Götz: Wasserversorgung ist Kernbereich der Daseinsvorsorge
Gestern wurde das achtzehnte Hauptgutachen der Monopolkommission vorgestellt. Es enthält auch Ausführungen zur Wasserwirtschaft in Deutschland, die Peter Götz MdB, der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzende der KPV, für mehr als fragwürdig hält.
"Die Monopolkommission behauptet, dass der deutschen Wasserwirtschaft ein einheitlicher, konsistenter Ordnungsrahmen fehle. Sie suggeriert eine willkürliche Festlegung von Wasserpreisen und Gebühren durch Kommunen bzw. kommunale Unternehmen.Völlig zu Recht, so Peter Götz in seiner Kritik, weise die kommunale Wasserwirtschaft diese Unterstellung zurück. Schließlich unterliege die Gestaltung der Preise und Gebühren engen Vorgaben und einer umfassenden behördlichen und gerichtlichen Kontrolle. Tatsächlich müssten Qualität und Versorgungssicherheit bei der Wasserversorgung absoluten Vorrang haben.
"Die Kommunalpolitiker der Union wollen, dass auch in Zukunft Städte und Gemeinden eigenständig über die Organisation der Wasserversorgung entscheiden können. Für diesen Kernbereich der Daseinsvorsorge brauchen wir weder eine europäische noch eine nationale zentrale Regulierungsbehörde," stellte Götz klar.