Länder müssen sich auf einheitliche Qualitätsoffensive verpflichten

Zur Zukunft der Kinderbetreuung erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung von CDU und CSU Deutschlands (KPV) Ingbert Liebing MdB: „Die KPV fordert die Länder auf, sich auf einheitliche Qualitätsstandards in der Kinderbetreuung zu verpflichten.

Wir müssen von Anfang an die Kinder in ihrer Entwicklung fördern, die Eltern in ihrer Erziehungsleistung unterstützen und jedem Kind in Deutschland die besten Startchancen durch umfassende Bildung, optimale Gesundheit und eine positive Entwicklung der Persönlichkeit eröffnen. Wir greifen damit auch die Bedürfnisse von Eltern auf, gerade bei wachsender Mobilität, eine qualifizierte Kinderbetreuung in ganz Deutschland in Anspruch nehmen zu können. Hinsichtlich der Finanzierung frühkindlicher Erziehung, Bildung und Betreuung werden neue Verteilungskämpfe geführt; etwa um künftige Ausbildungsanforderungen und Vergütung der Erzieherinnen und Erzieher, um Personalschlüssel und adäquate Gruppengrößen. Eine bundesgesetzliche Regelung zur Einführung weiterer Rechtsansprüche und der Festsetzung von einheitlichen Standards lehnt die KPV aber grundsätzlich ab. Die Bundesländer sind aufgefordert im Zuge eines Staatsvertrages einheitliche Standards zu vereinbaren und zu einem späteren Zeitpunkt hinsichtlich ihrer Umsetzung zu überprüfen. Dies sichert für die Kommunen die Konnexität gegenüber ihren Ländern, denn ohne zusätzliche Mittel ist eine zusätzliche Qualitätsoffensive nicht zu gewährleisten. „

Hintergrund:

Mit Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) wurde neben dem quantitativen Ausbau auch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Betreuung ab dem 1. Lebensjahr ab 2013 gesetzlich verankert. Dieser verpflichtet die Länder, im Wege der Konnexitätsregelungen in den Ländern, die den Kommunen zur Erfüllung des Rechtanspruchs entstehenden zusätzlichen Kosten auszugleichen.

Die Bundesregierung stellt für die Länder 6 Milliarden Euro für die Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen zur Verfügung. Diese müssen für den restlichen Ausbau, den Betrieb und die Qualitätsverbesserung von den Ländern an die Kommunen weitergeleitet werden.

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