Finanzen

Länder müssen beim Thema Flüchtlinge Zusagen einhalten

Heute findet die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder mit der Bundeskanzlerin statt. Thema ist unter anderem die Asyl- und Flüchtlingspolitik. Hierzu erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Mayer und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der Fraktion und Bundesvorsitzende der KPV, Ingbert Liebing:

Stephan Mayer: „Die Länder halten einen wichtigen Schlüssel zur Lösung der Flüchtlingssituation selbst in den Händen. Nach wie vor  ist nur ein Drittel der Asylantragsteller schutzberechtigt. Abgelehnte Asylbewerber müssen deshalb durch die zuständigen Länder zügig abgeschoben und Duldungen restriktiv gehandhabt werden. Die Aufenthaltsbeendigung sollte möglichst direkt aus den Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer erfolgen. So werden die Kommunen konkret und nachweislich entlastet.

Je mehr Anreize die Länder für aussichtslose Asylanträge schaffen, desto mehr belasten sie die Kommunen mit der Unterbringung und Verpflegung von nicht Schutzberechtigten. Die Länder müssen deshalb konkrete Zusagen für die Aufenthaltsbeendigung sowie für die Schaffung weiterer Landeserstaufnahmeeinrichtungen geben. Anreize wie die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber begünstigen asylfremde Zuwanderung und sind kontraproduktiv.

In Zukunft müssen wir noch klarer unterscheiden zwischen denen, die Schutz brauchen, und denen, die keine Bleibeperspektive haben. Die Forderung der Union, weitere Balkanstaaten zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, liegt auch im Interesse der Länder und Kommunen. Es ist verantwortungslos, Flüchtlingen aus den Balkanstaaten Hoffnungen zu machen – ebenso ist es verantwortungslos, abgelehnte Asylbewerber nicht schnellstmöglich in ihre Heimatländer zurückzuführen.“

Ingbert Liebing: „Wir begrüßen, dass sich Bund und Länder auf ihrem heutigen Treffen auf grundlegende Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Lage bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern verständigen wollen. Wichtig ist dabei vor allem, dass es nicht nur um eine Aufstockung der finanziellen Beteiligung des Bundes geht, sondern die Länder auch strukturellen Änderungen positiv gegenüberstehen.

Bei der finanziellen Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern erwarten wir, dass die Länder transparent darlegen, wie diese Mittel verwendet werden. Entscheidend ist, dass die zusätzlichen Gelder des Bundes tatsächlich vor Ort für die Aufnahme von Flüchtlingen ankommen. Die Kommunen sind angemessen zu beteiligen. Das Geld darf von den Ländern nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern missbraucht oder wie beispielsweise in Schleswig-Holstein zweckentfremdet zur Finanzierung weiterer Lehrerstellen eingesetzt werden. Auch hier müssen die Länder Zusagen einhalten und konsequent umsetzen.“

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