InnenWahlen

NRW: Kein Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat gestern nach einer heftigen Debatte über das Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer abgestimmt. Für die Änderung wäre eine Zwei-Dritte-Mehrheit des Landtags Nordrhein-Westfalen notwendig geworden, die nicht zustande gekommen ist. CDU und FDP haben mit guten Argumenten dagegen gestimmt.

Gregor Golland, Landtagsabgeordneter für den Rhein-Erft-Kreis und Innenexperte der CDU-Fraktion erklärt dazu: „Ein kommunales Ausländerwahlrecht ist integrationsfeindlich, verfassungswidrig und angesichts der aktuellen außenpolitischen Situation politisch fahrlässig. Aus diesen Gründen habe ich wie die gesamte CDU-Landtagsfraktion heute gegen das Gesetz gestimmt.

Ein kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer würde jede Politik für Integration durchkreuzen. Wer hier wählen will, muss auch Deutscher werden wollen, mit allen Rechten und Pflichten. Das Wahlrecht steht am Ende und nicht am Anfang einer erfolgreichen Integration. Wer sich über Jahre bewusst gegen die Einbürgerung entscheidet, darf kein gesondertes Wahlrecht bekommen.

Das Grundgesetz bestimmt, dass das Wahlrecht unmittelbar an die deutsche oder die EU-Staatsbürgerschaft gebunden ist. Das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger taugt auch nicht als Referenz, denn dieses Wahlrecht basiert auf EU-Recht und beruht vor allem auf Gegenseitigkeit. Ansonsten schließt das Grundgesetz die Teilnahme von Ausländern an Wahlen sowohl in Land als auch in den Kommunen aus. Das hat das Bundesverfassungsgericht so auch bestätigt.

In einer Situation, in der der türkische Staatspräsident Erdogan und seine Gefolgsleute versuchen, unser Land zu spalten, will Rot-Grün diesen innertürkischen Konflikten auch noch in unseren Stadt- und Gemeinderäten Raum geben. Das ist in der aktuellen Lage politisch fahrlässig – und exakt das falsche Signal an Herrn Erdogan.“

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