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Wertstoffgesetz: Kommunalisierung der Organisationshoheit

Die AG Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat unter dem Vorsitz des KPV-Bundesvorsitzenden Ingbert Liebing MdB ihr Positionspapier zur Novellierung des Wertstoffgesetzes vorgelegt. Der Entwurf plädiert nicht für die Rekommunalisierung, sondern für die Kommunalisierung der Organisationshoheit.

Hier das Papier im genauen Wortlaut:

Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft vereinbart: „Wir entwickeln die Kreislaufwirtschaft zu einem effizienten Instrument einer nachhaltigen Stoffstromwirtschaft. Wir schaffen rechtliche Grundlagen zur Einführung der gemeinsamen haushaltsnahen Wertstofferfassung für Verpackungen und andere Wertstoffe. Anspruchsvolle Recyclingquoten, Wettbewerb und Produktverantwortung werden als Eckpunkte einer modernen Kreislaufwirtschaft gefestigt.“

Mit seiner offenen Formulierung schließt der Koalitionsvertrag eine Kommunalisierung der Erfassung und Sammlung von Wertstoffen eindeutig nicht aus. Die niedergelegten Ziele sind auch unter Organisationshoheit der Kommunen zukünftig vollständig und besser erreichbar, da diese ohnehin der zentrale Ansprechpartner für die Verbraucher und für alle anderen Abfall- und Wertstoffströme der privaten Haushalte zuständig sind. Folgende Aspekte sind in besonderer Weise zu berücksichtigen:

  • Die Organisation des Recyclingsystems muss verbessert werden. Die Zuständigkeit für die Erfassung und Sammlung von Wertstoffen und Verpackungen ist zurück in die Kommunale Selbstverwaltung im Sinne einer Gewährleistungspflicht zu übertragen. Dabei müssen die Kommunen transparente öffentliche Ausschreibungen nach VOL durchführen. Eine Eigenerledigung (sogenannte Inhouse-Geschäfte) der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ohne Ausschreibung soll unzulässig sein. Zudem sind mit den Ausschreibungen hohe Recyclingquoten die in einem Wertstoffgesetz festzulegen sind, sicherzustellen. Die Option einer energetischen Verwertung von Wertstoffen muss verringert werden.
  • Es muss sichergestellt werden, dass die Menge der lizensierten Verpackungen mit den tatsächlich entsorgten Mengen übereinstimmt. Dazu sollen Zuständigkeiten in einer neutralen „Zentralen Stelle“ mit hoheitlichen Befugnissen gebündelt werden, um Abfallströme und Mengenmeldungen zu kontrollieren sowie Quoten zu überwachen.
  • Die Finanzierung durch Hersteller und Vertreiber muss über den gesamten Produktzyklus gesichert werden. Die Sammlung der Wertstoffe soll nicht über höhere Müllgebühren finanziert werden.
  • Wir bekennen uns uneingeschränkt zum Prinzip der Produktverantwortung. Wer Produkte in den Markt bringt, ist auch dafür verantwortlich, dass diese hinterher zurückgenommen werden können und möglichst weitgehend wiederverwertbar sind. Es muss über ein finanzielles Anreizsystem gelenkt werden, möglichst über die gesamte Wertschöpfungskette wenige Ressourcen einzusetzen und viel wiederzuverwerten. Diese Produktverantwortung soll gestärkt werden, so dass im Ergebnis prioritär mehr Produkte einer stofflichen Verwertung (Recycling) zugeführt werden.
  • Das Recyclingsystem von Verpackungen muss einfacher, bürgerfreundlicher und ökologisch effizienter gestaltet und auf die gesamte (stoffgleiche) Produktpalette ausgeweitet werden. Die Abfall- und Wertstofftrennung muss sich stärker an der Materialart ausrichten, damit das System für die Menschen nachvollziehbar, verständlich und praktikabel ist. Die bisherige Trennung zwischen Verpackung und stoffgleicher Nichtverpackung muss aufgehoben werden. Über die Art der Erfassung (Tonne, Sack, Wertstoffhof) entscheidet die jeweilige Kommune im Rahmen ihres Abfallwirtschaftskonzeptes. Die gesetzlich vorgegebene Recyclingquote muss mindestens erreicht werden.)

Die Übertragung der Organisationshoheit auf die Kommunen führt keineswegs zu Wettbewerbsverzerrungen oder würde Innovationen bremsen. Im Gegenteil: Die Unternehmen der privaten Entsorgungswirtschaft sind mit ihrem Leistungsspektrum wichtige Partner der Kommunen und gewinnen wirtschaftliche Sicherheiten. Das sichert fairen Wettbewerb gerade für kleine und mittelständige Unternehmen.

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