Götz: Planungssicherheit für Ausbau der Kinderbetreuung
Bis 2013 soll für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsplatz bereit stehen. Die Rahmenbedingungen hierfür schafft der Entwurf des Kinderförderungsgesetzes von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.
Zum Entwurf des Kinderförderungsgesetzes erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Mit dem Entwurf des Kinderförderungsgesetzes schafft Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen die notwendigen Rahmenbedingungen, die die Städte und Gemeinden benötigen, um den Ausbau der Kinderbetreuung meistern zu können. Das Ziel ist klar: Bis 2013 soll für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsplatz bereit stehen.
Wenn die notwendigen Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes in diesem Jahr beschlossen werden, erhalten die Länder vom Bund im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung für die Jahre 2009 bis 2013 insgesamt 1,85 Mrd. Euro und anschließend jährlich 770 Mio. Euro. Die Länder müssen diese Bundesmittel an die Träger der Kindertageseinrichtungen vor Ort weitergeben.