Götz: Lissabon-Vertrag stärkt kommunale Selbstverwaltung
Das jahrelange Engagement der Bundeskanzlerin Angela Merkel für den EU-Vertrag habe sich laut Peter Götz MdB, kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfaktion und Bundesvorsitzender der KPV, gelohnt. Mit seinem Inkrafttreten sei die kommunale Selbstverwaltung erstmalig im europäischen Primärrecht festgeschrieben.
Zum Inkrafttreten des EU-Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfaktion und Bundesvorsitzende der KPV, Peter Götz MdB:
Das jahrelange Engagement der Bundeskanzlerin Angela Merkel für den EU-Vertrag hat sich gelohnt. Mit seinem Inkrafttreten ist die kommunale Selbstverwaltung erstmalig im europäischen Primärrecht festgeschrieben. Als Bestandteil der nationalen Identität können die Kommunen auch zukünftig alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung regeln. Für die Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland ist dies von herausragender Bedeutung.
Neben der ausdrücklichen Achtung des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung durch die EU, erfüllen sich mit dem Vertrag von Lissabon weitere zentrale Forderungen der Kommunen. Folgende Aspekte sind besonders hervorzuheben:
- Anerkennung weitgehender Gestaltungsfreiheit lokaler wie nationaler Behörden bei Daseinsvorsorgeleistungen in einem Zusatzprotokoll des EU-Reformvertrags
- Einführung von Folgenabschätzungsverfahren, vor allem mit Blick auf die administrativen und finanziellen Folgen der EU-Gesetzgebung und Politik auf die kommunale Ebene
- Einbeziehung der Kommunen in die europäische Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitskontrolle
- Ausbau der Konsultationsrechte der kommunalen Spitzenverbände in der EU
- Verschaffung eines Klagerechts des Ausschusses der Regionen (AdR) vor dem Europäischen Gerichtshof bei einer Verletzung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips
- Mögliche Aufstockung der deutschen Sitze im AdR auch zugunsten der kommunalen Spitzenverbände.
Wir bekennen uns zu einem Europa, das Politikbereiche, bei denen eine europäische Regulierung eher hinderlich ist, ganz bewusst den Mitgliedsstaaten, ihren Regionen und ihren Kommunen überlässt. Wir werden die Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen Bundesregierung und Bundestag mit Leben füllen. Unser Ziel auf nationaler Ebene ist es, Eingriffe aus Brüssel in die kommunale Selbstverwaltung früh zu erkennen und effektiv abzuwehren.
Der Vertrag von Lissabon stärkt die europäische Identität und ist ein solides Fundament zur Vertiefung der europäischen Integration. Er schafft grundsätzlich klarere Entscheidungsstrukturen in der EU-Politik und setzt auf mehr Mitbestimmung. Bürger, Verbraucher und die lokale Ebene werden in ihren Rechten gestärkt. Das ist gut für die Menschen in Europa.