Zukunftspaket für Investitionsbeschleunigung und Entbürokratisierung nutzen
Beschluss des Bundesvorstandes und Hauptausschusses
Zukunftspaket für Investitionsbeschleunigung und Entbürokratisierung nutzen
Die unionsgeführte Bundesregierung hat erste Maßnahmen des Zukunftspakets für Deutschland auf den Weg in die parlamentarischen Beratungen gebracht. Unsere Gemeinden, Städte und Landkreise profitieren nachhaltig vom Ersatz der Einnahmeausfälle in der Gewerbesteuer, der erhöhten Übernahme von Sozialkosten durch den Bund und den Mitteln für zusätzliche Investitionen. Dieses einzigartige Paket setzt für die Kommunen und die kommunale Daseinsvorsorge die richtigen Impulse.
Das Paket umfasst eine Reihe von Maßnahmen, von denen die Kommunen direkt oder mittelbar profitieren. Der Bund investiert in die Gebäudesanierung, in ein „Bus- und LKW-Flotten-Modernisierungs-Programm“, den schnelleren Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (zum Beispiel bei Kitas, Krankenhäusern, Stadtteilzentren, Sportplätzen), verdoppelt die Sportstättenförderung und hebt den Deckel für Investitionskredite für kommunale und soziale Unternehmen auf. Die Kommunen profitieren von der Waldhilfe und der höherem Übernahme von Kosten aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR. Damit werden Kommunen und die kommunale Daseinsvorsorge sowohl personell, organisatorisch als auch finanziell gestärkt.
Wir fordern die Länder auf, ihren Teil des Zukunftspakets zügig, unbürokratisch und verlässlich für die Kommunen umzusetzen. Im Zuge der zwingend erforderlichen Grundgesetzänderungen sollten die Länder auf zusätzliche Forderungen verzichten und Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ um die „ländliche Entwicklung“ erweitern. Das wäre ein zusätzlicher Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland.
Jetzt kommt es insbesondere darauf an, dass die Länder ebenfalls die hälftigen Gewerbesteuerausfälle kompensieren, die Erhöhung der Übernahme der Kosten der Unterkunft möglichst früh zur Wirkung bringen und die kommunalen Mittel im landesinternen, kommunalen Finanzausgleich mindestens auf dem Niveau von 2020 belassen.
Um die Investitionen schneller und unkomplizierter umsetzen zu können, fordern wir die Auflage eines Investitionsvorranggesetzes, das bürokratische Hindernisse aussetzt, Vergabeentscheidungen beschleunigt und Vergabe vereinfacht. Die geltenden EU-Schwellenwerte für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen für Dienst- und Lieferaufträge, Bauaufträge und Konzessionen sollten befristet ausgesetzt und die Wertgrenzen freihändiger Vergabe erhöht werden. Beispielsweise müssen zur Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms im Bereich der Bildung die Beschaffung von mobilen Geräten an Schulen durch kommunale Schulträger erheblich erleichtert werden.
Die Rückkehr zu den bisher geltenden Werten der Umsatzbesteuerung sollte dafür genutzt werden, den Einstieg in eine aufgabenbezogene Neuverteilung der Umsatzsteuer vorzunehmen. Wir regen an, dass zusätzliche kommunale Anteile an der Umsatzsteuer nach einem geänderten Schlüssel verteilt werden und sich stärker an der Einwohnerzahl und den Sozialausgaben orientieren. Dies wäre ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der gleichwertigen Lebensverhältnisse in Deutschland.
Hinsichtlich der finanziellen Unterstützung des Bundes an die Kommunen fordern wir das Bundesfinanzministerium auf, ein öffentliches Transparenzregister einzurichten, in dem kommunenscharf aufgeführt wird, welcher Anteil einer Bundesförderung seitens der jeweiligen Kommune als Einnahmeerwartung im jährlichen Haushaltsplan ausgewiesen wird und welcher Anteil im Jahresabschluss tatsächlich vor Ort verbucht werden konnte. So stellen wir in Zukunft sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker erkennen können, welche Mittel des Bundes tatsächlich in den Kommunen ankommen.
Den Beschluss als PDF zum Download finden Sie hier.
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