Götz: Vorschlag der Union sichert unbürokratische Feuerwehrfahrerlaubnis
Peter Götz MdB, kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzender der KPV, kritisiert die von Bundesverkehrsminister Tiefensee angestrebte Unterscheidung zwischen der alltäglichen Hilfe bei Unfällen und Bränden einerseits und der Aufgabenerfüllung des Katastrophenschutzes andererseits als praxisfern. Er fordert deshalb eine Ausnahmeregelung für Feuerwehren, Rettungsdienste und THW.
Zu der von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgeschlagenen unbürokratischen Ausnahmeregelung für Fahrerlaubnisse von Angehörigen von Feuerwehren, Rettungsdiensten und THW erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzende der KPV, Peter Götz MdB:
Die von Bundesverkehrsminister Tiefensee (SPD) angestrebte Unterscheidung zwischen der alltäglichen Hilfe bei Unfällen und Bränden einerseits und der Aufgabenerfüllung des Katastrophenschutzes andererseits ist praxisfern. CDU und CSU wollen Rechtssicherheit für die Einsatzfahrer herstellen und dabei die Kommunen möglichst wenig belasten. Uns geht es um die Einsatzfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren.
Die Unionsfraktion hat deshalb einen Vorschlag für eine unbürokratische Ausnahmeregelung für Fahrerlaubnisse von Angehörigen von Feuerwehren, Rettungsdiensten und THW vorgelegt.
Minister Tiefensee (SPD) ist gut beraten, diesen Kompromiss rasch aufzugreifen. Weitere bürokratische Auflagen und Einschränkungen würden die Einsatzfähigkeit nicht verbessern, sondern die Betroffenen verunsichern und letztlich in den Städten und Gemeinden unnötige Kosten verursachen.
Fest steht, dass Katastrophenschutz in Deutschland ohne Freiwillige Feuerwehren und Rettungsdienste undenkbar ist. Der Bundesverkehrsminister muss deshalb parallel dazu die EU zu einer Ausweitung des Katastrophenschutzes auf Feuerwehren und Rettungsdienste bewegen. Gegebenenfalls ist auch eine Änderung der EU-Richtlinie 91/439 EWG anzustreben.