Soziales

Reform der Eingliederungshilfe muss Handlungsspielräume erweitern

Der Deutsche Landkreistag hat sich heute anlässlich der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe beim Bundessozialministerium zum Bundesteilhabegesetz für behinderte Menschen dagegen ausgesprochen, zusätzliche Kostendynamik entstehen zu lassen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Länder und Kommunen haben die Reform der Eingliederungshilfe vor allem auch mit Blick auf die heutige Ausgabendynamik gefordert.

Die nach wie vor anhaltenden jährlichen Steigerungen sind seit Jahren eine große Herausforderung. Auch der bisherige jährliche Kostenaufwuchs muss gebremst werden!“ Bei den Betroffenenverbänden seien unrealistische Erwartungshaltungen geschürt worden, die nicht erfüllt werden könnten.

Bislang würden Landkreise, kreisfreie Städte und Länder insgesamt 14 Mrd. € netto für die Eingliederungshilfe aufwenden. „Spielraum für Kostensteigerungen besteht bei den kommunalen Leistungsträgern schlichtweg nicht – Sozialleistungen sind ein wesentlicher Grund dafür, dass die Haushalte der Landkreise nicht aus dem roten Bereich herauskommen. Bei dem neuen Bundesteilhabegesetz handelt es sich um eine neue Aufgabe, die von den Ländern auf die Kommunen übertragen werden müsste.“ Dabei seien alle Mehrbelastungen auszugleichen.

Ohnehin sei die Vorgabe, keine neue Ausgabendynamik eintreten zu lassen, aus Sicht der Leistungsträger wenig genug. „Der Koalitionsvertrag enthält die Vorgabe, ein modernes Teilhaberecht für behinderte Menschen zu entwickeln, ohne dass eine neue Ausgabendynamik entsteht. Das müssen wir uns immer wieder vor Augen führen, wenn es darum geht, neue Sozialleistungen oder beispielsweise den Wegfall der Einkommensanrechnung bei der Eingliederungshilfe zu diskutieren. Dafür besteht kein finanzieller Spielraum.“

Schließlich begrüßte er, dass die finanzielle Entlastung der kommunalen Ebene nun unabhängig von der Reform der Eingliederungshilfe erfolgt: „Bei der Eingliederungshilfe handelt es sich um einen ungeeigneten Transferweg für die kommunale Entlastung, denn diese Leistung wird in sieben Ländern nicht oder nur teilweise von den Kommunen finanziert. Uns ist wichtig, dass die kommunale Ebene flächendeckend entlastet wird, damit Städte, Landkreise und Gemeinden endlich wieder im notwendigen Maße Investitionen tätigen können. Neben der Abkoppelung von der Eingliederungshilfe ist vor allem darauf zu achten, dass die versprochene finanzielle Entlastung auch in den Kommunen aller Länder ungeschmälert ankommt.“

Vor diesem Hintergrund sei deutlich zu sagen: „Es geht um eine Entlastung der Kommunen und nicht der Länder.“ In letzter Zeit hätten sich Begehrlichkeiten der Länder gezeigt, die versprochene Kommunalentlastung über den Weg der Eingliederungshilfe für sich verbuchen zu wollen. Es dürfe nicht dazu kommen, dass die Länder aus dem Entlastungspaket für die Kommunen Gelder für sich selbst abzwackten, so Sager abschließend.

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