Länder müssen den Kommunen bei der Betreuung von Zuwanderern helfen
„Die Probleme der Kommunen mit Armutszuwanderung sind unbestritten und dürfen keinesfalls bagatellisiert werden. Allerdings handelt es sich hierbei auch um ein punktuelles Problem, von dem nur einige Städte tatsächlich stärker betroffen sind,“ betonte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik und Bundesvorsitzende der KPV, Ingbert Liebing MdB, im Anschluss an die letzte Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
„Die Diskussion hierüber muss sachlich und zielorientiert geführt werden. Sie darf aber auch nicht die generellen Probleme der Kommunen überlagern. Wenn über das Programm ‘Soziale Stadt‘ von Armutszuwanderung betroffene Kommunen besonders unterstützt werden sollen, wird das Geld trotz Programmaufstockung an anderer Stelle fehlen. Es gibt auch jenseits der Armutszuwanderung Herausforderungen, denen mit den Mitteln aus dem Programm ‘Soziale Stadt‘ begegnet werden muss. Dies kann z.B. die Aufwertung sozial benachteiligter Quartiere durch die Modernisierung von kommunalen Bibliotheken oder das Anlegen von mehr Grünflächen sein.“
Die EU-Freizügigkeit sei ein hohes Gut, von dem auch Deutschland profitiere – und das nicht nur im Bereich der Pflegekräfte. Allerdings dürfe die Freizügigkeit nicht zu einer Zuwanderung in soziale Sicherungssysteme führen, stellte Liebing klar. „Deshalb müssen wir falsche Anreize abbauen, bestehende Kontroll- und Reaktionsmöglichkeiten konsequenter umsetzen und letztendlich auch über die EU dafür sorgen, dass die Lage in den Herkunftsländern konsequent so verbessert wird, dass der Anreiz für einen Wegzug nach Deutschland nachhaltig reduziert wird. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag hierzu die richtigen Antworten gefunden. Die Kommunen erwarten zu Recht, dass die Vereinbarungen jetzt auch so schnell wie möglich umgesetzt werden.“
Wichtig sei zudem, dass die Bundesländer ihre Kommunen bei der Bewältigung der Zuwanderung nicht im Regen stehen ließen. Wenn Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen beispielsweise ihrer Rückführungsaufgabe bei abgelehnten Asylbewerbern nicht mehr nachkommen, führe dies zwangsläufig zu einer stetig steigenden Belastung. Wenn gleichzeitig die Landes-Ausgaben gedeckelt wüden und die nordrhein-westfälischen Kommunen nur einen Teil ihrer Kosten erstattet bekommen, sei das schlicht schäbig. Liebign: „So kann man mit seinen Kommunen nicht umgehen. Fürsorgepflicht sieht eindeutig anders aus.“