Bundeswirtschaftsminister muss Anreizregulierung investitionsfreundlicher ausgestalten
Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Referentenentwurf für die Novelle der Anreizregulierungsverordnung in die Ressortabstimmung eingebracht. Dieser Entwurf hat für kommunale Unternehmen aber auch für die an Verteilnetzen beteiligten Kommunen gravierende Konsequenzen.
Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der KPV und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingbert Liebing MdB: „Für einen Großteil der kommunalen Unternehmen würden sich die Rahmenbedingungen verschlechtern. Schätzungen gehen davon aus, dass 450 bis 500 Millionen Euro in Zukunft dadurch in den kommunalen Haushalten fehlen würden. Dies kann nicht hingenommen werden.
Die Integration der regenerativen Energien findet überwiegend in den Verteilnetzen statt. Die Verteilnetze müssen modernisiert, ausgebaut und digitalisiert werden. Dazu muss der Regulierungsrahmen Freiräume und keine neuen Investitionshemmnisse schaffen. Schärfere Effizienzvorgaben und die Herausnahme von Altinvestitionen wirken kontraproduktiv. Auch bei der Umsetzung der Energiewende muss die bisher kommunalfreundliche Politik der unionsgeführten Bundesregierung fortgesetzt werden.“
Artikel drucken