Rechtsgutachten zur Migrationskrise bestätigt bayerische Positionen
Die bayerische Staatsregierung hat den ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio mit der Erstellung eines verfassungsrechtlichen Gutachtens zur derzeit stattfindenden unbegrenzten Zuwanderung nach Deutschland beauftragt. Jetzt liegt es unter dem Titel „Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem“ vor.
Bayern will mit dem Gutachten darlegen, welche verfassungsrechtlichen Pflichten der Bund gegenüber den Ländern zur Begrenzung des massenhaften und unkontrollierten Zustroms von Flüchtlingen hat, insbesondere im Hinblick auf einen wirksamen Schutz der Grenzen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gutachtens ist die Darlegung, dass weder aus dem Grundgesetz noch aus dem Völker- oder Europarecht kann Verpflichtung Deutschlands abgeleitet werden kann, den Schutz aller Menschen weltweit durch Einreiseerlaubnis zu garantieren. So kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass keine Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern eines Bürgerkriegs oder bei Staatenzerfall bestehe. Eine nationale oder europäische Kontingentierung für Flüchtlinge sei dagegen nicht nur zulässig, sondern (soweit nicht generell Zurückweisungen an der Grenze erfolgen) sogar verfassungsrechtlich geboten. Das Gutachten legt nahe, dass bei einem unverminderten Zuzug von Flüchtlingen die Verfassungsrechte Bayern verletzt würden, die im Wege einer Bund-Länder-Streitigkeit nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG vor dem Bundesverfassungsgericht geltend gemacht werden können.
Die bayerische Staatsregierung will nun das Gutachten zum Anlass nehmen, gegenüber dem Bund die Erfüllung der ihm obliegenden verfassungsrechtlichen Pflichten anzumahnen.
Das Gutachten sowie ein Positionspapier der Staatregierung Bayern stehen im Internet als Download zur Verfügung.
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