Soziales

Reform der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe

Die KPV begrüßt das sog. "Laumann-Papier" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und aktuelle Anträge der Fraktion, die eine Reform der Sozial- und Arbeitslosenhilfe anstreben. Doch gehen ihr diese Vorschläge nicht weit genug. Auf der Bundesvertreterversammlung 2001 hat die KPV zusätzliche Kriterien erarbeitetet.

Die Bundesvertreterversammlung 2001 hat auf Antrag des Bundesfachausschusses „Jugend, Familie und Soziales“ der Bundes-KPV folgenden Beschluss gefasst:

„Die Reform von Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe ist von der KPV seit Jahren gefordert worden. Bereits 1997 und 1999 hat die Bundesvertreterversammlung der KPV weitreichende Vorstellungen zur Reform von Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe entwickelt.

Vor diesem Hintergrund wird mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass das jahrelange Drängen der KPV in diesem Bereich von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgegriffen wird. Insbesondere das sog. “Laumann-Papier” der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 18.06.2001 und aktuelle Anträge der Fraktion beschreiben Schritte in die richtige Richtung und werden von uns nachhaltig begrüßt.

Dennoch sollten auf der Grundlage dieses Vorschlages einige Ergänzungen vorgenommen werden, die der praktischen Umsetzung auf kommunaler Ebene eine stärkere Durchschlagskraft verleihen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möge bei der Weiterentwicklung ihrer Ansätze zusätzlich folgende Kriterien berücksichtigen:

  1. Wer es künftig ablehnt, ihm zumutbare Arbeit anzunehmen, dem wird die Unterstützung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gestrichen. Eine Kürzung lediglich auf das sog. Existenzminimum wird einer derartigen Arbeitsverweigerung nicht gerecht.
  2. Andererseits sollte einem Arbeitsfähigen eine uneingeschränkteVerpflichtung, eine Berufsausbildung zu absolvieren, nicht abverlangt werden. Vielmehr sollte ihm ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt werden, mit Hilfe einer einfachen Kurzausbildung (bzw. Berufseinweisung) Hilfstätigkeiten zu übernehmen, sofern sich herausgestellt hat, dass er den Anforderungen an eine qualifizierte Berufsausbildung nicht gewachsen ist.
  3. Stattdessen sollte gezielt darauf hingearbeitet werden, mehr Arbeitsplätze im Bereich (qualifizierter) Hilfstätigkeiten anzubieten, die gleichzeitig in unserer Gesellschaft eine stärkere Reputation erfahren:

    – So hat z.B. der Beruf der ehemals einfachen Reinigungskraft heute als “Raumpflegerin” allgemeine Anerkennung erfahren. Eine ähnliche Entwicklung ist für andere “Hilfstätigkeiten” ebenfalls denkbar. So könnte z.B. die Tätigkeit eines Straßenkehrers, der gleichzeitig auch zur Reinigung von Grünanlagen u.ä. eingesetzt wird, künftig als “Umweltpfleger” in unserer Gesellschaft einen ganz anderen Stellenwert erlangen.

  4. Im Übrigen müssen alle Anstrengungen in besonderem Maße darauf gerichtet werden, alleinerziehende Mütter und Väter in qualifizierte Arbeitsstellen zu vermitteln:

    – Das setzt einerseits voraus, dass in ausreichendem Maße geeignete Kinderbetreuungsplätze angeboten werden, die den Bedürfnissen der Mütter und Väter entgegenkommen.

    – Wo das nicht möglich ist, müssen unbürokratisch zusätzliche Kinderbetreuungsmöglichkeiten bereitgestellt werden.

    – Das kann insbesondere dadurch geschehen, dass alleinerziehende Mütter mit Hilfe von Intensivkursen zu Tagesmüttern ausgebildet werden, durch die sie in die Lage versetzt werden, neben der Versorgung der eigenen Kinder gegen eine angemessene Vergütung die Betreuung weiterer Kinder von alleinerziehenden Müttern zu übernehmen. Die von der Betreuung freigestellten Mütter und Väter sind dadurch in der Lage, einer geregelten Arbeit nachzugehen.

  5. Ein besonderer Schwerpunkt ist im übrigen auf die sofortige Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Jugendliche zu legen, um von vornherein einer Arbeitsentwöhnung und der Gefahr eines Abgleitens in die Kriminalität nachhaltig entgegenzuwirken.
  6. Das gleiche gilt für ältere Arbeitnehmer, die betriebsbedingt vorzeitig aus einer Arbeitsstelle ausgeschieden sind. Hier müssen alle Anstrengungen darauf gerichtet sein, innerhalb kürzester Zeit einen neuen Arbeitsplatz bereitzustellen.
  7. Ferner muss die Anerkennung und Ausweitung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Aufsichtsbereich (betreute Spielplätze, bewachte Fahrradstände usw.) und in den Sportvereinen vorangetrieben werden.
  8. Unabdingbare Voraussetzung für die Entwicklung eines eigenen Leistungsgesetzes ist jedoch die konsequente Anwendung des Konnexitätsprinzipes, d.h. auf kommunaler Ebene muss dies vollkommen kostenneutral (einschl. der Übernahme der zusätzlichen Personalkosten durch den Bund) erfolgen“.
     

         

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