Energie

Breiter Verbände-Appell: Entgelte für dezentrale Einspeisung dürfen nicht abgeschafft werden

Die im Gesetzentwurf zur Strompreisbremse geplante Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte für dezentrale Stromeinspeisung stößt auf breite Kritik bei kommunalen Spitzenverbänden, der Energiewirtschaft und Gewerkschaftsvertretern. In einer gemeinsamen Pressemitteilung betonen der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Bedeutung der Netzentgelte: Eine komplette Abschaffung auch für Bestandsanlagen sendet ein verheerendes Signal für das Vertrauen in gesetzgeberische Festlegungen aus.

Ein Schritt vor, zwei zurück: Die Energiepreisbremsen sollen den sozialen Zusammenhalt und die Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft sichern – beides ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende. 

Genau das Gegenteil bewirkt allerdings die urplötzliche und nicht nachvollziehbare Abschaffung der Entgelte für dezentrale Einspeisung, die völlig überraschend in dem in der vergangenen Woche vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Strompreisbremse zu finden ist. Mit einem überraschenden „Handstreich“ werden damit das Investorenvertrauen gefährdet und falsche Signale für die Energiewende gesetzt. Eine solche tiefgreifende Regelung ohne Ankündigung und Konzept jetzt zu treffen, widerspricht unserem Verständnis von gemeinsamer Krisenbewältigung.

Die Diskussion um die sogenannten „vermiedenen Netznutzungsentgelte“* wurde bereits in den Jahren 2016 und 2017 intensiv geführt. Sie endete mit einem Kompromiss im Netzentgeltmodernisierungsgesetz: Für Neuanlagen, die nach dem 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen werden, fallen diese Entgelte weg. Dass sich die dezentrale Einspeisung regelbarer Stromerzeugungsanlagen positiv auf die Stromnetze auswirkt, und somit ein Entgelt gerechtfertigt ist, wurde sogar durch höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt und ist bis heute anerkannt.

Der Kompromiss von damals ist die Richtschnur für heute: Für Anlagen im Bestand sind die Entgelte für dezentrale Einspeisung ein wichtiger Erlösbestandteil, der in die zukünftige Anlagenvermarktung bereits einkalkuliert worden ist. Er macht bei betroffenen Stadtwerken und Anlagenbetreibern schnell einen Millionenbetrag pro Jahr aus. Bei jüngst in Betrieb genommenen Anlagen war das Vertrauen auf die gesetzgeberischen Regelungen deshalb auch ein ganz wesentlicher Teil zur Realisierung der Gesamtwirtschaftlichkeit und folglich für die Investitionsentscheidungen.

Aktuell werden beispielsweise im Vertrauen auf den Fortbestand der Regelungen bereits Gasturbinen auf Wasserstofffähigkeit umgerüstet, ein modernes Gasmotorenheizkraftwerk in Betrieb genommen und Anlagen auf den Betrieb mit Klärschlamm und Altholz umgebaut: drei der benötigten Meilensteine auf dem Weg zur Klimaneutralität. In allen Fällen liegt die Prognose zu den Erlösausfällen im einstelligen Millionenbereich.

Fällt dieser Erlösbestandteil nun allerdings abrupt weg, gerät die Wirtschaftlichkeit zahlreicher dezentraler Anlagen ins Wanken, mit gravierenden Konsequenzen auch für die Beschäftigten. Betroffen wären KWK-Kraftwerke in der öffentlichen Versorgung – wie moderne H2-ready-Kraftwerke –, aber auch Anlagen in Krankenhäusern oder Schulen. In Bereichen also, in denen die Beschäftigten in der letzten Zeit durch die Energie- und Corona-Krise schon Besonderes geleistet haben. Gerade mit Blick auf den Strommarkt steht die geplante Regelung sogar im Widerspruch zur übergeordneten Krisenbewältigungsstrategie, das Stromangebot auszuweiten.

Verlässliche Rahmenbedingungen sind das Fundament, auf dem zukünftige Entscheidungen für Investitionen in den dringend notwendigen Zubau von H2-ready KWK-Anlagen und den Ausbau der Wärmenetze verankert werden müssen.

*Definition vermiedene Netznutzungsentgelte: Sehr vereinfacht handelt es sich um Erlöse, die ein Anlagenbetreiber dafür erhält, dass er für den Transport seines Stroms nur das örtliche Netz nutzt, und sein Strom nicht alle Netzebenen passieren muss.

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