Forderungen nach einem Kommunalwahlrecht für alle Ausländer machen keinen Sinn
Forderungen nach einem Kommunalwahlrecht für alle Ausländer tauchen in regelmäßigen Abständen auf. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzende der KPV, Ingbert Liebing MdB: „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt auch weiterhin ein kommunales Wahlrecht für alle Ausländer ab.
Zu einer starken kommunalen Selbstverwaltung gehören starke Räte mit klarer und eindeutiger Legitimation durch die Wählerinnen und Wähler. Dazu gehört auch, dass das Wahlrecht nicht beliebig aufgeweicht werden darf – Kommunalwahlen sind keine Wahlen zweiter Klasse. Die jetzt erneut vorgetragenen Forderungen nach einem Kommunalwahlrecht für alle Ausländer lassen bei den Protagonisten einer solchen Wahlrechtsänderung Zweifel am ausreichenden Respekt gegenüber den Kommunalräten und der kommunalen Selbstverwaltung erkennen.
Mit den in jüngster Zeit immer wiederkehrenden Forderungen werden falsche Ansätze aus der Vergangenheit aufgewärmt. Wiederholungen mögen bei Filmen einen gewissen Reiz haben – bei der Forderung nach einem Kommunalwahlrecht für alle Ausländer ist dies eindeutig nicht der Fall. Stattdessen sollten sich alle Beteiligten stärker für die Integration der hier lebenden Ausländer engagieren, damit ihre Integration in eine deutsche Staatsbürgerschaft mündet. Dann hätte sich auch die Forderung nach einem Wahlrecht für alle Ausländer erledigt.
Das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger taugt nicht als Referenz, denn dieses Wahlrecht basiert auf EU-Recht und beruht vor allem auf Gegenseitigkeit.“