Bei der Versorgung von Flüchtlingen müssen Länder ihren Verpflichtungen nachkommen
Der Deutsche Bundestag hat einen Antrag der Fraktion „Die Linke“ beraten, der eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen fordert. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzende der KPV, Ingbert Liebing MdB sieht vor allem die Länder in der Pflicht:
„Dennoch hilft der Bund den Kommunen bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Neben der mietzinsfreien Bereitstellung von Bundesliegenschaften unterstützt der Bund in diesem und im nächsten Jahr Länder und Kommunen mit einem Betrag von insgesamt einer Milliarde Euro – davon in diesem Jahr 500 Millionen. Beide Seiten waren sich einig, dass es sich dabei um eine endgültige Lösung handelt. Wenn von den vereinbarten Mitteln ein nicht unerheblicher Teil in den Landeshaushalten versickert, statt an die betroffenen Kommunen weitergeleitet zu werden, ist das ein fatales Signal.“
Die bundesseitige Übernahme der gesamten Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern löse nicht das eigentliche Problem. Bund und Länder hätten sich darauf verständigt, dass der Bund für die Asylverfahren zuständig sei und die Länder für die Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber. Der Bund werde seiner Aufgabe gerecht und schaffe die Grundlage dafür, die Verfahrenszeiten zu verkürzen, um die Belastung der Länder zu verringern.
Liebing: „Die Länder aber kommen ihren Verpflichtungen nicht nach: Asylbewerber werden so schnell wie möglich aus der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung, die vom Land finanziert wird, an die Kommunen weitergeleitet. Damit werden – abgesehen von Bayern, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern, in denen die Kosten vom Land getragen werden – die Kosten auf die Kommunen übertragen. Das bedeutet: Zehn Flächenländer verschieben ihre Verantwortung und Kostenträgerschaft auf ihre Kommunen und sorgen für keinen angemessenen Kostenausgleich. Das führt zu steigenden Belastungen bei den Kommunen. Gleichzeitig sind viele Länder sehr zurückhaltend bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber. Das verstärkt nochmals den Kostendruck auf die Kommunen. Ein Wintererlass wie beispielweise durch die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Thüringen verschärft die Situation. Er ist daher abzulehnen. Der Vollzug geltenden Rechts ist keine Frage des Wetters.
Die Länder erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben nicht oder nur unzureichend. Dass manche Landesregierungen dem vorliegenden Antrag mit Begeisterung zustimmen und diesen Ansatz unterstützen, ist daher nachvollziehbar. Es lenkt aber vor allem von ihren eigenen Versäumnissen ab. So helfen sie weder den Kommunen noch den betroffenen Menschen. Ein stärkeres Engagement des Bundes entlastet nicht in erster Linie die Kommunen, sondern die Länder.“
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