„Der Bund hilft mit gewaltigen Mitteln. Mit 7 Mrd. Euro zusätzlich bis 2018 verfügen die Länder über das notwendige Geld, um den Kommunen im Sinne der Konnexität die Kosten der Integration zu erstatten. Die Kommunen müssen von den Ländern nun so finanziell ausgestattet werden, dass sie die Integrationskosten tragen können. Die Kosten für Kinder- und Jugendhilfe auch für unbegleitet minderjährige Flüchtlinge, den Kitaausbau und die Sprachförderung, die Bereitstellung von Schulräumen für Integrationsklassen, die individuelle Betreuung und Beratung durch Integrationslotsen sowie die Sanktionsdurchsetzung in Ausländerämtern fallen in den Kommunen an. Pauschal gewährte Mittel des Bundes zur Integration dürfen nicht in den Landeshaushalten versickern.“
Beschluss 7 – Reform des Sozialstaates zur dauerhaften Konzentration auf die Hilfsbedürftigen zügig anfassen
Die Bundesvertreterversammlung hat am 15. November 2025 beschlossen:Wer den Sozialstaat erhalten...



