Die Union stärkt mit dem neuen Koalitionsvertrag unsere Kommunen
Der am 27. November 2013 von den Parteivorsitzenden der CDU, CSU und SPD unterschriebene Koalitionsvertrag ist überschrieben mit „Deutschlands Zukunft gestalten.“ Dass dies nur mit den Gemeinden, Städten und Landkreisen als kommunale Partner gelingen kann, ist für uns als Unionsparteien eine Selbstverständlichkeit. Als große Volkspartei sind wir in den Kommunen verankert, haben dort unsere Basis und prägen die Politik für unsere Bürgerinnen und Bürger hautnah mit.
Das hat im Koalitionsvertrag an vielen Stellen seine Spuren hinterlassen, womit die Bedeutung der Kommunen für unser Land unterstrichen wird. Die Union ist und bleibt auch künftig die politische Kraft in Deutschland für die Kommunen.
Eine funktionierende und mit Leben erfüllte Selbstverwaltung der Kommunen ist uns als Union ein wichtiges Anliegen. Daher fordern wir den Subsidiaritätsgedanke auch in Europa ein. Schon der Lissabonner EU-Vertrag sieht die ausdrückliche Anerkennung kommunaler und regionaler Selbstverwaltung vor. Wir haben uns daher für ein bürgernahes Europa ausgesprochen, das auch die kommunale Selbstverwaltung achtet.
Der Koalitionsvertrag trägt die Handschrift der Union. Zwei zentrale Forderungen der Union sind im Koalitionsvertrag umgesetzt worden:
- Der Bund wird ab 2015 keine neuen Schulden mehr aufnehmen, d.h. es wird dann auf eine Nettokreditaufnahme verzichtet werden. Das ist eine historische Entwicklung, denn nur die wirklich Älteren werden sich vage an eine etwas Vergleichbares erinnern. Der Bund trägt damit zur Erfüllung der gesamtstaatlichen Verpflichtung zur Haushaltskonsolidierung als Grundlage für Stabilität bei. Während die Kommunen insgesamt schon einen Ausgleich des öffentlichen Haushalts realisieren konnten, wenn auch bei einer breiten Streuung innerhalb der Kommunen, so muss sich dies der Bund erst schwer erarbeiten.
- Wir lehnen konsequent Steuererhöhungen – ob direkte oder indirekte – ab. Damit sichern wir die gute wirtschaftliche Situation und das hohe Beschäftigungsniveau und tragen zum privaten Konsum und zur Erleichterung von Investitionen bei. Wir haben in Deutschland kein Einnahmeproblem, wie die sprudelnden Steuereinnahmen belegen, sondern ein Ausgabenproblem, weshalb hier Zurückhaltung geboten ist.
Trotz dieser aus Gründen der Nachhaltigkeit gebotenen Zurückhaltung besteht in einem engen Rahmen ein begrenzter Gestaltungsspielraum. Das ist Dank unseres bisherigen Bundesfinanzministers Dr. Wolfgang Schäuble fachkundig ausgelotet worden. Diesen Spielraum in Höhe von rd. 23 Mrd. € von 2014 bis 2017 nutzen wir, um an die bisherige erfolgreiche Politik der Union anzuknüpfen. Daher haben wir uns im Koalitionsvertrag auf prioritäre Maßnahmen verständig, die nicht unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen. Die Kommunen profitieren bei rund der Hälfte des so festgelegten Finanzvolumens:
- Im Jahr 2014 erfolgt die letzte Stufe der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund und damit eine Entlastung der Kommunen in Höhe von 1,1 Mrd. €.
- Darüber hinaus kommt der Bund den Kommunen bei der Eingliederungshilfe im Rahmen der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes im Umfang von 5 Mrd. € p.a. entgegen. Schon vor Abschluss der gesetzlichen Regelung sollen die Kommunen mit 1 Mrd. € p.a. entlastet werden. Wir als Union wollen mit dem Bundesteilhabegesetz die Entlastung der Kommunen. Aufgabe der Länder wird es daher sein, dies am Ende auch sicherzustellen, auch wenn die Eingliederungshilfe zurzeit in den einzelnen Ländern unterschiedlich mit den Kommunen geregelt ist.
- Die Stärkung von Bildung und Forschung sind Zukunftsinvestitionen. Die Länder werden vom Bund in der laufenden Legislaturperiode in Höhe von 6 Mrd. € entlastet, damit die Finanzierung der Kommunen von Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen gesichert ist. Es gibt die Zusage, dass wenn die veranschlagten Mittel für die Kinderbetreuung für den Aufwuchs nicht ausreichen sollten, entsprechend des erkennbaren Bedarfs aufgestockt werden soll. Auch hier müssen die Länder sicherstellen, dass die Entlastung auch wirklich bei den Kommunen ankommt, insbesondere was Kinderkrippen, Kindertagesstätten und Schulen angeht.
- Für die Städtebauförderung wird insgesamt 0,6 Mrd. € zusätzlich vom Bund bereitgestellt. Damit stellen wir sicher, dass der soziale Wohnungsbau wiederbelebt werden kann. Wir erwarten aber, dass die Länder die vom Bund bereits gewährte Fortzahlung der Entflechtungsmittel in Höhe von 518 Mio. € p.a. in den sozialen Wohnungsbau u. ä. investieren.
Eng verbunden mit der Bereitstellung dieser Bundesmittel ist die perspektivische Zusammenführung der Städtebauprogramme Ost und West zu einem einheitlichen Städtebauprogramm. Die bisher geteilte regionale Förderung wird der aktuellen Situation nicht mehr gerecht. Die strukturschwachen Regionen müssen wieder mehr in den Vordergrund stehen, und zwar unabhängig davon, wo wir sie in unserem Land vorfinden.
Für 5 Jahre soll es darüber hinaus in Räumen mit angespannter Wohnungssituation eine Mietbremse geben, auch bei einem Erstbezug. Die Länder, die diese Regionen bestimmen, müssen gleichzeitig einen Maßnahmenkatalog erarbeiten, wie dieser Wohnungsmangel dort behoben werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt und die damit verbundenen Eingriffe nicht dauerhaft sein werden. - Für die dringend notwendigen Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur werden insgesamt 5 Mrd. € zusätzlich bereitgestellt. Auch davon werden die Kommunen profitieren.
- Der Mitteleinsatz für die Eingliederung Arbeitssuchender wird um 1,4 Mrd. €, angehoben werden. Auch das wird in vielen Kommunen zu einen Entlastung führen.
Ohne Zweifel gehört zum Kernbestand kommunaler Selbstverwaltung eine stabile Finanzausstattung. Alle föderalen Ebenen – d.h. Bund, Länder, Kommunen und auch die Sozialkassen – müssen finanziell so ausgestattet sein, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen können. Dazu gehört auch, dass jede Ebene ihre Aufgaben mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung nachkommen kann. Zugleich haben wir uns dafür ausgesprochen, die Ausgabenseite auf allen Ebenen kontinuierlich kritisch zu überprüfen. Das gilt auch für die Kommunen.
Auf einige Punkte des Koalitionsvertrages mit noch nicht genannten Finanzaspekten der Kommunen will ich ergänzend eingehen.
- Wir haben uns auf eine Planungssicherheit bei der Gewerbesteuer auf der Basis des geltenden Rechts für die kommenden Jahre geeinigt. Damit tragen wir dem Umstand Rechnung, dass diese Steuer eine wichtige steuerliche Einnahmequelle der Kommunen ist.
- Unter der Beibehaltung des Hebesatzrechtes für Kommunen wird die Grundsteuer zeitnah modernisiert. Zuvor benötigen wir eine gemeinsame Position der Länder nach Abschluss der laufenden Prüfprozesse. Ziel der Reform ist es, die Grundsteuer als verlässliche kommunale Einnahmequelle zu erhalten. Das Aufkommen soll gesichert und die notwendige Rechtssicherheit soll hergestellt werden.
- Der interkommunalen Zusammenarbeit wollen wir keine umsatzsteuerlichen Steine in den Weg legen. Daher lehnen wir im Koalitionsvertrag eine umsatzsteuerliche Belastung kommunaler Beistandsleistungen ab. Wir haben uns darauf geeinigt, uns auf EU-Ebene für eine umfassende Freistellung solcher Leistungen von der Umsatzsteuer einzusetzen.
Darüber hinaus haben wir mit dem Koalitionsvertrag die Situation der Kommunen aufgrund des Strukturwandels im Blick:
- Die entscheidende Infrastrukturherausforderung der kommenden Jahre ist die Versorgung mit digitaler Infrastruktur in den Kommunen als Grundlage eines modernen Industrielandes. Es geht uns um den notwendigen Breitbandausbau. Wir sind uns einig, dass sie digitale Spaltung urbaner Ballungszentren und ländliche Räume überwunden werden muss. Regionen, die nicht mindestens 2 MBit/s Daten-Geschwindigkeiten haben, sollen so schnell wie möglich erschlossen werden. Bis 2018 soll eine flächendeckende Versorgung von 50 Mbit/S erreicht werden.
Um ein hochleistungsfähiges Breitbandnetz auszubauen, bedarf es nach unserer Einschätzung wettbewerbs- und innovationsfreudiger Rahmenbedingungen, verstärkte Kooperationen von Unternehmen, aber auch eine gute Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Das Potential von lokalen Funknetzen als Internetzugang im öffentlichen Raum muss ausgeschöpft werden. Wir haben uns darauf verständigt, dass in den deutschen Städten für jeden mobiles Internet über WLAN verfügbar sein soll. - Gerade die Energiewende wird zu großen Veränderungen auch in den Kommunen frühen. Das KfW-Programm zur energetischen Gebäudesanierung soll fortgeschrieben werden. Davon profitieren die Kommunen erheblich, einmal als Nutzer dieser Programme, aber auch durch die indirekte Unterstützung der örtlichen mittelständischen Handwerksbetriebe. Des Weitereren wird für den Ausbau der Stromnetze bei den betroffenen Bürgern vor Ort um Akzeptanz geworben. Neben frühzeitiger und intensiver Konsultationen bei den Vorhaben kann dies auch durch eine attraktive finanzielle Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern erfolgen. In diesem Zusammenhang wollen wir die Bewertungsverfahren bei Neuvergabe von Netzen („Rekommunalisierung“) eindeutiger und rechtssicherer regeln.
- Der Einzelhandel befindet sich schon seit längerem in einem Strukturwandel, nicht zuletzt wg. des Internethandels. Das darf nicht zu einer Verödung der Innenstädte führen. Daher muss die Versorgung im ländlichen Raum gewährleisten werden. Wir haben uns darauf verständigt, gemeinsam mit Unternehmen, Verbänden, den Gewerkschaften und nicht zuletzt den Kommunen eine Plattform ins Leben zu rufen, um neue Perspektiven für den Einzelhandel aufzuzeigen.
- Die Rahmenbedingungen für alternative Bedienformen wie Ruf- und Bürgerbusse sollen verbessert werden. Daher werden wir die Entwicklung innovativer Mobilitätsansätze vor Ort unterstützen. Darüber hinaus wollen wir im Straßenverkehrsrecht sicherstellen, dass Kommunen rechtssicher Parkplätze für Carsharing-Autos oder für Elektroautos bereitstellen können.
- Erleichtern wollen wir die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerlichem Engagement, zum Beispiel Dorfläden, Kindertagesstätten oder altersgerechtes Wohnen.
- Lärm wird von vielen Bürgern als ein wachsendes Problem angesehen. Wir haben uns darauf verständigt, dass der Gesamtlärm von Straße und Schiene als Grundlage von Lärmschutzmaßnahmen herangezogen werden muss. Darüber hinaus wollen wir den Schienenlärm bis 2020 deutschlandweit halbieren. Daher sollen weiterhin lärmmindernde Bremsen bezuschusst werden, wobei wir dies in 2016 evaluieren werden. Auch haben uns auf ordnungsrechtliche Maßnahmen für stark befahrene Güterstrecken geeinigt (z. B. Nachtfahrverbote), sollten bis dahin nicht mindestens die Hälfte der in Deutschland verkehrenden Güterwagen umgerüstet sein. Darüber hinaus werden wir die Grenzwerte des Fluglärmgesetzes überprüfen.
- Die Reform der Bundeswehr und die damit verbundenen Schließungen von Standorten ist für einige Kommunen ein dringend zu lösendes Problem. Mit Rücksicht auf die vielen, am Gemeinwohl orientierten Vorhaben der Kommunen, wie zum Beispiel der Schaffung von bezahlbarem Wohnungsraum, soll eine verbilligte Abgabe von Bundesliegenschaften ermöglicht werden. Das Gesamtvolumen ist auf 100 Mio. € für die nächsten vier Jahre begrenzt.
Die Kommunen sind eng eingebunden in das föderale Geflecht von Bund und Ländern. Gemeinsam müssen wir immer wieder neu sicherstellen, dass Deutschland mit den föderalen Beziehungen handlungsfähig bleibt. Eigenverantwortung und Solidarität bei den Finanzen sind Ausdruck der von Union gewollten Subsidiarität.
Die große Koalition wird zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen eine Kommission einrichten, in der Bund und Länder vertreten sind. Dazu werden Vertreter der Kommunen einbezogen. Die Kommission wird sich mit Fragen der föderalen Finanzbeziehungen befassen und dazu Vorschläge erarbeiten. Bis Mitte der Legislaturperiode sollen Ergebnisse vorliegen. Themenbereiche sollen dabei u.a. die Einnahmen- und Aufgabenverteilung und Eigenverantwortung der föderalen Ebenen sein, aber auch die Zukunft des Solidaritätszuschlags.
Der Koalitionsvertrag trägt nicht nur die Unionshandschrift, er ist ein außergewöhnlich kommunalfreundlicher Vertrag für die kommenden vier Jahre, der sich sehen lassen kann. Die Kommunen werden von uns in die Lage gesetzt, die Zukunft Deutschlands mitzugestalten, vor Ort, für die Bürgerinnen und Bürger, und damit am Ende auch für Deutschland und für Europa. Das Projekt der großen Koalition wird gelingen, wenn auch die Kommunen partnerschaftlich die Chance nutzen, die CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag eröffnet haben.
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