Sozialversicherungspflicht für ehrenamtliche Bürgermeister abschaffen
Da ab Januar 2010 bei allen ehrenamtlichen Bürgermeistern Sozialversicherungsbeiträge auf den steuerpflichtigen Teil der Aufwandsentschädigung erhoben werden sollen, sieht die KPV hierin eine Gefahr für den Ausbau und der Festigung bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes. Die KPV fordert in einem Beschluss ihrer Bundesvertreterversammlung 2009 erneut die Mitglieder des Bundesrates auf, den derzeit ruhenden Gesetzesantrag von Bayern und Thüringen zur Abschaffung der Sozialversicherungspflicht für Ehrenämter weiter zu beraten.
Beschluss Bundesvertreterversammlung am 21. November 2009 in Mainz
Sozialversicherungspflicht für ehrenamtliche Bürgermeister
Es ist u.a. Ziel der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU und CSU Deutschlands, das bürgerschaftliche Engagement und des Ehrenamtes auszubauen und zu festigen.
Ab dem Jahr 2010 erheben die Sozialversicherungsträger bei allen ehrenamtlichen Bürgermeistern Sozialversicherungsbeiträge auf den steuerpflichtigen Teil der Aufwandsentschädigung. Dies würde zu einem erheblichen finanziellen Nachteil ehrenamtlich arbeitender Bürgermeister führen. Die aus diesem Grund in vielen Gemeinden und Städten angedachte Erhöhung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bürgermeister stellt keine Lösung des Problems dar, sondern wäre lediglich eine Verschiebung des Problems zu Lasten der Kommunen.
Die bereits im Bundesrat durch den Freistaat Bayern und Thüringen eingebrachte Gesetzesinitiative, die zum Ziel hat, bundesgesetzlich klar zu stellen, das die Wahrnehmung von Ehrenämtern keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung darstellt, unterstützt die Kommunalpolitische Vereinigung (KPV) der CDU und CSU Deutschlands ausdrücklich.
Die Kommunalpolitische Vereinigung (KPV) der CDU und CSU Deutschlands fordert die Mitglieder des Bundesrates auf, den derzeitig auf ruhend gestellten Gesetzesantrag im Bundesratsplenum weiter zu beraten.
Weiterhin fordert die Kommunalpolitische Vereinigung (KPV) der CDU und CSU Deutschlands die neue Bundestagsfraktion von CDU und CSU sowie die neue Bundesregierung auf, den Gesetzesentwurf zur notwendigen Änderung des § 7 SGB IV in den Bundestag einzubringen.
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