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Weichen stellen für eine moderne Großstadtpolitik

Großstadtregionen sind Zentren der Wirtschaftskraft, Standorte der Forschung und Entwicklung und Schwerpunkte des kulturellen und sozialen Wandels. Der KPV-Bundesvorstand hat 2004 beschlossen, sich für ein umfassendes Konzept einzusetzen, das die besondere Situation der Großstädte berücksichtigt und dazu beiträgt, aktuelle Probleme zu lösen. Da die politischen Steuerungsinstrumente auf kommunaler Ebener dazu nicht mehr ausreichen, hat die KPV entsprechende Vorschläge erarbeitet. Hierzu gehören die Korrektur der Mehrbelastung der kommunalen Haushalte durch Hartz IV ebenso wie die Zuweisung fester Anteile an der reformierten Einkommen- und Körperschaftssteuer an die Gemeinden.

Beschluss des Bundesvorstandes am 26. März 2004 in Frankfurt am Main:

"Großstadtregionen sind Zentren der Wirtschaftskraft, Standorte der Forschung und Entwicklung und Schwerpunkte des kulturellen und sozialen Wandels. In ihnen lebt jeder zweite Bundesbürger, arbeiten 55% der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und werden 60% der bundesdeutschen Wertschöpfung auf nur einem Anteil von 30% an der Landesfläche erzielt."

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands setzt sich für ein umfassendes politisches Konzept ein, das die besondere Situation der Großstädte berücksichtigt und dazu beiträgt, die gegenwärtigen Probleme, ausgelöst durch strukturell bedingte Wachstumsschwäche, demographische Entwicklungen, Krise der öffentlichen Finanzen und nicht zuletzt durch eine falsche Politik der Rot-Grünen Bundesregierung, nachhaltig zu lösen. Dahinter steht die Einsicht, dass die Erneuerung unseres Landes durch eine aktive und zielgerichtete Politik für Großstadtregionen unterstützt werden muss.

Dass der Union von den Bürgerinnen und Bürgern deutscher Großstädte das Vertrauen entgegengebracht wird, die schwierigen Anpassungsprozesse zu lösen, hat nicht erst der legendäre Wahlerfolg der CDU mit Ole von Beust in Hamburg hinlänglich unter Beweis gestellt: In über 40% der Städte über 200.000 Einwohner stellt die Union bereits heute den Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin (18 von 43).

Allein in diesem Jahr wird bei den anstehenden Kommunalwahlen in 30 Großstädten gewählt, für die Union bedeutet das die Möglichkeit, in 12 Städten Mehrheiten auszubauen und in 18 Städten für einen Politikwechsel zu sorgen!
Die politischen Steuerungsinstrumente auf kommunaler Ebene reichen allerdings nicht aus, vielmehr gilt es, die Grundlagen für die Wiederherstellung bzw. Bewahrung der Gestaltungsmöglichkeiten in unseren großen Städten neu zu bestimmen.

Dafür müssen die richtigen Weichenstellungen auf Bundesebene getroffen werden:

Wir fordern eine Korrektur der Mehrbelastung der kommunalen Haushalte durch Hartz IV: Im Vermittlungsausschuss wurden offensichtlich von der Bundesregierung falsche Zahlen als Rechenbasis vorgelegt. Vor allem die Unterkunftskosten für die neuen Arbeitslosengeld-II-Empfänger fallen dabei deutlich höher aus. Hartz IV bringt den Kommunen noch nicht einmal die – in harten Verhandlungen – abgerungene Zusage für eine Entlastung von 2,5 Mrd. Euro. Vielmehr muss von rund 5 Mrd. Euro Mehrbelastung für die kommunalen Haushalte ausgegangen werden. Korrekturen sind dringend notwendig.

Die Erweiterung der kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten von Kreisen und kreisfreien Städten für lokale Arbeitsmärkte, bzw. die volle Aufgabenwahrnehmung anstelle der Agenturen für Arbeit, setzt faire Bedingungen für die erfolgreiche Umsetzung voraus. Diese kann nur gelingen, wenn die Zusammenarbeit mit dem Bund auf gleicher Augenhöhe in möglichst vielen Rechtsformmöglichkeiten erfolgen kann.

Es muss eine echte Gemeindefinanzreform erarbeitet werden, die die finanzielle Basis der Kommunen langfristig und berechenbar sichert und das Prinzip verankert "Wer bestellt, bezahlt". Neben der Aufgabenreduzierung und verlässlicherer Einnahmen ist eine radikale Vereinfachung der Steuern notwendig.

Die Kommunalpolitiker in der Union haben einen konkreten Vorschlag unterbreitet:

Die Gemeinden sollen feste Anteile an der reformierten Einkommensteuer und an der stabilisierten Körperschaftsteuer erhalten und darauf jeweils differenzierte Hebesätze anwenden dürfen. Dies wäre ein wesentlicher Beitrag zur Vereinfachung des Steuerrechts, zur Sicherung kommunaler Einnahmen durch Einbeziehung der Unternehmer und der Einwohner in die Finanzierung kommunaler Aufgaben und ein vollwertiger Ersatz für die bisherige Gewerbesteuer. Es würde die finanzielle Eigenverantwortung der Kommunen und die Demokratie stärken.

Einen entsprechen Beschluss haben die kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands und der Leipziger CDU-Parteitag im Dezember 2003 gefasst. Im Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Ein modernes Steuerrecht für Deutschland – Konzept 21" wird auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer dauerhaften Gemeindefinanzreform hingewiesen. Der Vorschlag der KPV ist dort voll inhaltlich aufgenommen.

Wir fordern die Großstädte auf, unserem Vorschlag entsprechende Modellrechnungen zu erstellen, um wirklich verlässliche Berechnungsgrundlagen in Hinblick auf Verteilungswirkungen zu ermitteln.
 

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