Finanzen

Zur Diskussion: Beim Länderfinanzausgleich kommunale Finanzkraft vollständig einbeziehen?

Die kommunale Finanzkraft ist vollständig im Länderfinanzausgleich zu berücksichtigen. Zu diesem Ergebnis kommen zwei jetzt veröffentlichte Gutachten, die im Auftrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen erstellt wurden.

Autoren der Gutachten sind Professor Dr. Joachim Wieland (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer) und Professor Dr. Thomas Lenk (Universität Leipzig).

Prof. Dr. Wieland plädiert dafür, dass die Verzerrungen im Länderfinanzausgleich, die sich aus einer nur teilweisen Berücksichtigung der kommunalen Finanzkraft ergeben hätten, angesichts der weit auseinander klaffenden Steuerkraft der Kommunen nicht länger hingenommen werden könnten.

Bisher wird die kommunale Finanzkraft zu 64% im Länderfinanzausgleich angerechnet. Finanzstarke Länder mit ihren finanziell besser situierten Gemeinden werden „ärmer gerechnet“ als es ihrer tatsächlichen Finanzkraft entspricht, während finanzschwache Länder mit ihren überwiegend finanzschwachen Gemeinden „reicher“ dargestellt werden, als sie in Wirklichkeit sind. Die Gutachter legen dar, dass bei der Ermittlung der Finanzkraft der Länder eine vollständige Einbeziehung ihrer Gemeinden sowohl verfassungsrechtlich als auch aus finanzwissenschaftlicher Sicht geboten ist. Nur dadurch könnten die tatsächlichen Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern in ihrem vollen Ausmaß erfasst und in einem zweiten Schritt angemessen ausgeglichen werden. Prof. Dr. Lenk empfiehlt bei einer Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen eine vollständige und dauerhafte Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft in den Länderfinanzausgleich vorzunehmen.
Hier können Sie die Gutachten bei Interesse herunterladen.

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