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EuGH – Urteil ist klare Absage an den Sozialtourismus

Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Deutschland Zuwanderern aus der EU Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) versagen darf, wenn diese ausschließlich nach Deutschland kommen, um Sozialhilfe zu beziehen oder einen Job zu suchen. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der KPV und Kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingbert Liebing MdB:

„Das ist eine richtige und konsequente Entscheidung. Damit schafft das Gericht Rechtssicherheit für die Städte und Kommunen. Durch die Verknüpfung des Rechts auf Freizügigkeit mit dem Vorhandensein ausreichender Existenzmittel wird Sozialtourismus effektiv verhindert. Einzelfallprüfungen der jeweiligen Vermögensverhältnisse stellen im Gegenzug sicher, dass es nicht zu ungerechtfertigten Ablehungen kommt.“ 

Hintergrund:

Die Grundlage für das Urteil des Europäischen Gerichtshofs war die Klage einer Rumänin gegen das Jobcenter Leipzig. Die Frau hält sich mit ihrem Sohn seit 2010 in Deutschland auf. Sie hat sich bisher nicht auf Arbeitssuche begeben, aber Sozialleistungen beantragt. Mit Verweis auf die Unionsbürgerrichtlinie hat der EuGH in ihrem Fall beschieden, dass die Klägerin nicht über die notwendigen ausreichenden Existenzmittel verfügt, die ihr das Recht auf einen Aufenthalt in Deutschland zusichern.

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