Finanzen

Unternehmensteuerreform – Konsequenzen für die kommunale Selbstverwaltung

Der Bundesvorstand der KPV begrüßt die Koalitionsvereinbarung von Union und SPD hinsichtlich der beabsichtigten Unternehmenssteuerreform. In einem Beschluss vom 7. April 2006 fordert er die Bundesregierung auf, die Auswirkungen der Änderung des Einkommensteuer- und Körperschaftsrechts auf die Kommunalfinanzen frühzeitig und umfassend zu beschreiben und zu berücksichtigen.

Beschluss des Bundesvorstandes am 7. April 2006

Unternehmenssteuerreform – Konsequenzen für die kommunale Selbstverwaltung

Der Bundesvorstand der KPV begrüßt die Koalitionsvereinbarung von Union und SPD hinsichtlich der beabsichtigten Unternehmenssteuerreform. Daran müssen sich die vorgelegten Modelle des Sachverständigenrates und der Stiftung Marktwirtschaft messen lassen.

Koalitionsvertrag muss Bestand haben

Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, dass die Fortentwicklung der Gewerbesteuer im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Fortentwicklung der Unternehmensbesteuerung zu entscheiden sei. Das Ziel von CDU/CSU und SPD sei eine wirtschaftskraftbezogene kommunale Unternehmensbesteuerung mit Hebesatzrecht, die administrativ handhabbar ist, den Kommunen insgesamt ein stetiges Aufkommen sichert, die interkommunale Gerechtigkeit wahrt und keine Verschiebung der Finanzierung zu Lasten der Arbeitnehmer vorsieht. Die Gewerbesteuer werde nur ersetzt, wenn für eine Alternative hinreichend genaue Kenntnisse über die Verteilungsfolgen vorliegen. Der Koalitionsvertrag muss Bestand haben!

Wir fordern die Bundesregierung auf, die Auswirkungen der Änderung des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrechts auf die Kommunalfinanzen frühzeitig und umfassend zu beschreiben und zu berücksichtigen.

Wir fordern die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, die kommunalen Belange mit den Kriterien der Koalitionsvereinbarung in die Gesetzgebung nachdrücklich einzubringen.

Modelle weiterentwickeln

Die KPV fordert die Stiftung Marktwirtschaft auf, das von ihr vorgelegte Modell zur Reform der Unternehmensteuer aufgrund der kommunalen Anforderungen weiterzuentwickeln:

  1. Die Unternehmensteuerreform der Stiftung Marktwirtschaft sieht den Ersatz der Gewerbesteuer vor. Das Aufkommen der Höhe nach und die Verteilung müssen mindestens das heutige Niveau verstetigen und langfristig verbessern. Eine Kompensation durch andere Steuerquellen oder andere Steuergläubiger muss unterbunden werden. Deshalb muss sich der Ersatz der Gewerbesteuer auf die wirtschaftliche Betätigung beziehen.
  2. Kommunen halten an dem grundgesetzlich geschützten Recht auf eigene Gestaltung mit Hebesätzen fest. Dies muss angemessen im Konzept auch dem Gestaltungsvolumen nach berücksichtigt werden.
  3. Das Konzept muss auf die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen auf einzelne Kommunen und Räume hin untersucht werden. Dazu sind Probeberechnungen erforderlich. Dabei müssen allerdings auch die Auswirkungen der kommunalen Finanzausgleiche berücksichtigt werden, die vertretbare Schwankungen ausgleichen oder Wirkungen verstärken können.
  4. Sobald die Bemessungsgrundlagen, auf die kommunale Hebesätze angewandt werden sollen, ermittelt sind, kann eine solide kommunale und regionale Berechnung und Bewertung erfolgen. Die Entscheidung ist nach Vorliegen der Berechnungen und in Kenntnis der lokalen und regionalen Auswirkungen zu treffen.
     
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