Strukturpolitik

Verpackungsgesetz eröffnet den Kommunen größere Mitbestimmungsmöglichkeiten

Der Deutsche Bundestag hat die Ausschussberatungen zum Verpackungsgesetz abgeschlossen und damit den Weg für die Verabschiedung in 2./3. Lesung frei gemacht. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und Bundesvorsitzende der KPV, Ingbert Liebing MdB: „Das Verpackungsgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn es eröffnet den Kommunen über das Mittel der Rahmenvorgabe größere Mitbestimmungsmöglichkeiten als bisher.

Wichtig ist, dass gewissermaßen auf der Zielgeraden auch auf massive Hinweise aus den Kommunen hin die Verbindlichkeit der kommunalen Rahmenvorgabe gestärkt worden ist.

Der als Maximalvorgabe definierte kommunale Sammelstandard muss „geeignet“ und nicht „erforderlich“ sein. Auch die kommunalen Standards bei der Sammlung von Hausmüll sind im Sinne der Verhältnismäßigkeit an enge rechtsstaatliche Grenzen gebunden. Hierzu gehören sowohl eine möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung als auch die technische Umsetzbarkeit und wirtschaftliche Zumutbarkeit. Eine weitergehende Beschränkung, wie sie ursprünglich vorgesehen gewesen ist und die zudem zu Rechtsunsicherheit geführt hätte, ist somit nicht erforderlich und konsequenterweise unterblieben.

Wichtig ist auch, dass die kommunale Zuständigkeit für die Abfallberatung gesichert bleibt. Das verhindert Doppelstrukturen und sorgt ebenfalls für klare Verhältnisse.

Auch wenn das Verpackungsgesetz ein Schritt in die richtige Richtung ist, bleibt es dennoch bedauerlich, dass es nicht gelungen ist, mit einem Wertstoffgesetz eine einheitliche haushaltsnahe Erfassung von Wertstoffen zu gewährleisten und damit den bestehenden Dualismus von Restmüll in kommunaler Verantwortung und Verpackungsmüll in privatwirtschaftlicher Verantwortung zu beenden. Dieses große Thema bleibt auf der Tagesordnung für die nächste Wahlperiode.“

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