Finanzen

Kommunen stärken

Da sich die finanzielle Situtation der Kommunen dramatisch zugespitzt hat und eine umfassende Gemeindefinanzreform gescheitert ist, muss den Kommunen dringend geholfen werden. Auf ihrem 18. Parteitag hat die CDU beschlossen, dass dies durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sowie durch eine Steuerreform zu erreichen sei. Außerdem soll eine weitreichende Föderalismusreform die Kompetenzzuordnung zwischen Bund, Ländern und Kommunen neu regeln und die Verknüpfung von Aufgabenverantwortung und Ausgabenlast berücksichtigen.

Beschluss C 39 des 18. Parteitages der CDU Deutschlands 2004

Kommunen stärken

Die finanzielle Situation der Kommunen hat sich auch in diesem Jahr dramatisch zugespitzt. Nach dem Scheitern einer umfassenden Gemeindefinanzreform, deren Ziel eine grundlegende Neuordnung der Gemeindefinanzen auf der Basis einer kompletten Überprüfung von Aufgaben- und Zuständigkeiten sein sollte, wurde lediglich die Zurücknahme der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage, die Teil des von der Union geforderten Sofortprogramms war, beschlossen. Doch diese Entlastung reicht nicht aus, um die dramatisch steigenden Ausgaben der Kommunen u.a. für soziale Leistungen zu kompensieren.

Anstelle der versprochenen Entlastung erhalten die Kommunen ständig neue kostenträchtige Aufgaben (Bsp.: Grundsicherungsrente, Ganztagesschulen, TAG). Die beschriebene Politik zwingt die Kommunen dazu, ihre Investitionen in Rekordtiefe abzusenken. Der immer schlechter werdende Zustand der öffentlichen Infrastruktur schwächt den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die anhaltende Vernachlässigung der Schulinfrastruktur, Kürzung und Schließung von sozialen und kulturellen Einrichtungen haben katastrophale Folgen für die Zukunft unserer Gesellschaft. Wie weit die Kommunen inzwischen gezwungen sind, laufende Ausgaben dauerhaft mit Kassenkrediten zu finanzieren, belegen die Daten der Kommunalfinanzstatistik. Allein im Jahr 2003 sind die Kassenkredite bundesweit um über 5 Mrd. Euro auf 16,25 Mrd. Euro angestiegen und im ersten Halbjahr 2004 weiter auf 18,6 Mrd. Euro angewachsen. Aus Nordrhein-Westfalen erreicht uns die Nachricht, dass allein die Fehlbeträge in den kommunalen Verwaltungshaushalten nach der amtlichen Kassenstatistik in den letzten drei Jahren um 1000% zugenommen haben (von 507 Mio. Euro im Jahr 2000 auf 5,3 Mrd. Euro im Jahr 2003). Für das Jahr 2004 werden Fehlbeträge in Höhe von rd. 5,6 Mrd. Euro prognostiziert.


Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe muss Kommunen entlasten

Die CDU Deutschlands fordert die rot-grüne Bundesregierung auf, ihre Zusicherung einzuhalten, die Städte und Gemeinden durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bundesweit um 2,5 Mrd. Euro zu entlasten. Die Bundesregierung muss – wie zugesagt – den Kommunen die durch Hartz IV entstandenen Kosten in vollem Umfang erstatten.

Die CDU Deutschlands fordert die Bundesagentur für Arbeit auf, Hartz IV in echter Partnerschaft mit den Kommunen zügig umzusetzen, so dass alles getan wird, um die Arbeitsvermittlung und die Auszahlung der Leistungen erfolgreich zu vollziehen. Die konstruktive und kooperative Zusammenarbeit zwischen Arbeitsverwaltung und Kommunen ist absolut notwendige Voraussetzung, um das Gelingen der Reform nicht aufs Spiel zu setzen. Mit gemeinsamen Anstrengungen muss es gelingen, zusätzliche Beschäftigung beispielsweise kurzfristig Stellen im Pflegebereich, in der Jugendarbeit und im Umweltschutz zu schaffen, damit Langzeitarbeitslose und ihre Familien eine neue Perspektive bekommen.

Föderalismusreform – Den Bürgern den Staat zurückgeben!

Die Revitalisierung des Föderalismus in Deutschland bietet in Verbindung mit einer konsequenten Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips die beste Voraussetzung für einen bürgernahen Staat. Die CDU setzt sich für eine umfassende Föderalismusreform ein, die dem Anspruch unserer Bürgerinnen und Bürger auf politische Gestaltungsmöglichkeiten, auf Durchschaubarkeit und Verständlichkeit politischer Strukturen und eigene Handlungs- und Entscheidungskompetenz in den Kommunen wirklich gerecht wird. In keinem gesellschaftlichen, politischen oder staatlichen Rahmen als der kommunalen Selbstverwaltung können Bürgerinnen und Bürger die Geschicke selber in die Hand nehmen. Aktive Bürgerbeteiligung in den Kommunen muss sich wieder lohnen, Spaß machen, aber in erster Line auch wieder etwas bewirken können. Dazu muss die Kommunale Selbstverwaltung wieder mit dem finanziellen und politischen Handlungsspielraum ausgestattet werden, der eine verantwortliche Teilhabe vor Ort überhaupt erst ermöglicht und den Bürgerinnen und Bürgern auf konkrete Weise Demokratie erfahrbar macht.

Wir, die CDU Deutschlands fordern deshalb eine Föderalismusreform, die

  1. dem Subsidiaritätsprinzip uneingeschränkte Geltung verschafft. So wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Entscheidungen möglichst dezentral und nahe am Bürger getroffen werden und die Länder und Gemeinden gegenüber Zugriffen auf die ihnen zustehenden Gestaltungsrechten geschützt sind.
  2. die Kompetenzzuordnung zwischen Bund, Ländern und Kommunen neu regelt und dabei die Verknüpfung von Aufgabenverantwortung und Ausgabenlast ebenso berücksichtigt wie die Umgestaltung des föderalen Gefüges in der Finanzordnung. Die gegenwärtige dramatische Finanzsituation der kommunalen Haushalte resultiert maßgeblich aus dem verfassungsrechtlichen Mangel, dass der, der eine Aufgabe zuweist, nicht auch für deren Finanzierung aufkommt. Es muss zukünftig verhindert werden, dass der Bund weiterhin Aufgaben an die Kommunen überträgt, ohne für die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel zu sorgen. Dem Bund muss jedes Durchgriffsrecht auf die Kommunen verfassungsrechtlich untersagt werden.


Investitionskraft der Kommunen zu stärken

Es ist eine Steuerreform durchzusetzen, die auf der Grundlage der Beschlüsse des 17. Parteitages von Leipzig, die Situation der Kommunen maßgeblich berücksichtigt. Um die Investitionskraft der Kommunen zu stärken und neue Impulse für mehr Beschäftigung in Deutschland zu erzielen, bedarf es einer umfassenden Reform der Gemeindefinanzen, nach der kommunale Selbstverwaltung und kommunale Finanzautonomie wieder stattfinden können.

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