Mehrgenerationenhäuser erhalten
Die Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben sich in ihrer ersten Sitzung 2015 mit der Zukunft der Mehrgenerationenhäuser befasst. Dazu erklären der familienpolitische Sprecher Marcus Weinberg und der kommunalpolitische Sprecher und KPV Bundesvorsitzende Ingbert Liebing:
Weinberg: „Die Mehrgenerationenhäuser gehen auf das Engagement unserer Ministerinnen Ursula von der Leyen und Kristina Schröder zurück. Sie haben mit den bisherigen Aktionsprogrammen die Grundlagen für die erfolgreiche Arbeit in den Kommunen geschaffen. Neben dem Anlaufpunkt als Begegnungsstätte werden in den Mehrgenerationenhäusern vielfältige Aufgaben bearbeitet, von denen die Kommunen und deren Einwohner profitieren.
Unser Ziel ist es, die von der Union geschaffenen Strukturen zu erhalten. Wir freuen uns, dass die Bundesfamilienministerin dieses Ziel und die von CDU und CSU erarbeitete Idee der Mehrgenerationenhäuser tatkräftig unterstützt.“
Liebing: „Die Fortführung der Bundesförderung in diesem Jahr ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir begrüßen, dass der Bund bereit ist, die von CDU und CSU initiierten Mehrgenerationenhäuser unter bestimmten Voraussetzungen dauerhaft zu fördern. Dies ist ein wichtiges Signal an die Kommunen und die Betreiber der Mehrgenerationenhäuser. Das Bundesfamilienministerium ist jetzt jedoch gefordert, ein tragfähiges Konzept so rechtzeitig vorzulegen, dass das Signal und die guten Aussichten tatsächlich in einer Planungssicherheit münden.
Wichtig ist dabei, dass auch die Länder ihrer Verantwortung gerecht werden. Wenn schon keine finanzielle Unterstützung aus den Landeshaushalten zu erwarten ist, sollten die Länder zumindest die Kommunen organisatorisch unterstützen, die die Mehrgenerationenarbeit ohne Bundesförderung stärken und durch Umstrukturierung im Bereich sozialer Aufgaben eine zentrale Anlaufstelle schaffen. Außerdem sollten Ausgaben für die Mehrgenerationenarbeit auch dann ermöglicht und zugelassen werden, wenn der Kommunalhaushalt nicht ausgeglichen ist und von einem Haushaltssicherungskonzept begleitet wird. An der finanziellen Lage einer Kommune darf die Mehrgenerationenarbeit nicht scheitern.“
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