Landesregierung Schleswig-Holsteins schmückt sich mit fremden Federn
Anfang Mai hat die Bundesregierung beschlossen auch ehrenamtlichen Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr und kommunalen Mandatsträgern ihren Steuerfreibetrag für Aufwandsentschädigungen rückwirkend für dieses Jahr um 300 Euro auf 2400 Euro zu erhöhen. Die grüne Landesfinanzministerin Heinold hatte noch im April versucht, dieses zu verhindern. Jetzt lässt sie sich für den Erfolg feiern.
Hierzu erklärt der Landesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU Schleswig-Holstein Ingbert Liebing, MdB:
„Bereits im März dieses Jahres haben die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der Bundesregierung das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht. Eine Anpassung für weitere Ehrenamtliche wurde von der Koalition als Prüfauftrag aufgenommen. Gemeinsam haben die CDU-Finanzminister der Länder und die CDU-Bundestagsfraktion gefordert auch für kommunale Mandatsträger, ehrenamtliche Rettungsdienste und die freiwillige Feuerwehr den steuerfreien Betrag von 2100 auf jetzt 2400 Euro jährlich anzuheben.
Es ist peinlich und sicher nur dem Kommunalwahlkampf geschuldet, wenn sich die grüne Finanzministerin Heinold, die noch Anfang April aktiv gegen eine Besserstellung des kommunalen Ehrenamtes gekämpft hatte, jetzt als deren Retterin feiern lässt. Noch im April hatte die SPD/Grüne/SSW-Landesregierung den Kommunalpolitikern jegliche Anerkennung verweigert und sich auch gegen eine Gleichstellung der freiwilligen Feuerwehr sowie der kommunalen Mandatsträger ausgesprochen.
Erst jetzt während der Kommunalwahl springt Rot-Grün auf den fahrenden Zug der Anerkennung des freiwilligen bürgerlichen Engagements auf. Sie versuchen sogar das CDU-Gesetz, welches sie noch vor wenigen Monaten aktiv bekämpft haben, als ihre eigene Initiative zu verkaufen. Höhere Pauschalen für die rund 18.000 Kommunalpolitiker im Norden sind eine gute Nachricht, nur mit einem Erfolg der Landesregierung hat dieser Erfolg wenig zu tun. Sich einer Initiative anzuschließen, weil diese durch eine Mehrheit im Bundestag und Bundesrat nicht mehr verhinderbar ist, ist weder innovativ noch erfolgreich. Vielmehr zeigt sich hierbei die Beliebigkeit, Konzeptlosigkeit und die geistige Ferne der Landesregierung gegenüber kommunalen Interessen.“
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