Finanzen

Zustimmung zur Kommission „Gemeindefinanzen“ in der Koalitionsvereinbarung

Die KPV begrüßt ausdrücklich die Einrichtung der Kommission "Gemeindefinanzen" in der Koalitionsvereinbarung und weist darauf hin, dass vor allem die dramatisch steigenden Aufwendungen für Transferleistungen in den Fokus rücken müssen, die alle öffentlichen Haushalte in Kürze überfordern werden – so ein Beschluss der KPV-Bundesvertreterversammlung 2009.

Beschluss der Bundesvertreterversammlung am 21. November 2009 in Mainz

Bundesfachausschuss Arbeit, Wirtschaft und Finanzen


1.a) Die Einrichtung einer Kommission „Gemeindefinanzen“ in der Koalitionsvereinbarung wird ausdrücklich begrüßt. Wichtig ist, dass keine Verengung auf die Gewerbesteuerproblematik und Einnahmesituation erfolgt, sondern vor allem die dramatisch steigenden Aufwendungen für Transferleistungen in den Blick genommen werden, die alle öffentlichen Haushalte in Kürze überfordern werden. Hierfür müssen langfristige Lösungen zur Entlastung der kommunalen Haushalte getroffen werden.

1.b) Wir müssen leider feststellen, dass die Schere zwischen kommunalen Einnahmen und Ausgaben dramatisch aufgeht, weil die Ausgaben nicht nur durch die konjunkturelle Entwicklung, sondern auch durch langfristige Änderungen in der Gesellschaft erheblich stärker anschwellen als die Einnahmen, die sich aus der wirtschaftlichen Entwicklung ergeben. Selbst bei angenommenen Wachstumsperspektiven von durchschnittlich 1 bis 2 % pa. würde dieses nicht gebremst. Dafür müssen langfristig Lösungen gefunden werden. Darum ist es notwendig, dass die über Ausgaben entscheidenden Ebenen unmittelbar an den Kosten der Entscheidungen beteiligt werden.

2.) Neben diesen Langzeitproblemen dürfen aber auch die aktuellen Fragen nicht übersehen werden. Akute Hilfe ist erforderlich, um zu verhindern, dass Städte, Gemeinden und Landkreise handlungsunfähig werden. Durch die Föderalismusreform I und das Konnexitätsprinzip allein haben Fehlentwicklungen nicht verhindert werden können. Hier besteht sofortiger Handlungsbedarf. 

3.) In der Kommission „Gemeindefinanzen“ müssen Bund, Länder und Kommunen mit gleichem Gewicht vertreten sein.

4.) Um die tatsächliche Finanzsituation der öffentlichen Haushalte zutreffend und transparent abzubilden, haben Bund und Länder das kamerale Haushaltswesen ebenfalls durch die Doppik als Steuerungssystem zu ersetzen. Nur so ist die erforderliche Transparenz zu erreichen. Begründung erfolgt mündlich.

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