Soziales

Miteinander von Jung und Alt nachhaltig fördern

Um älteren Menschen möglichst lange eine aktive Teilhabe am Leben in der Kommune zu ermöglichen, wünscht sich der KPV-Bundesfachausschuss "Jugend, Familie und Soziales" von der Bundesvertreterversammlung 2003 einen Beschluss, der das Miteinander von Jung und Alt nachhaltig fördert.

Antragsteller: KPV-Bundesfachausschuss „Jugend, Familie und Soziales“

Die Bundesvertreterversammlung 2003 möge folgenden Beschluss fassen:

Miteinander von Jung und Alt nachhaltig fördern –
Handlungsbedarf angesichts des demographischen Wandels

Die Kommunalpolitische Vereinigung von CDU und CSU Deutschlands erkennt den Handlungsbedarf angesichts des Demographischen Wandels. Wir wollen deshalb das Miteinander von Jung und Alt nachhaltig fördern.

Als Folge der demographischen Entwicklung werden die Anteile älterer Menschen, älterer Kinderloser, älterer Alleinlebender ohne Angehörige und älterer Ehepaare ohne Angehörige steigen. In Verbindung mit dem gesellschaftlichen Wandel und der Abnahme familiärer Netzwerke wirkt sich diese Entwicklung nachhaltig auf die Nachfrage nach solchen sozialen Diensten aus, die Familienleistungen ergänzen oder ersetzen. Professionelle Dienste und ehrenamtliche Hilfeleistungen werden an Bedeutung gewinnen: Wir müssen vor Ort die Menschen aktivieren, um neue auf das Alter ausgerichtete soziale Bindungen aufzubauen und zu knüpfen und um in bevorzugtem Maße ehrenamtliche Hilfesysteme zu entwickeln.

Ziel einer zukunftsorientierten Kommunalpolitik muss daher sein, den Menschen möglichst lange eine aktive Teilhabe am Leben in der Kommune zu ermöglichen. Insbesondere bei der Gestaltung des Wohnumfelds kommt es darauf an, frühzeitig auf das Älterwerden zu reagieren. Dazu könnten beispielsweise Projekte zur Bildung von Wohngemeinschaften für aktive Senioren unterstützt werden.

Ein besonderes Wohnangebot an die ältere Generation stellt das sog. „Betreute Wohnen" dar. Es reicht allerdings nicht aus, dass eine solche Betreuung lediglich durch eine Sozialstation erfolgt, die auch jedem anderen Mitbürger offen steht. Vielmehr müssen bestimmte Mindestvoraussetzungen an eine derartige Betreuung geknüpft sein, die sowohl eine Notrufanlage, ein allgemeines mobiles und kostengünstiges Hilfsangebot, als auch die Möglichkeit einer Notversorgung in der Nacht umfasst. Als sinnvollere Alternative zum "Betreuten Wohnen" erscheint jedoch die vom KPV-Bundeskongress bereits 1995 beschlossene Konzeption "Wohnen im Alter – SERVICEHAUS". Diese stellt einerseits sicher, dass ältere Menschen solange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben können. Andererseits kann über eine Service-Station innerhalb einer Wohnanlage die gesamte Versorgungspalette bis hin zur Vollpflege nach und nach entsprechend seinen Wünschen und Fähigkeiten in Anspruch nehmen. Das beinhaltet insbesondere auch das Angebot von Tages-, Kurzzeit- und Langzeitpflegeplätzen sowie ein umfassendes Begegnungs- und Freizeitangebot.

In verstärktem Maße sind Altenwohnungen zu fördern, die behindertengerecht ausgebaut sind, damit sie ein Bewohnen bis ins hohe Alter ermöglichen. Umzugshilfen sind ein geeignetes Mittel, bedarfsgerechten Wohnraum zu beschaffen und zu vermitteln.

Die veränderten Bedarfslagen verlangen dabei nach der Entwicklung eines Wohlfahrtsmixes, in dem professionell erbrachte Dienste auf neue Weise mit Ehrenamt, Selbsthilfe und Familienhilfe verknüpft werden. Die sozialen Dienste werden sich in Zukunft auch veränderten qualitativen Herausforderungen stellen müssen.  Zunehmend werden bei psychischen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen, in der Behindertenhilfe sowie bei älteren Menschen neben rein pflegerischen Leistungen auch ergänzende Dienste wie hauswirtschaftliche Unterstützung oder Wohnen mit Betreuung notwendig.

Die wachsenden Schwierigkeiten, Beruf und familiäre Pflege zu vereinbaren, führen zu neuen Anforderungen an soziale Dienstleistungen in Hinsicht auf ihr Leistungsspektrum und ihre Flexibilität.

Teilhabe von ältere Menschen auch an der Kommunalpolitik

Die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker der Union sind aufgefordert, sich um neue Mitstreiter aus allen Altersgruppen und Bevölkerungskreisen zu kümmern. Insbesondere das Potential der Älteren kann so für die Politik aktiviert und die Interessen der Älterwerdenden in zufriedenstellender Art und Weise vertreten werden. Gremien wie Seniorenausschüsse oder besondere Arbeitsgemeinschaften können echte Instrumente zur sozialen Einbindung und Partizipation als Ausdruck eines wachsenden Einflusses sein.
 
 

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