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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder doch erst 2028?

Der Berliner Tagesspiegel berichtet über Überlegungen seitens der Länder, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auf das Jahr 2028 zu verschieben. Vorgesehen war, dass Eltern bereits ab 2026 in ganz Deutschland über einen entsprechenden Rechtsanspruch verfügen sollen. Doch fehlen vielerorts Erzieher und räumliche Kapazitäten. Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg haben den geplanten Ausbau in den vergangenen beiden Jahren zusätzlich verzögert.

Außerdem können viele Kommunen das vom Bund für den Ausbau bereit gestellte Geld nicht abrufen. Zwar liegt seit Mai 2023 die entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vor. Doch nun müssen die Länder Förderrichtlinien erstellen und diese mit dem Bund abstimmen. Erst zwei Länder sind damit fertig. Während die verschiedenen Ebenen sich gegenseitig die Schuld zuweisen, ist eines klar: Am Ende stehen für die Eltern die Kommunen in der Verantwortung und müssen – wie jetzt schon beim Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz – mit Klagen vor Gericht rechnen. Mischzuständigkeiten und fehlende Konnexität – wer bestellt, bezahlt – sind die eigentlichen Verursacher der Misere.

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