Finanzen

Länder müssen sicherstellen, dass Kommunen durch Bundesteilhabegesetz nicht stärker belastet werden

Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat sich am 1. Juni 2016 auf eine Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verständigt und klare Zusagen gegenüber den Kommunen getroffen. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands und Kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingbert Liebing MdB:

Wir begrüßen die klaren Zusagen des Koalitionsausschusses gegenüber den Kommunen hinsichtlich der ab dem Jahr 2018 vorgesehenen Entlastung von fünf Milliarden Euro pro Jahr. Es ist wichtig, dass jetzt Klarheit darüber herrscht, dass die ab dem Jahr 2018 vorgesehene Bundesunterstützung tatsächlich den Kommunen zu Gute kommt und nicht zur Deckung von Mehrausgaben beim Bundesteilhabegesetz genutzt wird. Die Kommunen erhalten damit Planungssicherheit.

Entscheidung des Koalitionsausschusses zur Entlastung um fünf Milliarden Euro bringt Planungssicherheit

Für die Länder bedeutet die Festlegung des Koalitionsausschusses, dass die im Gesetzentwurf ausgewiesenen Mehrausgaben der Länder und Kommunen komplett durch die Länder zu tragen sein werden. Da mit dem Bundesteilhabegesetz neue Standards gesetzt werden, greift hier eindeutig das Konnexitätsprinzip. Die Länder dürfen hier nicht aus ihrer Pflicht gelassen werden.“

Hintergrund:

Der Koalitionsausschuss hat sich am 1. Juni 2016 darauf verständigt,

  • dass die Kommunen wie im Koalitionsvertrag vorgesehen um den vollen Betrag von fünf Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Eine Dynamisierung dieses Betrags wird nicht vorgesehen. Eine Verrechnung mit Mehrkosten nach dem neuen Gesetz findet nicht statt;
  • dass die zusätzliche Kostenbelastung für den Bund im Gesetzgebungsverfahren nicht überschritten wird;
  • dass darüber hinausgehende finanzielle Forderungen der Länder und Kommunen nicht akzeptiert werden können.
Artikel drucken

Ähnliche Artikel