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KPV-Beschluss: Grundsteuernotstand verhindern!

Der Bundesvorstand und der Hauptausschuss der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU (KPV) Deutschlands haben am 7.6.2019 folgenden Beschluss gefasst:
Die Bundesregierung, die Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Bundesrat werden aufgefordert, unverzüglich die Gesetzesinitiative zu ergreifen, so dass Bundestag und Bundesrat rechtzeitig zum 31.12.2019 ein Reformgesetz zur Grundsteuer verabschieden. Die kommunalen Spitzenverbände sind einzubinden.

Für den Fall, dass ein Bundesgesetz zur Reform der Grundsteuer nicht zustande kommt, fordern wir den Bundestag auf, die bestehende Regelungskompetenz an die Länder abzugeben.
Die Länder werden aufgefordert, parallel zur Bundesebene eigene gesetzliche Regelungen im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung vorzubereiten, um bei Fehlen einer Bundesregelung sehr kurzfristig eigene Gesetze bis zum 31.12.2019 zu verabschieden und binnen 5 Jahresfrist umzusetzen, um so einen drohenden Grundsteuernotstand zu verhindern.
Die Reform der Grundsteuer durch ein Bundesgesetz oder aber hilfsweise durch Landesgesetze muss die bisherigen Grundsteuereinnahmen der Kommunen vollumfänglich ersetzen.
Für den Fall, dass weder die Bundesebene noch die Länder ein Reformgesetz zur Grundsteuer verabschieden, werden die Länder aufgefordert, den Wegfall der Grundsteuer ab dem 01.01.2020 bis zu einer Neuregelung der Grundsteuer gemeindescharf zu ersetzen und noch vor der parlamentarischen Sommerpause eine entsprechende Garantieerklärung abzugeben.

Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt und den Bundesgesetzgeber aufgefordert, die Grundsteuer bis zum 31.12.2019 gesetzlich neu zu regeln.
Das Bundesverfassungsgericht untersagte die Anwendung des jetzigen Grundsteuergesetzes über den 31.12.2019 hinaus, sofern eben diese Neuregelung nicht in Kraft getreten ist.
Die große Koalition hat dieses Gesetzesvorhaben zur Reform der Grundsteuer bisher nicht abschließen können. Der zuständige Bundesfinanzminister hat keinen mit den Ländern und im Bundeskabinett abgestimmten Gesetzentwurf vorgelegt.
Die jüngsten politischen Entwicklungen haben die Chancen zur Neufassung weiter verschlechtert. Es ist unklar, ob die SPD in ihrer Mehrheit noch zur großen Koalition steht. Es ist unklar, ob eine Minderheitsregierung oder eine neue Regierung zustande kommt. Neuwahlen würden nach dem Grundsatz der Diskontinuität die Grundsteuerreform bis zum 31.12.2019 gänzlich scheitern lassen. Im Falle des Scheiterns eines Reformgesetzes zur Grundsteuer durch den Bund muss dieser zumindest das bestehende Grundsteuergesetz aufheben, um den Ländern eine eigene Gesetzesinitiative rechtlich zu ermöglichen.
Die Übernahme einer entsprechenden Gewährleistung erhöht den Handlungsdruck. Die Abgabe dieser Garantieerklärung ist möglich, weil alle Ebenen versichern, das Problem lösen zu können. Die Kommunen brauchen aber für die Haushaltsaufstellung Planungssicherheit. Sonst könnten sie entsprechende Einnahmen nicht in die Haushalte einstellen. Es droht ein flächendeckender Kassennotstand und kommunale Einrichtungen müssten geschlossen werden.
Der Staat hat den Auftrag, die grundgesetzlich den Kommunen zustehende Steuerquelle der Kommunen dauerhaft zu sichern und eine Bemessungsgrundlage festzulegen. Für die Menschen geht es um die Lebensqualität vor Ort. Wichtige Leistungen der Daseinsvorsorge werden aus den jährlich über 14 Mrd. Euro von den Kommunen daraus bestritten. Der Staat darf hier nicht versagen.

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