Finanzen

Monitoring für die kommunale Entlastung im Rahmen des Fiskalpaktes

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) tritt mit einer Bitte an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion heran. Sie soll veranlassen, dass für die kommunale Entlastung über 8,5 Milliarden Euro im Rahmen der Umsetzung des Fiskalpaktes und der Beschlüsse der Gemeindefinanzkommission zunächst für die nächsten fünf Jahre einen Monitoring-Prozess durchgeführt wird.

Beschluss der Bundesvertreterversammlung am 22. November 2014

Monitoring für die kommunale Entlastung im Rahmen des Fiskalpaktes

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird gebeten, für die kommunale Entlastung über 8,5 Milliarden Euro im Rahmen der Umsetzung des Fiskalpaktes und der Beschlüsse der Gemeindefinanzkommission zunächst für die nächsten fünf Jahre einen Monitoring-Prozess durchzuführen, um zu überprüfen, ob das von allen Parteien und von allen Ländern beschlossene Ziel, die Kommunen um den vollen Betrag von 8,5 Milliarden Euro über den technischen Weg der Übernahme der Finanzierungslasten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bundeshaushalt zu entlasten, auch tatsächlich erreicht wurde.

Dabei muss auch überprüft werden, ob und ggf. in welchem Umfang im Umfeld der Umsetzung in einzelnen Ländern auf anderem Wege Mittel entzogen wurden, z. B. durch Eingriffe in die kommunale Verbundmasse, durch Nichtweitergaben von Entlastungen der Landeshaushalte, weil diese als teilweise Träger der Grundsicherung automatisch entlastet wurden, oder durch anderweitige Maßnahmen der Länder. Auch für die jetzt in Angriff genommene Entlastung der Kommunen um eine Milliarden Euro muss dieser Weg des Monitorings beschritten werden.

5_Monitoring für die kommunale Entlastung

Artikel drucken

Ähnliche Artikel