Soziales

Streichung von § 107 b Absatz 1 letzter Halbsatz Beamtenversorgungsgesetz

Manchmal haben auch kleine Maßnahmen eine größere Wirkung, so auch beim Beamtenversorgungsgesetz. Die KPV hat auf ihrer Bundesvertreterversammlung 2001 den Beschluss gefasst, diese Änderung zu erreichen.

Die Bundesvertreterversammlung 2001 hat den Antrag des KPV Kreisverbandes Solingen zur Prüfung an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion überwiesen.
 

Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, § 107 b Absatz 1 letzter Halbsatz Beamtenversorgungsgesetz zu streichen.

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