Götz: Umsetzung der Jobcenter-Reform vor Ort kann beginnen
Die Unionsfraktion begrüßt die jetzt erteilte Zustimmung des Bundesrates zur Jobcenter-Reform, die auch von Kreisen und kreisfreien Städten positiv aufgenommen worden ist. Peter Götz MdB, kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzender der KPV, ist davon überzeugt, dass die Umsetzung zügig beginnen kann.
Durch die Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Laut Götz sei es der zuständigen Bundesarbeitsministerin damit gelungen, das bewährte Prinzip der „Hilfe aus einer Hand“ in eine verfassungsgemäße Form zu überführen. CDU/CSU, FDP und SPD hätten in einer gemeinsamen Kraftanstrengung den Fortbestand der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung von Agenturen für Arbeit und Kommunen gesichert.
„Jetzt kann die Anpassung der Strukturen und Abläufe vor Ort beginnen. Dabei ist die Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen in den Jobcentern gut geregelt. Im Sinne der betroffenen Langzeitarbeitslosen bestehen innerhalb der gemeinsamen Einrichtungen klare Verantwortlichkeiten der jeweiligen Leistungsträger“, freut sich der Politiker.
Gleichzeitig werde das Optionsmodell zeitlich entfristet und von ursprünglich 69 auf 110 kreisfreie Städte und Landkreise ausgeweitet. Der KPV-Bundesvorsitzende betont: „Damit schaffen wir eine dauerhafte Rechtsgrundlage dafür, dass sich Kommunen auch eigenständig um Langzeitarbeitslose kümmern können. Das war ein zentrales Anliegen der christlich-liberalen Koalition.“
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