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BESCHLUSS: Unser Europa: Bessere Rahmen – Mehr Subsidiarität

Das europäische Projekt

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) bekennt sich zu einem Europa, das auf gemeinsamen geistigen Grundlagen  und auf der gemeinsamen Überzeugung von der Würde und dem Wert des menschlichen Individuums und der Idee von der Freiheit des selbstverantwortlichen Menschen beruht.

Das Bestreben nach Freiheit und Verantwortung drückt sich auch im Prinzip der Subsidiarität aus, das die Rechte des Individuums, der Familie und der kleinsten Gemeinschaften schützt, den übermäßigen Einfluss höherer Entscheidungsebenen einschränkt und damit konstituierender Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland ist. Dieses unveräußerliche Recht auf Selbstbestimmung ist mit Inkrafttreten des neuen EU-Vertrags von Lissabon erstmalig im europäischen Primärrecht festgeschrieben. Als Bestandteil der nationalen Identität können die Kommunen auch zukünftig alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung regeln. Für die Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland ist dies von herausragender Bedeutung.

Die KPV begrüßt ausdrücklich die Achtung des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung durch die EU, sowie die Erfüllung weiterer zentraler Forderungen der Kommunen. Folgende Aspekte sind besonders hervorzuheben:

  • Anerkennung weitgehender Gestaltungsfreiheit lokaler wie nationaler Behörden bei Daseinsvorsorgeleistungen in einem Zusatzprotokoll des EU-Reformvertrags
  • Einführung von Folgenabschätzungsverfahren, vor allem mit Blick auf die administrativen und finanziellen Konsequenzen der EU-Gesetzgebung und Politik auf die kommunale Ebene
  • Einbeziehung der Kommunen in die europäische Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitskontrolle
  • Ausbau der Konsultationsrechte der kommunalen Spitzenverbände in der EU
  • Schaffung eines Klagerechts des Ausschusses der Regionen (AdR) vor dem Europäischen Gerichtshof bei einer Verletzung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips
  • Mögliche Aufstockung der deutschen Sitze im AdR auch zugunsten der kommunalen Spitzenverbände.

Die KPV fordert die EU-Kommission auf,  den Mitgliedsstaaten, ihren Regionen und ihren Kommunen den Handlungsspielraum zu überlassen und nur dort tätig zu werden, wo europäische Regelungen notwendig und verhältnismäßig sind und dies stets nachvollziehbar zu begründen.

Die KPV fordert die  Bundesregierung und den Bundestag auf,  die Zusammenarbeits-vereinbarung mit Leben zu  füllen, um Eingriffe der EU in die deutsche kommunale Selbstverwaltung früh zu erkennen und effektiv abzuwehren.

Frieden und Freiheit, Demokratie und Solidarität, Wachstum  und Wohlstand sind die Grundmauern unseres Europas. Die aktuelle Schuldenkrise ist eine ernsthafte Vertrauenskrise, die offen zu Tage legt, dass „Vergemeinschaftung“ dazu geführt hat, dass die Umsetzung von EU-Vorgaben dem Belieben der Mitgliedsstaaten ausgesetzt ist. Diese Grundmauern dürfen in Zukunft nicht mehr erschüttert werden. Wir wollen, dass sich mehr Menschen dem europäischen Projekt zuwenden. Deshalb ist es uns in der aktuellen Schuldenkrise und bei deren Auswirkungen auf die gemeinsame Währung in 16 der 27 EU-Mitgliedsstaaten wichtig, die historischen Errungenschaften der Europäischen Union zu verteidigen.

Um neues Vertrauen zu gewinnen, fordert die KPV, bevor neue Richtlinien und Verordnungen der EU mit Wirkung auf die Kommunen in Kraft gesetzt werden, alle bisherigen europäischen Regelungen hinsichtlich der tatsächlichen Durch- und Umsetzung in den Mitgliedsstaaten grundlegend zu überprüfen.

Die KPV fordert die demokratische Legitimation der Vereinbarungen, Verabredungen, Rechtssetzungen und Richtlinien und Verordnungen weiter zu verbessern. Wir begrüßen ausdrücklich die frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates im Zuge der europäischen Rechtsetzung und fordern die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesministerien ihre Position, die sie auf EU-Ebene einzunehmen gedenken, zuvor mit den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages abstimmen.

Die KPV sieht in einigen Politikbereichen  aufgrund des neuen EU-Vertrages erheblichen  Nachbesserungsbedarf. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Daseinsvorsorge, EU-Vergaberechtsreform, Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe,  Fiskalpakt und Schuldenbremse, Stabilitätsrat,  Umsetzung von Basel III,  EU-Strukturpolitik, Umbau der Energieversorgung, EU-Energieeffizienzrichtlinie,  Zuwanderung und Integration.

Daseinsvorsorge

Der europäische Binnenmarkt ist mit rund 500 Mio. Menschen ein leistungsstarker Wirtschaftsraum. Unsere Arbeitsplätze und unser tragendes Sozialsystem sind eng damit verbunden. Funktionierende Märkte sind  Voraussetzung für unseren Wohlstand. Deshalb ist das Leitbild der „Sozialen Marktwirtschaft“  für uns auch in der EU so wichtig. Dort, wo es echten Wettbewerb und funktionierende Märkte gibt, lässt sich ein EU-Binnenmarkt verwirklichen. Allerdings stößt dies im Bereich der Daseinsvorsorge an seine Grenzen.

Die KPV fordert deshalb von der EU-Kommission den im EU-Vertrag zugesicherten Respekt vor der Kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland und die Gewährleistung unserer qualitativ hochwertigen öffentlichen Daseinsvorsorge.

EU-Vergaberechtsreform

Die Kommunen und ihre Einrichtungen sind in Deutschland die größten öffentlichen Auftraggeber.

Die KPV begrüßt das Vorhaben der EU-Kommission, grundsätzlich die europäischen Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe zu modernisieren und Vergaberegeln und –verfahren zu vereinfachen und zu flexibilisieren. Vergabeverfahren müssen einfacher, effizienter, kostengünstiger sowie mittelstandsfreundlicher werden.

Ein verstärkter Rückgriff auf Verhandlungen, die den Kommunen eine besser an ihre Bedürfnisse angepasste Beschaffung von Lieferungen und Dienstleistungen zum besten Preis ermöglicht, ist ein richtiger Schritt, wie auch die elektronische Vergabe zu erweitern. Allerdings lehnt die KPV einen Zwang zur Nutzung der elektronischen Vergabe ab.

Wir brauchen in Deutschland mehr interkommunale  Zusammenarbeit auch über Kreisgrenzen oder Landesgrenzen hinweg, um Synergien zu heben und dem demographischen Wandel gerecht zu werden. Kommunen müssen generell zur Erbringung einer öffentlichen Aufgabe ohne Beteiligung Privater miteinander ohne europaweite Ausschreibungsverfahren kooperieren können.  Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Einschränkungen lehnen wir daher ab. Sie würden kommunale Handlungsfreiräume im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit entschieden einschränken. Zusätzliche Vergabekriterien, die sich beispielsweise auf ökologische oder soziale Aspekte beziehen, müssen im Sinne kommunaler Handlungsfreiheit in das Ermessen der Entscheidungsträger vor Ort gestellt werden. Zudem müssen Kreditbeschaffungen öffentlicher Auftraggeber weiterhin ausschreibungsfrei erfolgen können. Das kommunale Haushaltsrecht in Deutschland enthält klare Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit. Notwendige kurzfristige Entscheidungen am Kapitalmarkt sind mit langwierigen europaweiten Ausschreibungen nicht vereinbar.

Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in mehreren Entscheidungen zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen auf die Beachtung der zentralen Grundsätze des EU-Primärrechts, insbesondere der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und der Verhältnismäßigkeit hingewiesen. Der EuGH hat somit für alle öffentlichen Auftraggeber die wesentlichen Grundsätze für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen definiert. Die Kommunen orientieren sich bereits heute in der Vergabepraxis an diesen Grundsätzen. Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistungen der Daseinsvorsorge. Dies betrifft z. B. Wasserver- und -entsorgung, Rettungs- und Gesundheitsdienstleistungen, den öffentlichen Personennahverkehr, Parkraumbe-wirtschaftung, Kantinen und Schulen. Diese Dienstleistungen werden sowohl aufgrund ihrer Art als auch ihres Umfangs zum großen Teil vor Ort und nicht grenzüberschreitend erbracht.

Wir wenden uns auch hier gegen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und weitere Einschränkungen kommunaler Handlungsspielräume. Deshalb lehnt die KPV eine EU- Richtlinie zu Dienstleistungskonzessionen grundsätzlich ab  und fordert die Bundesregierung und insbesondere das Bundeswirtschaftsministerium auf, entsprechende Vorhaben rechtzeitig zu stoppen. Als letztes Mittel müsste durch Bundesregierung, Bundesrat oder ADR aufgrund der Verletzung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips Klage erhoben werden.

Fiskalpakt und Schuldenbremse

Die Maßnahmen der unionsgeführten Bundesregierung zur Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise  erhalten unserem Land Stabilität, Wohlstand und soziale Sicherheit. Die Verhandlungen um den sog. Fiskalpakt haben gezeigt, dass die Bundesländer durch die eingezogene Schuldenbremse mehr denn je ihre Verantwortung gegenüber den Kommunen wahrnehmen müssen. Das strukturelle Defizit der Kommunen durch Übertragung von Lasten und Aufgaben ohne auskömmliche Gegenfinanzierung muss nun schrittweise  abgebaut werden. Nach der Grundsicherung im Alter muss für die nächste Legislaturperiode die Eingliederungshilfe für Behinderte zügig auf die Tagesordnung. Leistungsgesetze, die von den Kommunen nicht beeinflusst werden können, dürfen in Zukunft auch nicht aus den kommunalen Haushalten finanziert werden.

Die KPV begrüßt die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, dass vorerst alle etwaigen Strafzahlungen bei zu hoher Verschuldung von Länder und Kommunen durch den Bund übernommen werden.

Die Bundesregierung bietet den Ländern wegen der Sparzwänge durch den Fiskalpakt auch gemeinsame Anleihen an. Die KPV fordert die Bundesländer auf, ihren Kommunen eine Beteiligung an diesen Anleihen anzubieten.

Für die KPV ist eine ausdrückliche „kommunale Schuldenbremse“  nicht nötig, da die Haushaltsgesetze  der Länder im Rahmen der Kommunalaufsicht bereits eine Beschränkung der zulässigen Schuldenaufnahme ermöglichen.

Darüber hinaus werden die Landesregierungen gebeten, mit dem jeweiligen Kommunalen Spitzenverbänden eine Einbeziehung ihrer Kommunen in die Finanzierung über den Kapitalmarkt schnellstmöglich zu erreichen und hierfür die Bedingungen allumfassend zu erörtern. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Kommunen untereinander ist auszuschließen.

Ein großes Problem stellt die Entwicklung der Kassenkredite in einigen Kommunen dar. Dies kann nicht durch eine „kommunale Schuldenbremse“ gelöst werden. Es ist Aufgabe der betroffenen Länder im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs die entstandenen Ungleichgewichte zwischen besonders finanzstarken und besonders finanzschwachen Kommunen zu beheben und einer weiteren Verschuldung durch Kassenkredite entgegenzuwirken.

Investitionen für Infrastruktur (Kanäle, Abfallentsorgung, Wasserversorgung u.ä.), die durch Gebühren und Beiträge vollständig refinanziert werden, sind Zukunftsinvestitionen. Sie dürfen bei der Berechnung des Fiskalpaktes nicht berücksichtigt werden. Ein Zwang zur  Privatisierung solcher Aufgaben der Daseinsvorsorge darf nicht entstehen.

Stabilitätsrat

Der Stabilitätsrat überwacht gemäß Artikel 109a GG regelmäßig die Haushalte des Bundes und der Länder. Er stellt fest, ob in einer Gebietskörperschaft eine Haushaltsnotlage droht. Ist dies der Fall, vereinbart er mit der betroffenen Gebietskörperschaft ein Sanierungs­programm.

Die KPV fordert die direkte Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände in den Stabilitätsrat, weil  er gemäß § 51 Haushaltsgrundsätzegesetz die gesamt- und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Aufstellung der Haushalts- und Finanzplanungen des Bundes, der Länder und der Kommunen berät.

Gerade bei der Überwachung der Einhaltung von Konsolidierungsverpflichtungen (z.Zt. bei den Ländern Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) muss die kommunale Ebene etwaige Konsequenzen hinsichtlich Ausgaben- und Aufgabenverlagerungen und Unterfinanzierungen vortragen können. Die KPV begrüßt die Einrichtung eines Beirats zur Unterstützung des Stabilitätsrates, in dem auch Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände sind.

Umsetzung von Basel III

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat sich auf neue Regeln für international tätige Banken verständigt („Basel III“), die nunmehr vom Bundeskabinett ins Gesetzgebungsverfahren gebracht worden sind. Wesentliche Ansatzpunkte von Basel III sind die Höhe und die Qualität des zu hinterlegenden Eigenkapitals sowie die Sicherung der Liquidität. Das geplante Regelwerk würde das Kerngeschäft der Sparkassen, der Genossenschaftsbanken sowie der regional tätigen kleinen und mittleren Geschäftsbanken und die Kreditvergabe  für die Städte, Landkreise und Gemeinden erheblich verändern.

Die KPV fordert  Bund und Länder auf, die Konsequenzen des geplanten Regelwerks für die Kommunen und Sparkassen darzulegen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, wie eine zukünftige Kommunalfinanzierung zu vernünftigen Konditionen gesichert wird.

Die beabsichtigte Kontrolle der  Sparkassen und Volksbanken durch die Europäische Zentralbank (EZB) lehnt die KPV ab. Die EZB muss für die Kontrolle international aufgestellter Institute zuständig sein. Das trägt zur Verstärkung einer EU-weit einheitlichen Aufsicht für grenzüberschreitend tätige Institute bei. Alles andere sprengt den notwendigen Kontrollrahmen und kostet unnötig viel Geld.

EU-Strukturpolitik

Mit den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Kohäsionsfonds fördert die EU alle Regionen in Europa  und verbessert die  Koordinierung und Kombinierung mit öffentlichen und privaten Mitteln.

Die kommunale Ebene profitiert in erheblichem Umfang von den EU-Strukturfonds. In der aktuellen Förderperiode stehen in Deutschland allein aus den Strukturfonds insgesamt 26 Mrd. € für Aktivitäten zur Verfügung. Die KPV fordert die Kommunen auf, die Möglichkeiten und Potentiale der EU-Förderung  auszuschöpfen. Kommunen können Antragsverfahren unterstützen, koordinieren und gegebenenfalls interkommunal  zusammenarbeiten. Die KPV fordert die EU-Kommission auf, den eingeschlagenen Weg der Einbeziehung und Berücksichtigung der Kommunen bei der Ausgestaltung der Strukturförderung fortzusetzen, die Verfahren zu vereinfachen und sich auf grundlegende abgestimmte Entwicklungsziele zu konzentrieren.

Umbau der Energieversorgung

Die Gemeinden, Städte und Landkreise sind die starken Akteure und Partner, um dezentral Energie zu erzeugen und zu speichern, die nötigen Leitungsnetze zu bauen, Energieeffizienz und Klimaschutz zu erreichen und alles zu stabilen erschwinglichen Energiepreisen. In der Verwirklichung eines europäischen Energiebinnenmarktes liegen die Chancen für den effizientesten Einsatz erneuerbarer Energien, die Gewährleistung der Versorgungs-sicherheit und den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.  Die KPV fordert die EU-Kommission auf, Projekte zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu entwickeln, die die natürlichen Gegebenheiten für den Einsatz der unterschiedlichen Technologien (wie z.B. Windkraft- oder Solarenergieanlagen) besonders effizient nutzen. Die KPV fordert europaweit den Bau neuer Speicheranlagen und die Standardisierung der Übertragungsleistungen sowie die Anpassung der Verteilernetze an eine zunehmend dezentralisierte Energieerzeugung.

EU-Energieeffizienzrichtlinie

Als Beitrag zur Erreichung des Ziels, den Primärenergieverbrauch der EU bis 2020 um 20 % zu senken, hat die EU-Kommission den Entwurf einer EU-Energieeffizienzrichtlinie vorgelegt. Die KPV begrüßt den Wegfall einer von der EU vorgesehenen Verpflichtung der Kommunen, jährlich 3 % der öffentlich genutzten Gebäudeflächen entsprechend den nationalen Mindesteffizienzanforderungen ab 2014 zwangsweise zu sanieren. Die KPV hielte eine solche Sanierungspflicht für einen unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und in das Vermögen der Kommunen. Selbst bei geeigneten Fördermaßnahmen wären der energetische Ausgangszustand des jeweiligen Gebäudes und das Verhältnis von Sanierungsaufwand zum Ertrag entscheidend zu berücksichtigen.

Zuwanderung und Integration

Die KPV unterstützt die Ziele und Maßnahmen des „Nationalen Aktionsplans Integration“ der unionsgeführten Bundesregierung.  Die Kommunen haben eine große Verantwortung für das Gelingen von Integration vor Ort. Individuelle Integrationsvereinbarungen, mit messbaren und überprüfbaren Zielen, zeigen den richtigen Weg zu einer besseren Verantwortungsgemeinschaft.

Die demografische Entwicklung in Deutschland kann zum Teil durch eine zielgerichtete und bedarfsorientierte Zuwanderung aufgefangen werden. Deshalb fordern wir eine gesteuerte Zuwanderung insbesondere aus der EU, die den Arbeitskräftebedarf in Deutschland langfristig zu decken hilft. Eine Zuwanderung in die Sozialsysteme darf es nicht geben.

Voraussetzung für gelingende Integration ist und bleibt der Erwerb der deutschen Sprache und die Bereitschaft zur Teilhabe an unserer Bildungs- und Wissensgesellschaft sowie die Anerkennung der Werteordnung des Grundgesetzes. Verbindliche Sprachstandtests  und Entwicklungsbeobachtungen von Anfang an sind der richtige Weg: Die Eltern tragen die Verantwortung für die Integration ihrer Kinder. Die KPV fordert ein Konzept zu entwickeln, wie die Eltern angehalten werden können ihrer Verantwortung besser gerecht zu werden. Wir dürfen kein Kind zurücklassen!

Bedauerlicherweise gibt es Gruppen von jungen Erwachsenen, die aufgrund ihrer bisherigen schulischen und beruflichen Bildung bisher kaum Chancen für einen sozialen Aufstieg und zu einer besseren sozialen Integration sehen. Die KPV fordert die Bundesregierung auf, im Bereich der beruflichen Bildung ein Pilotprojekt zu erarbeiten, das eine klassische Berufsausbildung mit einer Zusatzqualifikation verbindet, die beispielsweise in türkischer Sprache ermöglicht wird und in Kooperation mit auf Auslandsmärkten tätigen Unternehmen ein Einstieg in das Berufsleben verbessert. Den jungen Menschen muss eine berufliche Perspektive geboten und dabei der Anreiz geschaffen werden, sich besser zu integrieren. Der Arbeitslosigkeit von Jugendlichen mit Migrationshintergrund muss wirksam begegnet werden. Für die KPV dürfen die jungen Menschen mit ihrer potentiellen Leistungskraft nicht verloren gehen – dies gilt für alle jungen Menschen, die Ihre Zukunft in Deutschland sehen.

Europäische Sozialpolitik

Durch den Vertrag von Lissabonwird die soziale Dimension der Europäischen Union gestärkt. Die allgemeinen Zielbestimmungen umfassen eine nachhaltige Entwicklung der sozialen Marktwirtschaft. Diese zielt auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt, auf Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und von Diskriminierungen sowie auf die Förderung von sozialer Gerechtigkeit und sozialem Schutz. Während in den mit dem europäischen Binnenmarkt verbundenen Bereichen weitgehend Instrumente der Harmonisierung zur Anwendung kommen, hat die EU für die Sozialpolitik unter Achtung des Subsidiaritätsprinzipsweitgehend nur eine unterstützende, ergänzende und koordinierende Funktion. Die wirtschaftliche Integration muss sozialpolitisch flankiert werden. Wir wollen in Europa eine soziale Marktwirtschaft. Deshalb muss es auch auf europäischer Ebene eine Sozialpolitik geben, die die Marktprozesse im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sozial gestaltet. Nicht das Prinzip der Gewinnmaximierung muss Richtschnur des Binnenmarktes sein, sondern der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit. Soziale Marktwirtschaft zeichnet sich durch fairen Wettbewerb unter gemeinsamen Bedingungen aus. Die KPV fordert deshalb, Soziale Marktwirtschaft als Ordnungsrahmen für die EU weiterzuentwickeln und die sozialen Leistungen im europäischen Vergleich einer grundlegenden Prüfung zu unterziehen.

Europäischer Sozialfonds

Der ESF hilft den Menschen in Deutschland und in Europa, ihr Bildungsniveau und ihre Qualifikationen zu verbessern und damit ihre beruflichen Chancen zu erhöhen. Davon profitieren vor allem Arbeitslose, Auszubildende, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Gründerinnen und Gründer. Der ESF ist damit das wichtigste arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union.

Die Folgen des demografischen Wandels werden spürbar – mit gravierenden Auswirkungen für den Arbeitsmarkt. Bei gleichbleibendem Wachstum werden in den nächsten zehn Jahren in Deutschland bis zu fünf Millionen Arbeitskräfte fehlen. Außerdem führen der technologische Wandel und die Internationalisierung der Arbeitswelt dazu, dass die Anforderungen an die Qualifikation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer stärker steigen. Dies bedeutet, dass jeder sein Bildungsniveau und seine Qualifikationen immer auf den letzten Stand bringen und fähig sein muss, sich an neue Arbeitsweisen anzupassen.  Die KPV fordert die Kommunen auf, sich die vorhanden Programme und Förderinstrumente noch besser zu Nutze zu machen und die interkommunale Zusammenarbeit weiter zu intensivieren.

Sozialagenda der EU

Die KPV unterstützt das Ziel, das Verständnis und die Akzeptanz Europas bei den europäischen Bürgern zu verbessern. Die KPV begrüßt  die Bemühungen der EU, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt voranzutreiben. Vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise ist es außerordentlich wichtig, die Chancen für die Menschen zur konkreten Verbesserung der Lebensverhältnisse herauszuarbeiten und durch konkrete Maßnahmen zu belegen. Die Europäische Kommission hat unter dem Titel „Eine erneuerte Sozialagenda“ ein umfangreiches Paket von insgesamt 19 verschiedenen Initiativen vorgelegt. Die einzelnen Maßnahmen betreffen die Bereiche Beschäftigung und Soziales, Bildung und Qualifikation, Diskriminierungsbekämpfung, Mobilität, Jugend, Informationsgesellschaft, Gesundheit und Wirtschaft. Durch die Vorlage der Initiativen als Gesamtpaket soll insbesondere die soziale Dimension Europas mit Blick auf die europäische Integration als Gegengewicht zu der allgemein eher neoliberal ausgerichteten Wirtschaftspolitik der EU zum Ausdruck kommen. Die KPV unterstützt das Ziel, das Verständnis und die Akzeptanz Europas bei den europäischen Bürgern zu verbessern. Die KPV begrüßt  die Bemühungen der EU, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt voranzutreiben. Vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise ist es außerordentlich wichtig, die Chancen für die Menschen zur konkreten Verbesserung der Lebensverhältnisse herauszuarbeiten und durch konkrete Maßnahmen zu belegen. Die KPV lehnt allerdings zusätzlichen bürokratischen Berichts- und Koordinierungsaufwand ab.

Grundrechte-Charta

Eine Stärkung sozialer Gesichtspunkte wird durch die im Lissabon-Vertrag für rechtsverbindlich erklärte Charta der Grundrechte erreicht. Sie wird erstmals Bestandteil des EU-Primärrechts, auch wenn sie nicht Teil des Vertragstextes ist. Die europäischen Grundrechte gewähren Jedem innerhalb der EU  einklagbare subjektive, auch soziale Rechte. Neben den schon bisher weitreichenden Bestimmungen hinsichtlich der Nichtdiskriminierung werden durch die Einbeziehung der Menschenrechte explizit auch die Rechte älterer oder behinderter Bürger geschützt. Andere soziale Aspekte wie die Koalitionsfreiheit oder das Verbot der Kinderarbeit werden  ein stärkeres Gegengewicht zu den wirtschaftlichen Grundfreiheiten bilden. Die KPV begrüßt die Stärkung der Bürgerrechte in der EU. Dies zeigt den richtigen Weg in die Verwirklichung der europäischen Wertegemeinschaft. Die KPV fordert, dass jedes EU-Beitrittsland alle Bürger- und Menschenrechte in gleicher Weise und ohne Abstriche anerkennt und tatsächlich Geltung verschafft hat.

Hier finden Sie den Beschluss in der Original-Druckversion

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