Soziales

Neuer Verteilungsschlüssel für Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in NRW

Mittagessen in der Kita, Schulausflüge, Musikunterricht: Wenn das Geld dafür in Familien nicht ausreicht, können sie bei der Kommune einen Zuschuss aus dem Topf der Bildungs- und Teilhabe-Mittel des Bundes beantragen. Bisher wurden diese Mittel über dem Umweg der Länder pauschal an Städte und Gemeinden verteilt, unabhängig von deren tatsächlichen Ausgaben. In NRW hat das für die Verteilung zuständige Arbeitsministerium in Nordrhein-Westfalen eine Prüfung verschiedener Alternativen in Auftrag gegeben. Ergebnis: Künftig soll anders verteilt werden, und zwar orientiert an den Ausgaben des Vorjahres.

Da verfassungsrechtlich keine direkten Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommunen möglich sind, können die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabe(BuT)-Topf nicht direkt vom Bund an die Kommunen verteilt werden, sondern nur über die Landesregierungen. Der Bund stockt daher einen anderen Mitteltopf der Länder – denjenigen für die Finanzierung der Unterkunft und Heizung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), genannt KdU für Kosten der Unterkunft – um einen bestimmten Prozentwert auf. Dieses Geld muss dann vom Land auf die einzelnen Kommunen verteilt werden, wobei ein gewisser Spielraum zur politischen Ausgestaltung besteht. „Die bisherige Lösung – Zahlung proportional zu den KdU-Mitteln – ist aber offensichtlich in Zweifel geraten“, erklärt Nicolai Bissantz von der Ruhr-Universität Bochum. „Denn dies führt dazu, dass Kommunen mit einer hohen BuT-Förderquote unter Umständen weniger Geld erhalten, wogegen Kommunen, die wenig Geld für BuT ausgeben, mehr Geld erhalten als vor Ort für Bildungs- und Teilhabeleistungen benötigt wird.“

Deshalb wurde die Ruhr-Universität Bochum mit einem mathematischen Vergleich der Wirkung verschiedener Verteilungsmechanismen des Geldes auf die einzelnen Kommunen  beauftragt. „Verschiedene Mechanismen erfüllen in unterschiedlichem Maße Ziele wie eine angemessene, aufwandsnahe Zuweisung beziehungsweise einen Anreiz zu einer expansiveren oder restriktiveren Leistungsgewährung durch die Kommunen an die Zuwendungsberechtigten“, sagt Holger Dette von der Ruhr-Uni.  Die Ergebnisse der Studie zeigen deutliche Unterschiede in der Höhe der Zuwendungen an die einzelnen Kommunen im Vergleich zu ihren Aufwendungen auf.

Die Politik hat reagiert und in gesetzlichen Neuregelung  ein in der Studie untersuchtes Konzept zu Grunde gelegt: Nunmehr müssen Kommunen bis zum 15. März eines Jahres ihre Vorjahresausgaben an BuT-Mitteln ans Land melden und erhalten dann entsprechend ein neue Mittelzuweisung rückwirkend zum Jahresbeginn. Damit soll eine eine höhere Verteilungsgerechtigkeit erreicht werden, ohne dass  Mehrkosten oder ein größerer Verwaltungsaufwand entstehen.

 

 

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-6636.pdf – Gesetzesentwurf auf den Seiten des NRW-Landtags

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=14789&ver… – Veröffentlichung des Gesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW (GV.NRW.2014 S. 954)

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