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VKU sieht Beschwerde gegen Kreislaufwirtschaftsgesetz gelassen entgegen

„Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist in der Form, wie es Bundestag und Bundesrat verabschiedet haben, europarechtskonform. Der Beschwerde eines privaten Entsorgerverbandes sehen wir gelassen entgegen“, so Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).

„Das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das nach langen Verhandlungen im Februar 2012 verabschiedet wurde, tritt am 1. Juni 2012 in Kraft. Private Entsorger waren damit unzufrieden, weil das Gesetz gewerbliche Sammlungen von Wertstoffen erschwert. Der VKU jedoch begrüßt die Beschlüsse: „Das Gesetz unterbindet das Rosinenpicken privater Entsorger und weist den Kommunen eine starke Rolle bei der Abfallentsorgung zu“, sagt Reck.

Die privaten Entsorgen sehen sich jedoch benachteiligt und drohten im Februar noch mit einer Klage: „Wenn das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz so kommt, werden wir definitiv klagen“, sagte der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE), Peter Kurth. Den Kommunen gehe es statt um Recycling um eine Auslastung ihrer Verbrennungsanlagen, argumentiert die Branche.

Nach Angaben des EUWD Branchendienstes arbeitet die Rechtsanwaltskanzlei Köhler & Klett aus Köln derzeit an einer Beschwerde bei der EU-Kommission gegen das neue Kreislaufwirtschaftgesetz.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.vku.de

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