Länder müssen nachweisen, was sie mit dem Geld für Asylbewerber machen
Zur Bewältigung des Zustroms von Asylbewerbern in den Kommunen erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und Kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion Ingbert Liebing MdB: „Durch das Asylbewerberleistungsgesetz sind die Bundesländer vollumfänglich verpflichtet, die Asylbewerber aufzunehmen, unterzubringen und zu versorgen.
Die zusätzlichen Mittel des Bundes in Höhe von 1 Mrd. Euro sind verbindlich zugesagt und müssen zügig zur Hilfe der Menschen, die asylberechtigt in Deutschland sind, eingesetzt werden.
Bevor jetzt einzelne Bundesländer neue finanzielle Forderungen an den Bund richten, sollten sie nachweisen, was sie mit den bereits für dieses und das kommende Jahr fest zugesagten Geldern zu tun gedenken. Zweckentfremdungen wie z.B. die Bezahlung regulärer Lehrerstellen sind dabei nicht akzeptabel.
Wenn Bundesländer die Aufgabe auch in Teilen an Kommunen delegiert haben, so sind nach den Regeln der Konnexität in den jeweiligen Länderverfassungen die Kosten durch die Länder zu erstatten. Es ist richtig und notwendig, dass der Bund die Länder und Kommunen bei der Bewältigung der Aufgabe unterstützt und insbesondere echte sichere Herkunftsländer definiert, die Verfahren deutlich beschleunigt und dazu beiträgt, Flüchtlingsströme möglichst in den Herkunftsländern einzudämmen.
Aber der Bund hilft Ländern und Kommunen auch bei der Finanzierung der Asylbewerberleistungen. Hier bedarf es bei der aktuellen Lage bessere transparentere Regelungen. Der Bund muss die Länder besser verpflichten, die Mittel zweckgebunden einzusetzen. Die KPV fordert, dass dies in Zukunft nachgewiesen werden muss.
Das Spiel, dass einige Länder ihre Kommunen nach Berlin zum Betteln schicken, muss ein Ende haben. Die Kommunalen Spitzenverbände in den Bundesländern und die Landtage sind aufgerufen, dafür Sorge zu tragen, dass die tatsächlichen Kosten den Kommunen von den zuständigen Bundesländern erstattet werden. Einige Bundesländer (z.B. Bayern) sind dabei schon heute als Kostenträger Vorreiter.
Die Länder können die Kommunen vor allem dadurch entlasten, dass nur diejenigen Asylbewerber auf die Kommunen verteilt werden, die eine Chance haben, als asylberechtigt anerkannt zu werden. Etwa die Hälfte der Asylbewerber kommt aus den Balkanstaaten und hat keine Chance auf Anerkennung. Ihre Verfahren sollten zügig abgewickelt werden, während die Asylbewerber sich noch in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes befinden. Anschließend sollten sie wieder in ihre Heimat zurück gebracht werden. Dies wäre die wirksamste Entlastung der Kommunen und würde ihnen helfen, sich besser um die bei ihnen ankommenden Flüchtlinge kümmern zu können.“
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