KPV/NRW fordert Sperrklausel bei Kommunalwahlen
Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU des Landes Nordrhein-Westfalen (KPV/NRW) fordert den Landtag und die Landesregierung auf, die Funktionsfähigkeit der Räte und Kreistage durch die Verankerung einer wirksamen Sperrklausel von mindestens drei Prozent in der Landesverfassung dauerhaft zu sichern und damit das kommunale Ehrenamt langfristig zu stärken.
„Die Ergebnisse der jüngsten Kommunalwahlen bestätigen eine besorgniserregende Entwicklung. In den kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens hat das Fehlen einer Sperrklausel dazu geführt, dass neben einer hohen Anzahl von Einzelmandatsträgern bis zu 13 Parteien in den Stadträten vertreten sind“, analysiert der Landesvorsitzende der KPV/NRW, und Hammer Oberbürgermeister, Thomas Hunsteger-Petermann, das Kommunalwahlergebnis.
„Die starke Zersplitterung erschwert die Bildung von klaren Mehrheiten. Rats- und Ausschusssitzungen dauern immer länger, ohne zu den erforderlichen Entscheidungen zu kommen. Damit nimmt die Vereinbarkeit eines kommunalen Mandats mit Beruf und Familie immer weiter ab. Wenn da nicht gegengesteuert wird, wird es zukünftig noch schwieriger, politisch Interessierte für die ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen“, so der KPV-Landeschef. Statt Vertretern von Partikularinteressen nahezu schrankenlos Zugang zu den kommunalen Vertretungen zu ermöglichen, müsse es das vordringliche Ziel des Landesgesetzgebers sein, funktions- und mehrheitsfähige kommunale Vertretungen sicherzustellen, „die in der Lage sind, langfristig am Gemeinwohl orientierte Entscheidungen zu fällen – auch solche, die zunächst unpopulär erscheinen“.
Deshalb müsse auch die ungerechtfertigte von Bevorzugung kleineren Fraktionen und Fraktionsgemeinschaften bei der Besetzung von Ausschüssen und weiteren Gremien auf kommunaler Ebene ein Ende haben. „Das bestehende Zuteilungsverfahren schränkt die politische Handlungsfähigkeit noch weiter ein und verzerrt das Wählervotum zum Teil deutlich“, so Hunsteger-Petermann.
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