden kann und setzt sich dafür ein, dass dies insbesondere auf kommunaler Ebene verstärkt berücksichtigt wird. Ausschlaggebender Maßstab für die Besetzung einer Führungsposition muss dennoch die fachliche Kompetenz bleiben. Diese Einschätzung obliegt nach wie vor der Unternehmensführung bzw. der Amtsleitung einer Behörde.“

Folgende KPV-Stellungnahme wurden verabschiedet: „Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die flächendeckende Ferienbetreuung für Kinder ein wichtiger Aspekt. Nur wenn Eltern ihre Kinder in guten Händen wissen, können sie ihrem Beruf uneingeschränkt nachgehen und vor allem lange Ferienzeiten überbrücken, ohne bei der Betreuungsfrage in Not zu geraten. Dieser Verantwortung sind sich die bayerischen Kommunen durchaus bewusst.“

Und weiter: „Aus diesem Grund bemühen sich unsere Kommunen bereits seit vielen Jahren im Rahmen Ihrer Möglichkeiten um eine angemessene Kinderbetreuung in der Ferienzeit. Der Freistaat unterstützt die Kommunen bei dieser Aufgabenerfüllung im Rahmen der Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und der Investitionskostenförderung von Horten nach dem FAG. Dadurch konnte bisher schon eine relativ gute Situation bei der Kinderbetreuung in Ferienzeiten herbeigeführt werden. Der Wunsch nach einer weiteren Verbesserung und flächendeckenden Betreuung wird unterstützt, allerdings kann dies nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Kommunen und bei entsprechender Mitfinanzierung durch den Freistaat Bayern erfolgen.“

In einem weiteren überwiesenen Antrag C 25 „Bürgerbeteiligung durch E-Voting“ hatten der Vorsitzende der Zukunftskommission MdEP Manfred Weber sowie die Landräte Matthias Dießl (Fürth) und Stefan Rößle (Donau-Ries) die Staatsregierung aufgefordert, neue Formen der Bürgerbeteiligung wie das E-Voting zu unterstützen und dafür die rechtlichen sowie technischen Möglichkeiten zu schaffen. Auf kommunaler Ebene solle es künftig möglich sein, „dass zum Beispiel ein Gemeinderat nach eigenem Ermessen ein von ihm diskutiertes Thema zum E-Voting freigibt und so ein Stimmungsbild zur weiteren Entscheidungsfindung erhält“.

Dass diesem Ansinnen nichts entgegensteht, hat die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag in ihrer Stellungnahme zum Ausdruck gebracht. Dort heißt es unter anderem: „Die Durchführung von E-Votings ist bereits heute rechtlich möglich. Eine Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften ist hierfür nicht erforderlich. Letztlich entscheiden jedoch die Kommunen im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts, ob und wie sie neben förmlichen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechten onlinebasierte Meinungsabfragen durchführen wollen.“

Um E-Votings durchführen zu können, bedürfe es einer geeigneten IT-Infrastruktur, die insbesondere den Anforderungen an die IT-Sicherheit, den Datenschutz und die Barrierefreiheit genügen muss. „Ob und gegebenenfalls wie die Kommunen beim Aufbau entsprechender IT-Strukturen unterstützt werden können, bedarf noch weiterer Prüfungen.“

Doris Kirchner

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