KPV verabschiedet neues Grundsatzprogramm

„Tradition mit Zukunft – Kommunalpolitik neu begründen“ so lautet der Titel des neuen Grundsatzprogrammes, das die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) auf ihrer Bundesvertreterversammlung am 22. November 2014 in Chemnitz beschlossen hat.

Kommunalpolitik neu begründen

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands gibt sich ein neues Grundsatzprogramm. Kommunalpolitik wollen wir fit machen für die Herausforderungen unserer Zeit und gute Traditionen in die Zukunft überführen. Wir wollen mit unserem neuen Grundsatzprogramm Kommunalpolitik auf Bundesebene präzisieren und neu begründen.

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU setzt sich für starke kommunale Strukturen und eine starke kommunale Selbstverwaltung in Deutschland ein. Seit je her gilt, nur starke Kommunen garantieren ein starkes Deutschland. Gerade in Krisen hat sich gezeigt, welche Kraft die Kommunen entwickeln können und wie stabilisierend dezentrale Strukturen wirken.

Für unsere Kommunen und die Menschen, die sich in der kommunalen Selbstverwaltung engagieren, sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich das Engagement lohnt und Wertschätzung erfährt sowie weitreichende Freiräume für die jeweils passenden Lösungen entstehen.

„Den Menschen Heimat geben“ bleibt das zentrale Anliegen unserer Kommunalpolitik in christlicher Verantwortung. Aus dem christlichen Menschenbild heraus gestalten wir unsere Politik auch vor Ort. Wir vertrauen in die Leistungskraft und die Leistungsbereitschaft des Einzelnen. Wir setzen auf Familien und Strukturen, in denen Menschen langfristig Verantwortung für sich und andere übernehmen. Wir wollen eine starke kommunale Selbstverwaltung, in der Menschen ihre Lebensbedingungen wirklich beeinflussen und gestalten können.

Dabei sind sowohl die Ausgangslagen als auch die Potentiale in den einzelnen Kommunen unterschiedlich. Mit unserem Grundsatzprogramm wollen wir den politischen Akteuren und Verbänden auf allen politischen Ebenen Leitplanken und Wegmarken bieten.

Grundgesetz Artikel 28

(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.

(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.

I. Gewährsträger der kommunalen Selbstverwaltung

Unser Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung leitet sich aus dem Grundgesetz (GG) ab. In Art 28 (2) GG wird den Gemeinden das Recht zugesprochen, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Dabei ist die finanzielle Eigenverantwortung zu gewährleisten: „Im Rahmen der Gesetze“ heißt nichts anderes, als dass die Gesetzgeber – Bund und Länder – den Gestaltungsspielraum der Kommunen rechtlich und faktisch begrenzen. Deshalb ist es von so großer Bedeutung, dass die gewählten Amts- und Mandatsträger auf allen Ebenen Gehör finden, ihren Einfluss geltend machen und ihre Interessen durchsetzen. Von den kommunalpolitisch Aktiven hängt es ab, ob die kommunale Selbstverwaltung als gute und bewährte Tradition in Deutschland Bestand hat und Zukunftsperspektive entwickelt.

Die Kommunen sind Teil der Länder und somit haben diese dafür Sorge zu tragen, dass kommunale Selbstverwaltung gelingt. Die Länder sind in der Verantwortung, eine auskömmliche und aufgabenadäquate Finanzausstattung ihrer Kommunen sicherzustellen. Sie setzen den Rahmen u.a. für die Daseinsvorsorge und die wirtschaftliche Betätigung und müssen den Ausgleich zwischen leistungsstärkeren und –schwächeren Kommunen sicherstellen. Wenn Kommunen überfordert sind, obliegt dem Land die Pflicht, frühzeitig zu helfen oder durch die Aufsicht gegenzusteuern.

In besonderer Weise allerdings ist der Bund gefragt als Gewährsträger der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland. Er wird durch das Grundgesetz Art 28 (3) verpflichtet, zu gewährleisten, dass die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen des Art. 28 (1) und (2) entspricht. Also müssen wir auf Bundesebene immer wieder darauf hinwirken, dass der Bund seiner Gewährleistungsverantwortung nachkommt und dies auch in europäischen bzw. internationalen Verhandlungen berücksichtigt.

Wir sehen in einer starken kommunalen Selbstverwaltung einen unverzichtbaren Bestandteil der politischen und verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Sie gewährleistet einen in Stufen gegliederten demokratischen Staatsaufbau. Wie die bundesstaatliche Verfassung stellt sie eine Ergänzung des Prinzips der Gewaltenteilung dar. Kommunale Selbstverwaltung soll den Einfluss des Staates zurückdrängen.

Kommunale Selbstverwaltung ist ihrem Wesen nach auf die eigenständige Wahrnehmung der Aufgaben für die örtliche Gemeinschaft ausgerichtet. Sie ist im Vergleich zu den Ländern, dem Bund und der EU am weitesten durch zusätzliche Bürgerbeteiligungsinstrumente demokratisch legitimiert. Dahinter steht die Auffassung, dass die Menschen die Angelegenheiten ihrer örtlichen Gemeinschaft am besten selbst regeln und verwalten können. Die Menschen sind direkt mit den Problemen konfrontiert und suchen nach ihren maßgeschneiderten Lösungswegen. Dieser kommunale „Lösungswettbewerb“ fördert neue Entwicklungen und verleiht der kommunalen Politik eine besondere Innovationskraft.

Die Beteiligung an der Gestaltung des Lebensumfeldes wächst aus der besonderen Bindung an den Wohnort, an die Heimat. Umgekehrt stärkt sie zugleich das Heimatgefühl und die Identifikation mit der Gemeinde oder dem Quartier und erhöht damit auch die Lebenszufriedenheit und Lebensqualität. Bei entsprechendem Gestaltungsfreiraum können durch die intensive Mitwirkung der Menschen an den Entscheidungen vor Ort die Akzeptanz von Politik allgemein und das Vertrauen in demokratische Prozesse gestärkt werden.

Kommunale Selbstverwaltung verwirklicht sich in den vielen tausend Gemeinden, Städten, Kreisen und kommunalen Verbänden mit über 200.000 ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern. Die kommunale Selbstverwaltung hat auch mithilfe kommunaler Unternehmen beim Wiederaufbau der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg und nach der Wiedervereinigung eine herausragende Rolle gespielt sowohl bei der Festigung der Demokratie wie beim Ausbau der Infrastruktur, der Kultur und der Förderung des wirtschaftlichen Wohlstandes.

Kommunale Selbstverwaltung hat Zukunft, wenn sich politisches Handeln auf allen Ebenen an den sechs grundlegenden Prinzipien orientiert:

  •  Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse
  •  Aktivierende Bürgergesellschaft
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Subsidiarität
  • Soziale Marktwirtschaft
  • Eindeutigkeit der Verantwortung

 

Wenn es gelingt, verstärkt diesen Prinzipien Geltung zu verschaffen und unsere Politik auch in den Ländern und vor Ort daran auszurichten, werden wir neuen Handlungsspielraum und neue Attraktivität der Selbstverwaltung hinzugewinnen.

Die Gesellschaft in unserem Land verändert sich kontinuierlich. Der Wandel zeigt sich im Wesentlichen bei der Entwicklung und Zusammensetzung der Bevölkerung, den sozialen und familiären Strukturen, den Bedürfnissen und Erwartungen der Menschen und bei der globalen Vernetzung und europäischen Einbindung.

II. Wir nehmen die zentralen Herausforderungen an

Der demografische Wandel ist die zentrale Herausforderung, vor der die Kommunen in den nächsten Jahrzehnten stehen werden. Die Deutschen werden weniger, bunter und älter. Deutschland braucht qualifizierte Zuwanderung. Die Bevölkerungsverteilung zwischen Städten und ländlichem Raum ändert sich weiter. Während einige große Städte und Metropolregionen Zulauf verzeichnen, verlieren manche ländliche Bereiche deutlich Einwohner. Die Bevölkerungsstruktur verändert sich. Es gibt gute Beispiele von ländlichen Räumen, die stabil oder sogar wachsend ihre Qualität verbessern konnten. Die KPV bekräftigt das im Grundgesetz beschriebene Prinzip der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, wobei für uns darüber Klarheit besteht, dass jede Kommune, jede Region ihre eigenen Wertigkeiten pflegen und entwickeln muss.

Deshalb setzen wir uns dafür ein:

  • Ausgehend von einer fortgeschriebenen Demografiestrategie des Bundes müssen die Länder und Kommunen eigene Demografiestrategien entwickeln. Wir wollen den Demografischen Wandel aktiv gestalten und Gemeinden, Städte und Landkreise in die Lage versetzen, den Wettbewerb um Einwohner und qualifizierte Zuwanderer zu bestehen.
  • Die zukünftigen Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen müssen die unterschiedlichen demografischen Entwicklungen in den Kommunen und Regionen besser berücksichtigen. Wir wollen einen demografischen Faktor in die Finanzausgleichssysteme einführen.
  • Qualifizierte Zuwanderung ist ein Erfolgsfaktor für unser Gemeinwesen, unseren Sozialstaat und den Wohlstand in unseren Kommunen. Wir wollen keine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme, sondern eine Willkommenskultur für qualifizierte Zuwanderer und Zugewanderte viel stärker fördern und fordern und eine gelingende Integration auch derjenigen, die als politisch, ethnisch oder religiös Verfolgte dauerhaft zu uns kommen.
  • Lebensqualität basiert auch auf intakter Infrastruktur, dem Schutz der Umwelt und des Klimas, den sozialen Sicherungssystemen, durchlässigen und zugänglichen Bildungssystemen. Wir wollen die hohe Lebensqualität für die Menschen erhalten, die finanziellen Belastungen für die kommenden Generationen reduzieren und die richtigen Impulse für Investitionen zur Erneuerung unserer Infrastruktur und zum Ausbau eines leistungsfähigen Bildungssystems setzen.
  • Ländliche Räume können andere Qualitäten entwickeln als Ballungszentren. Wir wollen die Unterschiedlichkeit und die Vielfalt von Lebensentwürfen von Menschen erhalten, den ländlichen Raum stärker entwickeln und Chancen eröffnen.
  • Metropolregionen und Großstädte haben zum Teil eine erhebliche Anziehungskraft. Gesellschaftliche Entwicklungen werden schneller und deutlicher sichtbar. Wir wollen, dass auch in Zukunft Städte lebenswert bleiben und die Menschen Zugehörigkeit und Wohlergehen erfahren.
  • Städte und zentrale Orte nehmen auch für ihr Umland besondere Funktionen wahr. Wir wollen unser kulturelles Leben in Deutschland bewahren, pflegen und mit kultureller Bildung an die nächsten Generationen weitergeben.

Die Gewohnheiten, Ansprüche und Erwartungshaltungen der Menschen vor Ort ändern sich. Die Leistungen der Daseinsvorsorge, die Infrastruktur und insbesondere die Kultur- und Bildungsangebote müssen im Dialog mit den Einwohnern einer ständigen Überprüfung unterzogen werden. Viele Menschen engagieren sich noch vor Ort in der Kommune. Ehrenamtlich übernehmen Bürgerinnen und Bürger Verantwortung und tragen zum Gelingen unserer repräsentativen Demokratie bei. Die Rahmenbedingungen für das kommunalpolitische Ehrenamt sind enger geworden, Gestaltungsspielräume eingeschränkt und im Zusammenspiel mit direkt gewählten (Ober-) Bürgermeistern und Landräten ist die Wahrnehmbarkeit oft reduziert. Gleichzeitig hat sich der Anspruch hinsichtlich der Kommunikation zwischen Politik und Verwaltung einerseits und den Einwohnern andererseits verändert. Die KPV bekräftigt das Prinzip der aktivierenden Bürgergesellschaft, in der die kommunalen Amts- und Mandatsträger das Bindeglied zwischen dem Einzelnen und der Gemeinschaft darstellen und die Menschen in die Prozesse der Meinungsbildung einbeziehen.

Deshalb setzen wir uns dafür ein:

  • Die repräsentative Demokratie vor Ort ist flächendeckend durch plebiszitäre Elemente wie zum Beispiel Bürgerbegehren, Bürgerentscheide und Direktwahlen ergänzt worden. Die kommunale Selbstverwaltung ermöglicht eine umfassende und frühzeitige Beteiligung der Menschen vor Ort. Wir wollen möglichst viele Menschen in die Meinungsbildung vor Ort einbeziehen, mit ihnen das Gespräch, den Dialog und den gegenseitigen Austausch suchen.
  • Die überregionale Presse berichtet nur eingeschränkt über kommunalpolitische Ereignisse. Natürlich greifen Lokalzeitungen, Lokalradio und Lokalfernsehen einzelne kommunalpolitische Themen auf. Wir wollen Kommunalpolitik stärker via Internet und Soziale Netzwerke vermitteln und direkt mit den Menschen kommunizieren.
  • Demokratische Beteiligungsverfahren und Wahlen werden erst legitimiert durch die Bereitschaft der Menschen, davon Gebrauch zu machen. Geringe Beteiligungsquoten können Ausdruck von grundlegender Zufriedenheit, aber auch von Trägheit, Desinteresse oder sogar Distanz sein. Wir wollen, dass die Menschen wieder stärker ihrem Willen aktiv Ausdruck verleihen und die Bürgerinnen und Bürger motivieren, sich an Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen. Hierbei ist es uns wichtig, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte für unsere Politik zu interessieren, ihnen Gehör zu verschaffen, sie einbinden und für die aktive Politik zu gewinnen.
  • Das ehrenamtliche Engagement in unseren Kommunen ist vielschichtig und keinesfalls immer an organisierte Strukturen gebunden. Neben dem „klassischen Ehrenamt“ in Vereinen, Kirchen, Sozialverbänden, Kommunalpolitik oder der Feuerwehr, engagieren sich viele Menschen ehrenamtlich: Sei es in Bürgerinitiativen, Stadtteilprojekten, Kita- und Schulpflegschaft, als Jugendbegleiter, Lese- oder Jobpaten, bei Besuchsdiensten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, im Rahmen der Mehrgenerationenarbeit oder der Nachbarschaftshilfe. Wir wollen das bürgerschaftliche Engagement auch finanziell stärken, die Bereitschaft dazu erhöhen und neue vielfältige Möglichkeiten zum Engagement eröffnen.
  • Frühzeitige, systematische Bürgerbeteiligung kann die Wissensbasis erweitern, Expertengutachten können so den Praxistest bestehen. Rechtzeitige Beteiligung ermöglicht es, Interessenkonflikte sichtbarer zu machen und öffentlich abzuwägen. Professionelle Bürgerbeteiligung kann einen gleichberechtigten und moderierten Dialog zwischen den widerstrebenden Interessen herstellen und zu einem Ausgleich führen. Bürgerbeteiligung kann auch diejenigen aktivieren, die als „schweigende Mehrheit“ sonst nicht zu Wort kommen. Wir wollen Bürgerbeteiligung als Methode der Politik vor Ort weiter entwickeln und die notwendige  organisatorische und finanzielle Unterstützung von Seiten der Kommunalverwaltungen dazu bereitstellen.
  • Nach der Abstimmung müssen die Beschlüsse und deren Realisierung, vor allem wenn dies Jahre dauert, immer wieder in der Öffentlichkeit begründet und erläutert werden. Der Faden zwischen den verantwortlichen Projektträgern und den Bürgerinnen und Bürgern darf nicht reißen. Wir wollen, dass frühzeitig alle relevanten Daten, Erkenntnisse und der Fortgang des Verfahrens auch via Internet bekanntgemacht werden, ein Kommunikationsmanagement vom von der Lösungsfindung bis zur Inbetriebnahme der Infrastruktur und eine zügige Umsetzung beschlossener Projekte erfolgt.
  • Die Zahl der Ratsfraktionen sowie der Gruppierungen und Einzelbewerber ohne Fraktionsstatus in den Gemeindevertretungen hat sich stark erhöht. Der Einzug der kleinen Gruppierungen erschwert die Bildung von klaren Mehrheiten erheblich. Ratssitzungen dauern immer länger, ohne zu den erforderlichen Entscheidungen zu kommen. Unter diesen Bedingungen wird es immer schwieriger, politisch Interessierte für eine ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen, die als zeitintensiv und ineffektiv erlebt wird. Wir wollen die Funktionsfähigkeit und die Gemeinwohlorientierung der kommunalen Vertretungskörperschaften stärken, eine Sperrklausel von mindestens 3 % im Kommunalwahlrecht über die einzelnen Landesverfassungen verankern und sicherstellen, dass das Auszählverfahren das Wahl-Ergebnis in der Sitzverteilung wirklich abbildet.

Der Sozialstaat eröffnet den Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Gemeinschaft schafft Chancengerechtigkeit und bewahrt die Menschen vor Armut. Aus unserem christlichen Menschbild heraus, setzen wir auf die Leistungsbereitschaft des Einzelnen und die Übernahme von Verantwortung für die Nächsten und die Gemeinschaft. Die KPV bekennt sich zum Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe, bei dem der Bevormundung das Vertrauen auf die Kraft des Einzelnen und der gesellschaftlichen Gruppen entgegengesetzt wird und auch die Kommunen in die Lage versetzt werden, sich selbst zu helfen.

Deshalb setzen wir uns dafür ein:

  • Für die Menschen in unserem Land muss es wieder stärker erfahrbar werden, dass sich Leistung lohnt. Umverteilungs- und Zuweisungssysteme, auch zwischen Kommunen, führen nicht zur Entfaltung von Eigeninitiative und Effizienz. Wir fordern ein besseres Finanzierungssystem für die Kommunen, das eine Sockelfinanzierung aus eigenen proportionalen Anteilen am Steueraufkommen, eigene kommunale Steuer- und Abgabenquellen und Gestaltungsspielraum durch kommunale Hebesätze garantiert.
  • Förderprogramme entwickeln sich erfahrungsgemäß leicht zu „goldenen Zügeln“. Wenn kommunale Eigenmittel bei Förderprogrammen gebunden werden, verhindern sie möglichweise weiteren Gestaltungsspielraum vor Ort.
  • Der dynamische Anstieg der Kosten der sozialen Sicherungssysteme belasten verstärkt die kommunalen Haushalte. Dort, wo die Kommunen Gestaltungsspielraum entwickeln können, muss dieser konsequent genutzt werden, um die betroffenen Menschen aus den sozialen Sicherungssystemen herauszuführen. Wir wollen die bestehenden Leistungsgesetze hinsichtlich ihres tatsächlichen kommunalen Gestaltungsspielraums untersuchen und entweder erweitern oder aus der kommunalen Selbstverwaltung gänzlich herauslösen.
  • In Deutschland sind umfassende familienpolitische Leistungen entwickelt worden; sie sind zum Teil unübersichtlich und in ihrer Wirkung konkurrierend. Die aufwachsenden Generationen müssen von Anfang an die bestmöglichen Startchancen erhalten. Wir wollen die familienpolitischen Leistungen am Kindeswohl orientieren und aus dem Recht des Kindes heraus eine optimale Bildung und Betreuung gewährleisten.
  • Bildung legt den Grundstein für die Teilhabe am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Leben. Ein modernes und funktionierendes Bildungswesen ist von zentraler Bedeutung für die örtliche Struktur und Wirtschaftsentwicklung. Wir wollen kommunale Bildungsregionen entwickeln, in denen frühkindliche Bildung, Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Weiterbildung und Qualifizierung Hand in Hand greifen und vor Ort mitgestaltet werden können.
  • Die Voraussetzungen für Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind die persönliche Disposition, die Möglichkeiten der Unterstützung, die gezielte Förderung und die Öffnung aller Bereiche der Gesellschaft und der Arbeitswelt. Wir wollen das Leitbild der UN-Behindertenrechtskonvention im Interesse und zum Wohle der Menschen mit Behinderungen umsetzen und an dem individuellen Bedarf orientieren.
  • Die sozialen Leistungen orientieren sich am Individuum, seinen Bedürfnissen und seinen Ausgangsvoraussetzungen. Jeder muss sich zunächst mit seinen eigenen zur Verfügung stehenden Mitteln darum kümmern, einen möglichen Nachteil auszugleichen; dann erst kann er auf die Gemeinschaft zurückgreifen, sonst wird die Gemeinschaft überfordert. Wir wollen den Einzelnen nach seiner Leistungsfähigkeit und seinem Vermögen an den Kosten der Inanspruchnahme sozialer Leistungen beteiligen und den Vermögensrückgriff grundsätzlich erhalten.
  • Leider finden immer noch zu viele Menschen keine Beschäftigung. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Gemeinnützige Beschäftigung oder dem Gemeinwohl dienende Arbeit können den betroffenen Menschen eine große Bestätigung und neuen Halt geben, sowie den Weg in den Arbeitsmarkt ebnen. Wir wollen neue Möglichkeiten für kommunale Beschäftigung, ohne reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu ersetzen, gemeinsam mit der Wirtschaft und den freien Trägern entwickeln.
  • Bevor Menschen in soziale Notlagen geraten oder diese sich zuspitzen, bieten Kommunen und freie Träger ihre Hilfen an. Frühzeitige Hilfe und Unterstützung sollen Schlimmeres verhindern und Kosten für die Gemeinschaft einsparen. Wir wollen die individuellen Hilfen und die soziale Fürsorge auch in Zukunft in kommunaler Hand, nah bei den Betroffenen belassen.

Bei fortschreitender Europäisierung und Globalisierung sind die Kommunen der wichtigste Bezugs- und Ankerpunkt unserer Gesellschaft. Die Europäische Union, als starke Wertegemeinschaft, macht uns gemeinsam stark für den internationalen Wettbewerb. Die EU hat mit dem Vertrag von Lissabon die kommunale Selbstverwaltung anerkannt und Mechanismen verankert, die ihren Schutz garantieren. Die KPV bekennt sich zum Prinzip der Subsidiarität, das als konstituierender Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung nicht nur Eingriffe von Seiten der EU, sondern auch der Länder und des Bundes untersagt.

Deshalb setzen wir uns dafür ein:

  • Der Vertrag von Lissabon verpflichtet die Europäische Union zur Achtung der kommunalen Selbstverwaltung und hat einen Mechanismus zur Subsidiaritätsprüfung und der Verhältnismäßigkeitskontrolle eingeführt. Die EU soll damit nur dort tätig werden, wo europäische Regelungen wirklich notwendig und verhältnismäßig sind. Wir wollen dieses Instrument nutzen, um den Regionen und Kommunen Handlungsspielraum zu sichern.
  • In der kommunalen Selbstverwaltung muss geprüft werden, was von jedem Einzelnen erwartet werden kann und was die örtliche Gemeinschaft übernehmen sollte. Kommunen können überfordert sein. Bevor staatliche Ebenen bestimmte Aufgaben übernehmen, die von Kommunen nicht erledigt werden können, muss nach den Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit die Übernahme geprüft und begründet werden. Wir wollen die bestehenden und zukünftigen Aufgaben von Bund, Ländern und Kommunen einer Subsidiaritätsprüfung unterziehen und gegebenenfalls Aufgaben in die kommunale Selbstverwaltung zurückführen.
  • Kleine Einheiten, überschaubare Größenordnungen und klare Strukturen erleichtern die Steuerung vor Ort und reduzieren Abhängigkeiten. Dies gilt für die Kommunen, deren Unternehmen, aber auch für private Partner. Wir wollen funktionierende kleine Einheiten erhalten, notwendige Kooperationen bzw. möglicherweise Zusammenschlüsse zwischen Kommunen ausschließlich auf freiwilliger Basis und das Instrument der Interkommunalen Zusammenarbeit ausbauen.
  • Förderprogramme waren in der Vergangenheit hilfreich, um Politikbereiche anzustoßen. Aber sie sind oft eher symbolischer Natur und entwickeln einen bevormundenden Charakter. Der Goldene Zügel ist ein Instrument von gestern und muss gekappt werden. Wir wollen den Kommunen mehr Freiraum und finanzielle Mittel bereitstellen und jeder Kommune eine sogenannte freie Spitze zusichern, um kommunale Selbstverwaltung noch gestaltbar zu erhalten.

Die Globalisierung zeigt, dass die Marktkräfte einen staatlichen Ordnungsrahmen benötigen. Der faire Ausgleich der Interessen von Anbietern und Nachfragern, der effiziente Einsatz der immer knapper werdenden Ressourcen, der Schutz der Umwelt und des Klimas müssen durch unsere Wirtschaftsordnung sichergestellt werden. Die Europäische Union stellt unter den Anforderungen des europäischen Binnenmarkts die Erfüllung von kommunalen Aufgaben immer wieder in Frage und schränkt die Handlungsspielräume der Kommunen und ihrer Unternehmen ein. Die KPV bekennt sich deshalb zum Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft, in der eben nicht die freien Kräfte des Marktes walten werden, sondern ein kontrollierter und funktionierender Ausgleich der Interessen der Marktteilnehmer gewährleistet ist.

Deshalb setzen wir uns dafür ein:

  • Kommunen gewährleisten eine bürgernahe, flächendeckende und sozialverträgliche Erfüllung öffentlicher Aufgaben auf hohem Niveau. Die kommunale Daseinsvorsorge sichert die Lebensqualität der Menschen gerade dann, wenn Marktmechanismen versagen. Wir wollen die Verantwortung und Entscheidungsfreiheit vor Ort stärken, so dass die Menschen vor Ort selbst entscheiden, welche Leistungen in welcher Form angeboten werden.
  • Die Leistung der kommunalen Daseinsvorsorge kann durch private Unternehmen, in Kooperation mit diesen oder durch kommunale Unternehmen oder die Kommune selbst bzw. in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, erbracht werden. Wir wollen in kommunaler Selbstverwaltung den Kanon der Leistungen der Daseinsvorsorge bestimmen, die Qualität der Leistung kontinuierlich überprüfen und Versorgungssicherheit, Preistransparenz und Sozialverträglichkeit sicherstellen.
  • Zum Erhalt, dem Umbau und dem Ausbau der Infrastruktur in den Kommunen bedarf es erheblicher Investitionen. Der Investitionsstau ist eine Bürde für die zukünftigen Generationen und eine indirekte Verschuldung. Wir wollen mehr Investitionen in eine zukunftsfähige Infrastruktur und die Finanzierung und Refinanzierung erleichtern.
  • Infrastruktur in Deutschland ist zum Teil in privater Hand. Gerade im Energie-, Verkehrs-, und Telekommunikationsbereich werden Leitungsnetze in Anspruch genommen, die ebenfalls erheblicher Neuinvestitionen bedürfen. Wir wollen die grundsätzliche Trennung von Netz und Betrieb und überprüfen, ob langfristig Netzinfrastruktur in privaten Händen bleiben kann.

 

Kommunen können sich schneller anpassen und sind Stabilitätsanker. Die kommunale Selbstverwaltung ist dafür ein überlebenswichtiger Garant. Eine zentralisierte Fremdbestimmung kommunaler Belange ist eindeutig der falsche Weg und nicht für eine zukunftsfeste Kommunalentwicklung geeignet. Grundvoraussetzung für eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sind klare Trennlinien zwischen den politischen Ebenen und stabile Kommunalfinanzen. Deshalb bekennt sich die KPV zum Prinzip der Eindeutigkeit der Verantwortung. Hierbei liegen die Verantwortlichkeiten über die Finanzen und die jeweiligen Aufgaben in einer Hand. die Zuständigkeiten sind klar geregelt und für die Menschen durchschaubar.

Deshalb setzen wir uns dafür ein:

  • Die Vermischung von Zuständigkeiten verhindert klare und für die Menschen erkennbare Strukturen. Das Vertrauen in die demokratischen Institutionen wird gestärkt, wenn für die Menschen erkennbar ist, wer wofür zuständig und verantwortlich ist. Auch die Handelnden in Politik und Verwaltung werden bei eindeutiger Zuständigkeit besser und effizienter Aufgaben lösen. Wir wollen eine weitere Entflechtung von Zuständigkeiten und Mischfinanzierungen mit dem Ziel klarer Verantwortung für Aufgabe und Finanzierung in einer Hand.
  • Bund und Ländern steht das Zusammenwirken im gegenseitigen Einvernehmen frei. Unser Grundgesetz beschreibt schon heute eine Reihe von institutionellen Kooperationen. Wir wollen eine Kooperationskultur von Bund, Ländern und Kommunen bis hin zu Staatsverträgen, die den Kommunen eine adäquate Finanzierung von „gesamtgesellschaftlichen Aufgaben“ ermöglichen.
  • Das Durchgriffsverbot des Bundes auf die Kommune ist die strengste Form der Konnexität. Es ist eine echte Errungenschaft zur Absicherung gegen neue übertragene Aufgaben wohlmöglich ohne entsprechende Finanzierung. Wir wollen das Durchgriffsverbot bewahren und diese grundgesetzliche Absicherung der kommunalen Selbstverwaltung auch gegenüber gut gemeinten Eingriffen in die Selbstverwaltung verteidigen.
  • Grundsätzlich liegt die Verantwortung zur auskömmlichen und aufgabengerechten Finanzierung ihrer Kommunen in den Händen der Länder. Die Länder müssen ihre kommunalen Finanzausgleiche bereits heute auch höchstrichterlich daran messen lassen. Wir wollen die Verantwortung der Länder zur auskömmlichen und aufgabengerechten Finanzierung ihrer Kommunen grundgesetzlich präzisieren.
  • In der Vergangenheit haben Leistungsgesetze, Aufgabenübertragungen und Unterfinanzierung Kommunen in die Schuldenfalle getrieben. Die Länder haben mit ihrer Kommunalaufsicht der Verschuldung der betroffenen Kommunen zugesehen. Wir wollen, dass im Stabilitätsrat die Kommunen einbezogen werden und der Bund in diesem Rahmen mit den Ländern eine Lösung der Altschuldenproblematik auf den Weg bringt.
  • Die Kommunen, als Teil der Länder, sind davon abhängig, wie sich die Strukturen des bundesdeutschen Föderalismus weiterentwickeln. Die Länder können gegenüber dem Bund ihren Gestaltungsanspruch erheben und ihre Zuständigkeiten erweitern. Damit können sich auch für die Kommunen neue Chancen auf eine eigenständige Entwicklung eröffnen. Wir wollen für die Kommunen neue Gestaltungsspielräume im Rahmen einer strengen, verfassungsrechtlich abgesicherten Konnexität auf Landesebene.
  • Bestehende Leistungsgesetze des Bundes entwickeln immer noch einen direkten Griff auf die Kommunen. Wir wollen bestehende Leistungsgesetze des Bundes hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Kommunen und ihrer Dynamik untersuchen und in die Länderkonnexität einbeziehen.

III. Unser Auftrag

Wir, die KPV, haben uns zur Aufgabe gemacht, die kommunalen Interessen auf Bundesebene insbesondere gegenüber unseren Parteien, unserer Bundestagsfraktion, der Bundesregierung, dem Bundesrat und in den kommunalen Spitzenverbänden zu vertreten. Dabei nehmen wir in erster Linie den Blickwinkel der kommunalen Amts- und Mandatsträger ein. Wir wollen den kommunalpolitischen Handlungsspielraum erweitern und die Rahmenbedingungen gerade für das ehrenamtliche kommunalpolitische Engagement verbessern. Dies unterscheidet uns manchmal auch von den Interessenlagen der Kommunalen Spitzenverbände, die das Verwaltungshandeln stärker im Fokus haben.

Wir wollen den politischen Akteuren die gemeinsame kommunale Sache näherbringen und sie für unsere Anliegen einnehmen oder gar begeistern. Wir möchten, dass sie in ihren Reden, Veröffentlichungen und ihrem politischen Handeln unsere beschriebenen Prinzipien teilen und in der Praxis Geltung verschaffen.

Dem Bund ist seit dem 1. September 2006 gemäß Artikel 84, Absatz 1, Satz 7, des Grundgesetzes der direkte Durchgriff auf die Kommunen versagt. Dies gilt für zukünftige Gesetze und schützt die Kommunen vor der Übertragung neuer Aufgaben und ist die strengste Form der Konnexität. Dennoch ist dies keineswegs ein Kooperationsverbot. Der Bund kann mit den Ländern, als den Sachwaltern der Kommunen, gemeinsam Aufgaben für die Kommunen beschreiben. Dann wirken allerdings die Konnexitätsregeln der Landesverfassungen und hier sind die kommunalen Verbände auf Landesebene gefragt.

Für uns kommt es nun darauf an, die bestehenden Bundesgesetze hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Kommunen zu überprüfen und ggf. anzupassen. Ein gelungenes Beispiel stellt die vollständige Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund dar. Daran können wir in der Zukunft anknüpfen.

Weitgehende Beteiligungsrechte der kommunalen Spitzenverbände an der Gesetzgebung, verankert in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und den Geschäftsordnungen der Bundesministerien, sichern den Kommunen eine bessere Beteiligung an der Gesetzgebung in Deutschland zu. Auch die Mitwirkung der Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in den Gremien der KPV und somit an der politischen Willensbildung stellt einen wichtigen Beitrag dar.

Beim kommunalen Ehrenamt ist die Tendenz festzustellen, dass sich zwar Bürgerinnen und Bürger engagieren, jedoch ohne sich an eine etablierte Partei binden zu wollen. Es gibt Kommunen mit bürgerlicher Mehrheit bei nur wenigen Ratsmitgliedern, die der Union angehören. Dabei stehen einige Ratsmitglieder der Union durchaus nahe, wollen aber – aus unterschiedlichen Gründen – nicht für die Union kandidieren. Diese Kräfte gilt es, an uns als Vereinigung heranzuführen. Zunehmend kandidieren Parteilose auf Listen der Union und stärken das Profil der Volkspartei vor Ort. So ist es möglich, die inhaltliche Breitenwirkung zu vergrößern und die Union stärker in der Bevölkerung zu verankern. Auch diese Kandidatinnen und Kandidaten müssen wir stärker an uns binden.

Mit der Direktwahl von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten hat sich das Machtgefüge innerhalb der Kommunalen Selbstverwaltung geändert. Die Direktwahl bringt einen anderen Typus Mensch in der von Kommunalpolitik hervor. Fachliche Eignung alleine reicht nicht aus. Direktgewählte, oft auch ihre Familien müssen sich in besonderer Weise in der Öffentlichkeit darstellen. Parteipolitische Zugehörigkeit wird vor Ort nicht immer als Bonus gesehen. Einmal gewählt will und müssen Direktgewählte für alle Menschen in der Kommune stehen. Wir müssen in Zukunft noch mehr als bisher sicherstellen, dass die parteipolitische Einbindung langfristig gelingt und neue Persönlichkeiten vor Ort aufgebaut werden.

Wir müssen Handlungsspielraum auf allen Feldern der Kommunalpolitik zurückerobern. Wir brauchen finanziellen Freiraum und freie Finanzmittel, um vor Ort eigene Impulse zu setzen. Nur dann wird es in Zukunft noch gelingen, genügend Kandidatinnen und Kandidaten zu gewinnen, die bereit sind, sich intensiv für das Gemeinwohl zu engagieren.

Es ist an uns als Vereinigung von CDU und CSU stabile und tragfähige Brücken innerhalb der Union zu bauen, die kommunalen Interessen vielfältig zu vermitteln und Menschen gleich welcher Herkunft für die Kommunale Selbstverwaltung zu begeistern.

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