Götz: Saubere Lösung für Jobcenter
Endlich ist der Weg frei für eine sichere Rechtsgrundlage der erfolgreichen Arbeitsvermittlung aus einer Hand. Die vereinbarte Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGBII) ist ganz im Sinne der KPV. Ebenso erfreulich ist laut Peter Götz MdB, kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU und Bundesvorsitzender der KPV, die Erweiterung der Optionskommunen.
Zur vereinbarten Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzende der KPV, Peter Götz MdB:
Die bisherige erfolgreiche Arbeitsvermittlung aus einer Hand wird in eine verfassungsgemäße Form überführt werden. Das ist gut für die Bewältigung der Langzeitarbeitslosigkeit. Für die Arbeitsuchenden und ihre Familien herrscht damit ebenso Klarheit und Sicherheit wie für die Mitarbeiter in den Verwaltungen.
Mit dem Kompromiss stellen wir nicht nur sicher, dass die Kommunen auch in Zukunft mit der Bundesarbeitsverwaltung in gemeinsamen Einrichtungen zusammenwirken können. Auch die kommunale Option wird auf eine zukunftsfeste verfassungsrechtliche Grundlage gestellt.
Aus kommunaler Sicht ist die Ausweitung der Zahl der Optionskommunen von 69 auf 110 von besonderer Bedeutung. Sie gibt weiteren Landkreisen und kreisfreien Städten Gelegenheit zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Ihre Stärke liegt in der auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmten Hilfe.
Unser Ziel ist eine gleichberechtigte und partnerschaftliche Zusammenarbeit von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit vor Ort. Die im christlich-liberalen Koalitionsvertrag beschriebene Kompetenz und Erfahrung der Kommunen kommt so bestmöglich zum Tragen.
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