Bundesvorstand

Eckpunkte für ein erfolgreiches Zusammenleben: So gelingen Integration und Einwanderung

Am 18. März 2016 hat der Bundesvorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) den Entwurf „Eckpunkte für ein erfolgreiches Zusammenleben: So gelingen Zuwanderung und Integration“ verabschiedet. Das Papier war unter der Federführung von Christian Haase MdB im KPV-Arbeitskreis „Integration“ erarbeitet worden.

Beschluss des Bundesvorstandes
„Eckpunkte für ein erfolgreiches Zusammenleben: So gelingen Integration und Einwanderung“

Präambel
Deutschland muss jetzt die große Herausforderung der Integration noch offensiver annehmen: In Deutschland lebten Anfang 2015 rund 8,1 Mio. Ausländer. Davon sind rund ein Drittel aus der EU und 1,5 Mio. Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit. Im vergangenen Jahr sind mehr als 1.000.000 Menschen als Asylbewerber oder Flüchtlinge dazu gekommen. Diese weiter wachsende Zahl ist eine riesige Herausforderung für den Bund, die Länder und vor allem für die Kommunen, Hilfskräfte und ehrenamtlichen Helfer, die nun schon seit Monaten eine hervorragende Arbeit leisten. Dafür gebührt mehr denn je große Aufmerksamkeit und Anerkennung.
Ob die gewaltige Herausforderung gelingt, die große Zahl von Menschen, die bei uns sind und die längerfristig bei uns bleiben werden, besser zu integrieren, entscheidet sich vor Ort in den Gemeinden, Städten und Landkreisen. Deshalb sind die Kommunen bei der Erstellung eines nationalen Integrationsplans von Anfang an gleichberechtigt zu beteiligen.
Wir müssen aber auch feststellen, dass Leistungsfähigkeit und Akzeptanz vor Ort bei weiter ungebremstem und ungesteuertem Zuzug an ihre Grenzen stoßen. Deshalb ist es notwendig, die Zuwanderung zu ordnen, zu steuern und die Zahl der Flüchtlinge deutlich und schnell zu reduzieren, damit wir uns besser um diejenigen kümmern können, die Schutz brauchen und bei uns bleiben. Nur mit einer deutlichen Reduzierung des Flüchtlingsstroms erhalten wir die Perspektive für die Hilfe vor Ort und das Gelingen von Integration.
Wir, die Kommunalpolitische Vereinigung von CDU und CSU, entwickeln Bausteine für ein schlüssiges Gesamtkonzept für Einwanderung und gelingende Integration in Deutschland. Im Sinne strengster Konnexität müssen die Kommunen für die Bewältigung dieser an der individuellen Lebenslage orientierten Aufgabe mit den notwendigen finanziellen Mitteln vom Bund und den Ländern auskömmlich ausgestattet werden.
Nur klare Zuständigkeiten und eindeutige Verantwortlichkeiten können dazu führen, dass Integration als persönlicher und familiärer Prozess gelingt. Deshalb müssen die Kommunen eine fürsorgende und steuernde Aufgabe übernehmen. Hierzu benötigen sie die notwendigen finanziellen Mittel.
In vielen Gemeinden, Städten und Kreisen gibt es erfolgreiche Integrationskonzepte. Diese müssen nun kurzfristig weiterentwickelt werden. Dort, wo es noch keine gibt, müssen sie erarbeitet werden.
Integration wird nur erfolgreich sein, wenn wir die hier lebende Bevölkerung mitnehmen. Es darf daher keine grundsätzlichen Bevorzugungen oder Sonderregelungen, beispielsweise beim Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt geben. Integrationsregeln müssen für alle Zuwanderer und Zugewanderte in Deutschland gelten.

1. Einwanderungsgesetz muss klare Regeln setzen
Deutschland muss klare Regelungen für die Einwanderung treffen. Über die aktuellen Anforderungen hinaus, sind die Regeln für die Einreise und den Aufenthalt in unserem Land in einem Gesetz zusammen zu fassen.  Zwischen den unterschiedlichen Arten der Zuwanderung muss klar unterschieden werden. Die rechtliche Trennung zwischen originärem Asyl, der Aufnahme aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention, dem subsidiären Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge und der Arbeitsmigration muss sichergestellt werden.
Unsere sozialen Sicherungssysteme, der Fach- und Arbeitskräftebedarf und die demografische Entwicklung erfordern, ohne das Grundrecht auf Asyl in Frage zu stellen, die Auswahl und Prüfung der geeigneten Personengruppen sowie die Feststellung der individuellen Integrationserfolge.

2. Integrationspflichtgesetz mit Konsequenzen
Um in Zukunft Einwanderung und Integration besser zum Erfolg zu führen, brauchen wir Regelungen des Bundes, der Länder und der Kommunen, die die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Staat und Zuwanderer festlegen. Diese bilden den rechtlichen Rahmen für verbindliche Eingliederungsvereinbarungen. Es muss klar geregelt werden, wer für die Aufgabe „Integration“ zuständig ist, welche finanziellen Mittel dafür bereitstehen und wer gegebenenfalls welche Sanktionen oder Auflagen bestimmen darf.

3. Verbindliche Eingliederungsvereinbarungen schließen
Jeder langfristige Aufenthalt in unserem Land erfordert die Pflicht zur Integration. Das setzt nicht nur die Bereitschaft zum schnellen Erlernen der deutschen Sprache, sondern auch die Achtung der gesellschaftlichen Werte und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung voraus. Rechte und Pflichten der Menschen, die unsere Gesellschaft ergänzen und bereichern, müssen klarer artikuliert und verständlich gemacht werden. Integrationsschritte sind in einer verbindlichen Eingliederungsvereinbarung auch mit Sanktionsmechanismen zu verankern.  Ein Aufenthaltsstatus muss beispielsweise unter den Vorbehalt der Rechtstreue gestellt werden. Die Straffälligkeit von Zuwanderern und Flüchtlingen muss zur Verwirkung des Aufenthaltsrechts führen.  Ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) kann nur dem gewährt werden, der über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, Grundkenntnisse unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweist, keine Straftaten begangen hat und seinen Lebensunterhalt sichern kann.

4. Wohnsitzauflage ist Voraussetzung für das Gelingen der Integration
Um Integrationsanstrengungen vor Ort beispielsweise für Wohnen, Kinderbetreuung und Schulbildung nicht ins Leere laufen zu lassen, sind zeitweise Wohnsitzauflagen für Zuwanderer sinnvoll. Wohnsitzauflagen müssen beendet werden, wenn der Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestritten werden kann. Wohnsitzauflagen beugen einer Segregation und der Verschärfung von sozialen Problemlagen in Ballungsräumen vor. Sie machen Integrationsangebote erst plan- und steuerbar.
Zuwanderung ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels für viele Regionen, besonders aber für den ländlichen Raum, auch als Chance zu sehen. Wir wollen eine gezielte und auch finanziell geförderte Integrationspolitik im ländlichen Raum, die neue Chancen für den ländlichen Raum eröffnet.

5. Kommunen mit ausreichend Finanzmitteln ausstatten
Einwanderung und Integration kosten Geld: Beim Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz ins SGBII müssen bisher die Kommunen ihren Anteil an den Kosten der Unterkunft (KdU) tragen. Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Ausbau der Kinderbetreuung und der Schulen sowie die Kosten für Integrationslotsen und bedarfsgerechte Integrationsangebote werden erhebliche kommunale Mittel beanspruchen. Dazu kommen die aufgelaufenen Kosten der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen, sowie die Kosten der Vorhaltung von Unterkünften und Infrastruktur. Diese Kosten können die Kommunen nicht tragen.  Die Finanzausstattung der Kommunen muss mit der wachsenden Gesamtaufgabe „Integration und Eingliederung“ kurzfristig deutlich verbessert werden. Der Anteil der Kommunen am Steueraufkommen des Bundes und der Länder muss erhöht werden. Wir fordern deshalb für die Kommunen einen größeren Anteil an der Umsatzsteuer und eine stärkere Beteiligung des Bundes an den KdU.

6. Leistungsrecht für jugendliche unbegleitete Flüchtlinge anpassen
Die zunehmende Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge stellt eine große Herausforderung für die Kommunen dar. Überwiegend handelt es sich um Personen zwischen 15 und 17 Jahren. Wir müssen sicherstellen, dass sie geschützt und gut betreut werden. Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt müssen, wie im derzeitigen Koalitionsvertrag verabredet, auf den Prüfstand und auch grundsätzlich angepasst werden, damit diese Aufgabe sowohl organisatorisch wie finanziell auch in Zukunft leistbar bleibt.

7. Wohnungsbauinitiative starten
Deutschland bedarf – unabhängig von dem Zuzug von Flüchtlingen – einer umfassenden Wohnungsbauinitiative, sowohl im sozialen als auch im frei finanzierten Wohnungsbau. Dazu müssen ordnungsrechtliche und steuerliche Anreize geschaffen, ggf. die Landes- und Regionalplanung angepasst und Hemmnisse auch bei der Baulandmobilisierung abgebaut werden. Unser Ziel ist die Schaffung ausreichenden Wohnraums in allen Preissegmenten und Bereichen unter Berücksichtigung der geänderten Lebensverhältnisse. Insgesamt muss verstärktes Augenmerk auf die Schaffung bezahlbaren Wohnraums für diejenigen Menschen gelegt werden, die zwar keine Hilfeansprüche nach den Sozialgesetzbüchern der Bundesrepublik Deutschland haben, die sich die hohen Mieten des frei finanzierten Wohnungsbaus aber zunehmend nicht leisten können. Dies gilt insbesondere für den Wohnraum für Geringverdiener, kinderreiche Familien, Alleinerziehende und Senioren, auch mit Blick auf den stark steigenden Bedarf an barrierefreiem Wohnraum. Hierzu gehört auch eine gezielte Eigenheimförderung vor allem für Familien. Jeder Umzug in ein Eigenheim entlastet auch den Mietwohnungsmarkt. Die Ergebnisse des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen sind zeitnah umzusetzen. Die Aufstockung der 518 Mio. Euro Bundesförderung für den sozialen Wohnungsbau um jährlich 500 Mio. Euro für die Jahre 2016 bis 2019 ist ein erster wichtiger Schritt, der aber nicht dazu führen darf, dass heute die sozialen Brennpunkte von morgen gebaut werden. Die Länder sind aufgefordert, diese Mittel zweckentsprechend einzusetzen und aufzustocken. Mittelfristig könnten beispielsweise Erbbaumodelle Einstiegsmöglichkeiten für Flüchtlinge sein, Eigenverantwortung für selbstgenutzte Wohnungen oder Häuser zu übernehmen. Die Beschränkungen der kommunalen Planungshoheit durch restriktive Regelungen der Landesplanung hindern die Städte in den Ballungsräumen an der Schaffung von Bauland für die benötigten Wohnungen. Die betroffenen Bundesländer müssen daher unverzüglich ihre Landesentwicklungs- und Regionalpläne lockern, um den Städten zu ermöglichen, eigenverantwortlich und bedarfsgerecht ihrer Aufgaben zur Schaffung neuer Wohngebiete nachkommen zu können.
Schon mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ist die Möglichkeit für den Bund, die Länder und die Kommunen geschaffen worden ist, von Regelungen etwa im Vergabe-, Bau- und Energieeinsparrecht abzuweichen. Davon muss stärker Gebrauch gemacht werden. Hier eröffnet sich eine große Chance, zu einer neuen Bewertung von Standards in Deutschland zu kommen. Wir müssen jetzt die Chance nutzen, Standards und Normen kritisch zu hinterfragen und Bürokratie im Bauplanungsrecht und Baurecht abzubauen.

8. Integrationscenter und Integrationslotsen koordinieren Angebote
Die Einhaltung und der Erfolg von Integrationsvereinbarungen müssen individuell überprüft werden. Integration braucht aber auch gezielte Förderung. Eine kommunale Einrichtung muss Anlaufstelle für die Zuwanderer und Flüchtlinge sein. Wir wollen möglichst viele Leistungen für Zuwanderer und Flüchtlinge bündeln. Ausländeramt, Jobcenter, Familienkasse, BAMF, Kinder- und Jugendhilfe, Schule und Berufsbildung organisieren ein gemeinsames Integrationscenter bzw. vereinbaren, wo das nicht möglich ist, eine enge Zusammenarbeit. Der Datenaustausch muss gewährleistet und in einer E-Akte zusammengefasst werden.
In den Kommunen hat sich ein vielfältiges Sprachangebot verschiedenster Träger und Initiativen entwickelt. Der Spracherwerb ist der Schlüssel zur Integration. Sprachkenntnisse ermöglichen es, dem Schulunterricht zu folgen, eine Ausbildung oder ein Studium zu beginnen, einen Arbeitsplatz zu finden und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Integration geht aber über Spracherwerb und Berufseinstieg hinaus. Deshalb sollten in allen Kommunen Integrationslotsen Angebote koordinieren, damit Ressourcen effizient eingesetzt und Integration bedarfsgerecht erfolgt. Freiwillige Integrationsausschüsse können die Arbeit unterstützen.

9. Kinderbetreuung ausbauen
Wir wollen Integration von Anfang an: Auch zugewanderte und geflüchtete Kinder müssen passgenaue Betreuung und Förderung erhalten. Integrationsvereinbarungen müssen – im Gegenzug zum Rechtsanspruch auf den Betreuungsplatz – den Besuch von Betreuungseinrichtungen, Qualifikations- und Sprachstandsfeststellungen und qualifizierende Elternarbeit vorsehen.
Spielgruppen leisten als niederschwelliges Angebot einen wichtigen Beitrag, um Kinder erstmals an Regelbetreuungsangeboten heranzuführen und um u.U. vorhandene Vorbehalte von Eltern abzubauen. Langfristig ist es selbstverständlich und aus integrativen und pädagogischen Gründen sinnvoll, die zugewanderten und geflüchteten Kinder im Regelsystem – Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – zu betreuen. Separate „Flüchtlingsgruppen“ können zunächst den Start für die Kinder erleichtern. Um den zusätzlichen Bedarf an Kita-Plätzen und Fachkräften abdecken zu können, müssen die duale Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher und die Aufbaustudiengänge für das Führungspersonal ausgebaut werden. Die Kommunen sind beim Ausbau der Kinderbetreuungsangebote sowohl bei den erforderlichen Investitionskosten als auch bei den Betriebs- und Personalkosten ausreichend finanziell zu unterstützen.

10. Schulen bei neuen Herausforderungen unterstützen
Ein großer Teil der Flüchtlinge befindet sich noch im schulpflichtigen Alter. Die Kinder haben das Recht und die Pflicht, in die Schule zu gehen. Über Vorbereitungsklassen für zugewanderte und geflüchtete Kinder und Jugendliche können diese schnell an das Regelsystem herangeführt werden. Das bietet die Chance, im bisherigen Bildungsverlauf Versäumtes nachzuholen und den Kindern und Jugendlichen eine schulische Bildung zugutekommen zu lassen, wie sie den Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes entspricht. Kinder und Jugendliche müssen in die Lage versetzt werden, die regulären Bildungseinrichtungen zu besuchen und einen qualifizierten Abschluss zu erlangen. Um dieses Ziel zu unterstützen, sind Eltern in den Bildungsweg ihrer Kinder eng einzubeziehen. Hierfür ist auch die Einrichtung einer ausreichenden Zahl an gezielten Sprachlernklassen erforderlich.
Die Länder sind aufgefordert, für die Einstellung zusätzlicher Lehrkräfte und die Entwicklung von Qualifizierungskonzepten, wie Lehrkräfte auf diese große pädagogische Herausforderung mit teilweise traumatisierten Kindern und Jugendlichen vorbereitet werden können, zu sorgen. Vor diesem Hintergrund ist die Schulsozialarbeit zu stärken und entsprechend von den Ländern finanziell abzusichern. Die Förderung eines Bildungskoordinators für jeden Kreis durch den Bund wird begrüßt.

11. Gute Berufsorientierung und gesicherte Ausbildung
Für eine erfolgreiche Ausbildung ist eine gute Berufsorientierung notwendig. Um Anreize für mehr Ausbildung zu setzen, müssen die Aufenthaltsregeln sicherstellen, dass die Ausbildungsphase abgeschlossen und erste praktische Erfahrung im Betrieb gesammelt werden können. Deshalb ist es richtig, dass die Möglichkeit eröffnet wurde, frühzeitig ein Praktikum ohne Genehmigung der BA aufzunehmen und sichergestellt ist, dass eine angefangene Ausbildung auch beendet werden kann. Für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sollen die Praktikumszeiten, bei denen vom Mindestlohn abgewichen werden kann, auf mindestens sechs Monate verlängert werden. Berufsschulangebote in Kooperation mit den Handwerks- und Industrieverbänden sind anzupassen und zu flexibilisieren.

12. Berufliche Anerkennungsverfahren weiterentwickeln
Integration ist individuell, denn jeder Flüchtling hat unterschiedliche Vorkenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen. Diese Angaben müssen frühestmöglich ermittelt werden. Passgenaue Eingliederungsmaßnahmen erleichtern die Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz. Für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ist die Anerkennung ihrer vorhandenen Berufsqualifikationen von zentraler Bedeutung. Die bisherigen Verfahren müssen optimiert werden. Wir begrüßen die Einstellung von Koordinatoren bei den Industrie- und Handelskammern sowie im Handwerk.

13. Rückkehroption offen halten
Viele Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten wollen nach Beendigung der Krisensituation in ihrem Land in ihre Heimat zurückkehren. Sie werden nach Beendigung der Krisensituation in ihren Heimatländern dringend gebraucht und von den hier erworbenen sprachlichen und beruflichen Erfahrungen profitieren. Wir schlagen vor, in Kooperation mit der Wirtschaft Programme zur Bildung und Weiterbildung speziell für Flüchtlinge zu erarbeiten, um sie für den Wiederaufbau in den Heimatländern oder die langfristige Integration in den Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Dazu könnten auch spezielle „Berufsschulen“ und „Jugendaufbauwerke“ errichtet werden, um schnell mit beruflicher Bildung beginnen zu können und parallel den Spracherwerb zu forcieren.

14. Mehr Arbeitsgelegenheiten schaffen
Die Flüchtlinge, die zu uns kommen, haben die unterschiedlichsten beruflichen Qualifikationen und Vorerfahrungen. Schon jetzt ist absehbar, dass für einen Großteil die Arbeitsmarktintegration Zeit benötigt. Einige haben unter Umständen auf längere Sicht nur wenige Chancen. Dauerhafter Ausschluss vom Arbeitsmarkt führt zur Frustration und kann Integration hemmen und verhindern. Umgekehrt ist die Aufnahme von Arbeit ein ganz wesentlicher Schritt der Integration von Menschen in die Gesellschaft und gibt Flüchtlingen die Chance, möglichst rasch für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Deshalb sollten insbesondere vor Ort Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Das gleiche Angebot könnte dann auch anderen Arbeitssuchenden ohne Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Eine solche Beschäftigung kann beispielsweise bei gemeinnützigen Organisationen, kommunalen Einrichtungen oder Unternehmen sowie Wohnungsbaugesellschaften erfolgen. Tätigkeiten im Rahmen von öffentlicher Beschäftigung müssen gemeinwohlorientiert, wettbewerbsneutral, möglichst wohnungsnah sein und im öffentlichen Interesse liegen.

15. Integration in Ehrenamts- und Vereinsstruktur forcieren
In den vor Ort vorhandenen Strukturen und zahlreichen ehrenamtlichen Initiativen können sich alle Einwohner für unser Land engagieren. Die Einbindung von Zuwanderern und jetzt aktuell der Flüchtlinge in die Ehrenamts- und Vereinsstruktur muss gefördert werden. So kommen Menschen mitten in unserer Gesellschaft an. Zur Absicherung von Vereinsvorständen sollten Haftungsfragen, z.B. im Rahmen von Schnuppermitgliedschaften, rechtssicher geklärt werden. Der Erfolg des Bundesfreiwilligendienstes zeigt ganz deutlich, wie groß die Bereitschaft der Deutschen zum Dienst am Gemeinwesen ist. Wir begrüßen, dass der Bundesfreiwilligendienst noch einmal erweitert und 10.000 zusätzliche Stellen geschaffen werden. Dort können sich nicht nur Deutsche, sondern auch Flüchtlinge mit sicherer Bleibeperspektive für unser Land engagieren und damit ein starkes Zeichen der Integrationsbereitschaft setzen. Dies gilt auch für die Ableistung des Freiwilligen Sozialen Jahres.

Beschluss_Eckpunkte für ein erfolgreiches Zusammenleben

 

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