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KPV-Beschluss: „Regional. Dezentral. Kommunal.“

Die Delegierten der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands haben auf ihrer Bundesvertreterversammlung am 9. November 2019  in Würzburg weitreichende Beschlüsse gefasst, die wir  als Download zur Verfügung stellen.

Beschluss der Bundesvertreterversammlung der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands am 9. November 2019 in Würzburg

„Regional. Dezentral. Kommunal.“

Starke Kommunen – Starke CDU und CSU

CDU und CSU sind Volksparteien, weil kommunale Amts- und Mandatsträger vor Ort in den Gemeinden, Städten und Landkreisen die Lebensbedingungen verantwortlich gestalten. Starke kommunale Verankerungen machen starke Parteien aus. Kommunale Amts- und Mandatsträger sind das tägliche Gesicht der Partei vor Ort. Sie zu stärken und zu motivieren, ist der Schlüssel für den Erfolg und die Attraktivität der Union als Volkspartei. Keine Partei hat so viele kommunale Vertreter wie CDU und CSU. Wenn wir auch zukünftig die Besten mit Herz und Verstand für unsere Demokratie gewinnen wollen, müssen Land und Bund ihnen etwas zutrauen, ihnen mehr Freiraum gewähren und sie in ihrer Aufgabenwahrnehmung unterstützen.

Deshalb erwarten wir die Achtung der kommunalen Selbstverwaltung, der Subsidiarität und der Finanzautonomie der Kommunen in der Programmatik von CDU und CSU, in Koalitionsverträgen, bei der täglichen Ausgestaltung von Politik und insbesondere bei den gesetzlichen Vorgaben. Die Allzuständigkeit für die Gestaltung vor Ort liegt schließlich bei der kommunalen Selbstverwaltung und nicht beim Bund oder den Ländern.

Konnexität muss gelebt werden

Der  Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Bundesebene bekennt sich zur Konnexität: „Es gilt der Grundsatz: Wer eine Leistung veranlasst, muss für ihre Finanzierung aufkommen („Wer bestellt, bezahlt“). Das ist Grundsatz allen politischen Handelns der Koalitionspartner“. Wir erwarten deshalb, dass jede einzelne durch den Bund veranlasste kommunale Leistung entsprechend dauerhaft und auskömmlich vom Bund oder die durch den Länderfinanzausgleich durch den Bund finanziell gestärkten Länder finanziert wird.

Der Bund will Kinder und Eltern, die gegenüber Leistungsbeziehern nach SGB XII unterhaltsverpflichtet sind, entlasten. Hierzu wird die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschließlich 100 000 Euro in der Sozialhilfe ausgeschlossen. Auch in der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX soll durch einen Verzicht auf Elternbeiträge bei volljährigen Leistungsbeziehern diese Entlastung vollzogen werden. Da es sich um eine aufgrund der Demographie aufwachsende Belastung der Kommunen handelt, muss der Bund den Kommunen in vollem Umfang im Sinne der Konnexität die notwendigen Mittel bereitstellen.

Föderalismusreform notwendig

Gerade der von anderen Parteien vorgebrachte Vorwand, es handele sich um „gesamtgesellschaftliche Aufgaben und den Menschen sei es doch egal, wer für was zuständig sei“, darf nicht immer wieder zu neuen Vermischungen bei Aufgaben und Finanzierungen führen. Die weitere Aufweichung des verwehrten Bundesdurchgriffs auf die Kommunen ist der falsche Weg. Die Vermischung von Zuständigkeiten und Verantwortung bereitet den Boden für den Angriff auf die Werte unseres Gemeinwesens. Wenn niemand eindeutig verantwortlich ist, wird nicht klar, wer für was zuständig ist. Das fördert Populismus und Demokratiefeindlichkeit.

Wir in der Union fordern deshalb eine klarere Haltung und Durchsetzung des Grundsatzes der eindeutigen Verantwortung. Wir wollen in einer Föderalismusreform unter aktiver Beteiligung der Kommunen klären, welche Aufgaben wirklich von höheren Ebenen übernommen werden müssen und welche Leitplanken bei der Aufgabenerfüllung wirklich notwendig sind. Kommunale Amts- und Mandatsträger wollen Entscheidungsfreiraum; die Menschen vor Ort wollen und sollen ihren Lebensbereich selbst gestalten können. Das demokratische Gefüge in der Selbstverwaltung braucht dringend eine Dezentralisierung von Aufgaben und eine bessere grundlegende Finanzausstattung vor Ort. Wir fordern für die Kommunen eine Subsidiaritätsprüfung nach dem Vorbild der EU und  dass für jeden kommunalrelevanten Gesetzentwurf dargelegt wird, warum eine Regelung notwendig und verhältnismäßig ist.

Grundsteuerreform zeitgerecht abschließen

Das dringendste Vorhaben für die Kommunen in dieser Legislatur ist es, eine neue Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer noch bis Ende 2019 und die Umsetzung bis Ende 2025 zu schaffen. Um die Einnahmen der Grundsteuer weiterhin in ihrem Aufkommen zu erzielen, müssen vor Ort die Hebesätze angepasst und die Belastungen neu verteilt werden. Eine Aufkommensneutralität kann und darf die Bundesregierung oder der Gesetzgeber nicht versprechen; dies ist ein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Gleichwohl bekennt sich die KPV zu dieser Aufkommensneutralität und appelliert an die Kommunen, die Grundsteueränderung nicht zu vermeidbaren Steuererhöhungen zu nutzen. Dies setzt allerdings voraus, dass Bund oder Länder in der Zwischenzeit keine zusätzlichen Belastungen, insbesondere in der Sozialgesetzgebung, beschließen.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter nicht auf dem Rücken der Kommunen

Die Koalition beabsichtigt bis 2025 einen neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zu schaffen. Dabei verpflichtet sie sich auf Flexibilität zu achten, bedarfsgerecht vorzugehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungs­möglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote zu berücksichtigen. Wir fordern die Koalitionsfraktionen, die Bundesregierung und insbesondere das zuständige Bundesministerium auf, konkrete rechtliche, finanzielle und zeitliche Umsetzungsschritte zu erarbeiten, die in einer Vereinbarung von Bund und Ländern münden. Daran müssen frühzeitig die kommunalen Spitzenverbände beteiligt werden. Bei der Ausgestaltung müssen der Bund und die Länder eine dauerhafte, dynamisch aufwachsende Finanzierung sicherstellen; wird für die Ausgestaltung das Sozialgesetzbuch VIII genutzt, müssen Kommunen angemessene höhere prozentuale Anteile am Steueraufkommen erhalten.

Länder müssen für auskömmlichen Kommunalen Finanzausgleich sorgen

Trotz Finanzüberschuss der Kommunen und höchsten Steuereinnahmen des Staates insgesamt haben bisher einzelne Bundesländer trotz eigener Haushaltsüberschüsse es nicht geschafft, für eine auskömmliche Finanzausstattung ihrer Kommunen zu sorgen. Wir fordern die betroffenen Bundesländer auf, die Voraussetzung zu schaffen, dass einzelne Kommunen ohne langfristige Kassenkredite auskommen. Es ist dringend geboten, zu untersuchen, wie die bestehenden Leistungsgesetze des Bundes und der Länder hinsichtlich ihrer langjährigen Belastung gerade in strukturschwachen Kommunen wirken und welche Finanzierungsvereinbarungen, z.B. Entlastungen der Länder, bei den Beschlüssen getroffen wurden.

Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse darf keine Worthülse sein

Um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu gewährleisten, hat die Bundesregierung ihre Vorstellungen im „Plan für Deutschland“ zusammengefasst. Wir erwarten von der Koalition eine Priorisierung von Maßnahmen und eine entsprechende Finanzplanung. Dazu gehört für uns eine durchgängige Dezentralisierungsstrategie, die den Bund, die Länder, Institutionen und Unternehmen erfasst. Und wir wollen eine Umsteuerung der bisherigen Förderpolitik: Statt mit „goldenen Zügeln“ die letzten freien Mittel zu binden, muss die Finanzausstattung strukturschwacher Regionen grundlegend verbessert werden.

Die Einsetzung der Regierungskommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände war ein richtiger Schritt. Allerdings ohne politische Vorgaben und konkretes Finanztableau war das insbesondere für die Länder ein „Wünsch-Dir-Was“. Wir brauchen möglichst schnell, im Rahmen des finanziell Machbaren, konkrete Maßnahmen des Bundes und der Länder, wie die strukturschwachen Kommunen und ländlichen Räume ertüchtigt werden, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Wir brauchen keine Handlungsempfehlungen, sondern Gesetzentwürfe, die zu mehr Dezentralisierung und der Stärkung der strukturschwachen Kommunen und des ländlichen Raumes führen.

Ein neues gesamtdeutsches Fördersystem muss jetzt zügig umgesetzt werden. Es ist gut, sich auf die strukturschwachen Regionen aufgrund von Indikatoren zu konzentrieren. Das Abrufen von Förderprogrammen ist mit personellem und finanziellem Aufwand verbunden. Bei aufwendigen europäischen Programmen können sich viele Kommunen dies schon lange nicht mehr leisten. Förderprogramme sind „goldene Zügel“: Wie sollen zukünftig Menschen motiviert werden, vor Ort Verantwortung zu übernehmen, wenn das Korsett immer enger wird. Deshalb muss neben der Bündelung und Vereinfachung der Förderprogramme die Finanzausstattung der Kommunen insgesamt weiter verbessert werden.

Arbeitsplätze in strukturschwache Regionen zu bringen, ist der richtige Ansatz. Wir brauchen nach wie vor eine umfassende und grundlegende Dezentralisierungsstrategie. Dafür kommen alle Bereiche (Wirtschaft, Digitalisierung, Verkehr, Gesundheit, Bildung und Hochschule, Kultur und Verwaltung) in Betracht. Die Bundes- und Landesressorts müssen Vorschläge unterbreiten, welche Anreize für eine Unternehmensansiedlung in strukturschwachen Regionen geeignet sein könnten. Unternehmen und Mitarbeiter können Vorteile erhalten, damit zumindest zeitweise in dezentralen Arbeitsplätzen, Büros oder Werkstätten Wertschöpfung erbracht wird.

Breitband und Mobilfunk müssen schneller flächendeckend ausbaut werden. Wir wollen Glasfaser in jedem Haus und zwar unabhängig von der Wirtschaftlichkeit, erforderlichenfalls im Sinne der Daseinsvorsorge mit Anschluss- und Benutzungszwang.

Wenn die Mobilität und Verkehrsinfrastruktur in der Fläche verbessert werden soll, müssen wir mehr in den ÖPNV investieren. Wir wollen eine bedarfsunabhängige Erschließung nach Entwicklungschancen und ein besseres, schnelleres  und einfacheres Planungsrecht.

Wenn die Bundesregierung Dörfer und ländliche Räume stärken will, dann ist für uns die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) das geeignete Mittel voranzukommen. Um die Mittel effizienter einzusetzen, halten wir die im Abschlussbericht der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse beschriebene Grundgesetzänderung für zwingend notwendig.

Für die Übernahme kommunaler Altschulden durch den Bund gibt es keinen nationalen Konsens. Nach wie vor sind die Länder in der Pflicht, für eine aufgabenangemessene auskömmliche Finanzausstattung ihrer Kommunen zu sorgen. Der neugestaltete Länderfinanzausgleich setzt sie auch finanziell in die Lage, ihrer Aufgabe nachzukommen. Die Diskussion darf sich daher nicht auf den Abbau von Altschulden konzentrieren, sondern es geht für uns um strukturelle Änderungen, die für die Zukunft eine Neuverschuldung der Kommunen ausschließen. Wenn es stimmt, dass der Bund aufgrund der Soziallasten eine Mitverantwortung für kommunale Kassenkredite trägt, dann muss  zunächst untersucht werden, welche Leistungsgesetze des Bundes  langjährig die Kommunen belasten. Dazu gehört auch die Frage, welche Finanzmittel im Rahmen der Konnexität der Bund den Ländern zur Verfügung stellt und bei den Kommunen angekommen sind. Es müssen strukturelle Änderungen durch Bund und Länder erfolgen, die sicherstellen, dass eine Verschuldungssituation für die Zukunft ausgeschlossen wird. Hierzu gehören Änderungen in den kommunalen Finanzausgleichsgesetzen der Länder und eine Anpassung der Umsatzsteuerverteilung auf die Kommunen. Der Steueranteil muss ihrem Aufgabenanteil  entsprechen.

Das Engagement und Ehrenamt zu stärken, entspricht unserem Anliegen. Klar verändert sich die Bereitschaft der Menschen, sich dauerhaft zu engagieren, aber statt die konkreten Hemmnisse und Hürden abzubauen, will der Bund neue und parallele Strukturen schaffen. Wir fordern die Streichung von steuerrechtlichen Regeln und von Vorgaben des Datenschutzes für kleine Vereine. Wenn es jetzt eine neue Bundesstiftung geben soll, fordern wir, dass diese ganz maßgeblich mit Kommunalvertretern und mit kommunalen Amts- und Mandatsträgern aus dem Ehrenamt besetzt wird.

Ein „Gleichwertigkeits-Check“ als Gesetzesfolgenabschätzung ist richtig und kann transparent machen, welche Wirkungen erzielt werden. Es entbindet den Gesetzgeber allerdings nicht, selber nachzudenken und stärker der Regierung Vorgaben zu machen.

Kommunen bekennen sich zur Digitalisierung

Bis 2022 sollen Bund, Länder und die Kommunen alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen. Dabei werden ca. 70% der Verwaltungsvorgänge in den Kommunen abgewickelt. Durch den Staatsvertrag zur Errichtung des IT-Planungsrates wurde ohne Aufweichen des Bundesdurchgriffs auf die Kommunen sichergestellt, dass die Länder gegenüber ihren Kommunen verantwortlich bleiben und Digitalisierung unter strengster Konnexität umsetzen müssen. Dieses Zukunftsprojekt müssen wir konstruktiv vor Ort begleiten. Dazu brauchen wir vor Ort von jeder Verwaltung eine kontinuierlich aktualisierte Umsetzungsstrategie. Wir schlagen im Sinne einer Angebotsplattform einen „kommunalen App-Store“ vor, in dem alle zertifizierten, zugelassenen, einsatzfähigen Fachanwendungen für die Kommunen vergabe- und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Klimaschutz bietet Chancen für Ökologie und Ökonomie

Bis 2030 soll die Freisetzung von CO2 weiter verringert werden. Der Klimaschutzplan 2030 der Bundesregierung sieht neben dem EU-Emissionshandel für Industrie, Energie und EU-Flugverkehr nunmehr auch ein nationales Emissionshandelssystem in den Sektoren Verkehr, Gebäude, Kleinindustrie, Landwirtschaft und Abfall vor. Mit einem Mix aus verstärkter Förderung, CO2-Bepreisung sowie durch ordnungsrechtliche Maßnahmen will die Bundesregierung Deutschland klimafreundlicher machen. Es liegt an uns, wie der Umbau unseres Landes und die Anpassung an die Herausforderungen gelingt. Wir müssen die Marktkräfte aktivieren und die richtigen Anreize setzen und ein ausgewogenes und vertretbares Maß des staatlichen Eingriffs bewahren. Auch vor Ort müssen sich die Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger spürbar verbessern. Vor Ort muss eine Maßnahme ihre Wirkung entfalten und das Versprechen eingelöst werden, dass Deutschland seine Stellung als innovativer Leitanbieter und Leitmarkt für klimafreundliche Technologien ausbaut und damit ein positiver Impuls für Wachstum und Wohlstand gesetzt wird. Hier gilt es, die Chancen für die strukturschwächeren Regionen und den ländlichen Raum zu nutzen. Die Kommunen sollten beim Umbau ebenso wie Bund und Länder vorbildlich agieren.

Technologieoffenheit von zentraler Bedeutung

Bestehende Infrastruktur, insbesondere kommunale, darf nicht von vornherein zur Disposition gestellt werden. Synthetische Kraftstoffe, Kraftstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen, Wasserstoff und Brennstoffzellen müssen schneller und mit größerem Aufwand zur Marktreife weiterentwickelt werden. Wir brauchen innovative Technologien wie Power-to-X und damit auch noch längere Zeit Gas und Benzin für den Übergang.

Wir müssen auch bei den Antrieben mit Wasserstoff oder Brennstoffzellen vorankommen. Zudem sollten wir den Dieselmotor nicht vorschnell abschreiben. Neueste Motoren erfüllen höchste Ansprüche an CO2-Minimierung, Abgasreduzierung und Verbrauch.

Speicherung und Nutzung von CO2

Nicht überall wird es gelingen, CO2 zu vermeiden, deswegen ist die Forschung darüber wichtig, wie sich CO2 im Boden speichern lässt oder anderweitig umgewandelt werden kann. Die Speicherung von CO2 im Gestein muss vor Ort zu einem Mehrwert führen und wird Diskussionen auslösen, die wir offensiv ohne Scheuklappen führen sollten.

Mehr Akzeptanz für das Erneuerbare Energien Ausbauziel 65 Prozent

Bis 2030 soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf 65 Prozent steigen. Auch setzen wir uns seit langem dafür ein, dass dabei nicht die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger vor Ort verloren geht. Deshalb begrüßen wir, dass endlich neue Abstandsregelungen für Windräder möglich werden und die betroffenen Kommunen finanziell profitieren können. Ebenso ist es richtig, das Ausbauziel für Windanlagen auf See anzuheben und den Photovoltaik-Deckel abzuschaffen.

Erhöhung der Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) auf 2 Mrd. €

Die Klimaziele im Verkehrsbereich lassen sich nur mit einem starken ÖPNV erreichen. Der Bund stellt den Kommunen für den Ausbau der Infrastruktur, Modernisierung sowie die Elektrifizierung von Busflotten ab 2021 jährlich 1 Mrd. € über das GVFG zur Verfügung. Ab 2025 steigen die GVFG-Mittel auf 2 Mrd. €. Wir fordern, dass diese zusätzlichen Bundesmittel keine Landesmittel ersetzen, sondern tatsächlich ungekürzt und zusätzlich bei den Kommunen ankommen.

Digitalisierung der Mobilität

Die geplante Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes schafft die Voraussetzungen für neue digitale Mobilitätsdienste. Dazu soll der Ausbau schneller Breitband- und Mobilfunknetze vorangetrieben werden. Schnelles Internet ist wichtig, sowohl für Gewerbetreibende als auch Anwohner. Digitale Mobilitätsdienste können den Verkehr flüssiger gestalten und einen wichtigen Beitrag zur Entlastung städtischer Ballungszentren leisten. Wir fordern bei der Einführung digitaler Mobilitätsdienste die Auswirkungen auf den ÖPNV zu berücksichtigen. Car-Sharing und selbstfahrende PKW sind gegebenenfalls bequemer und angenehmer als U- oder S-Bahn und dürfen nicht zu einer Steigerung des individuellen Verkehrs führen.

Förderprogramme

Neben der planmäßigen Fortführung des Programms „Energetische Stadtsanierung“ will der Bund im Jahr 2020 neue Fördertatbestände entwickeln. Wir fordern Zuschussprogramme, die  insbesondere umweltfreundliche Mobilitätskonzepte, interkommunale Zusammenarbeit, Maßnahmen der Wärmenetzplanung und die Stärkung  gemischter Quartiere berücksichtigen.

Weiterentwicklung des energetischen Standards

2023 sollen die geltenden energetischen Anforderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude überprüft und gegebenenfalls verschärft werden. Zwar muss dabei das Wirtschaftlichkeitsgebot gewahrt werden, dennoch bergen steigende Anforderungen die Gefahr steigender Bau- und Wohnkosten.

Mehr Ladesäulen für Elektroautos

Bis 2030 soll es eine Million Ladepunkte in Deutschland geben. Dafür muss bis 2025 der Zubau öffentlicher und privater Ladesäulen gefördert werden. Alle Tankstellen in Deutschland sollen auch Ladepunkte anbieten. Das Wohneigentumsgesetz und das Mietrecht sollen so angepasst werden, dass jeder, wenn er die Finanzierung sicherstellt, eine Ladeinfrastruktur einbauen lassen kann. Es soll eine „Nationale Leitstelle“ Elektromobilität geschaffen werden, um den Hochlauf der öffentlichen Ladeinfrastruktur auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu koordinieren. Wir fordern, dass in einer Nationalen Leitstelle die Kommunen und Stadtwerke mehrheitlich vertreten sind, weil in den Kommunen auch die Anpassung der Infrastruktur gelingen muss. Darüber hinaus fordern wir eine Vereinfachung der Regulierungsvorgaben, um Anreize zu schaffen, damit insbesondere die Verteilnetzbetreiber schneller und lohnender in Intelligenz und Steuerbarkeit der Netze investieren und diese für steigenden Anforderungen aus der Elektromobilität rüsten können.

Soziale Marktwirtschaft neu austarieren

In diesem Zusammenhang müssen wir die Rolle des Staates neu austarieren. Ein bevormundender, repressiver, ökodiktatorischer Staat ist nicht unser Leitbild. Wir müssen uns aber fragen, ob nicht der Aufbau und Erhalt von Infrastruktur in den hoheitlichen Bereich gehören, wobei der Betrieb in den Wettbewerb gestellt werden sollte. Insbesondere natürliche Monopole wie beispielsweise Infrastrukturnetze können in staatlicher Hand bzw. staatlich reguliert sein. Ihren Betrieb dagegen sollen Private übernehmen.

Straßen, Wasser- und Abwasserleitungen, Bahntrassen befinden sich direkt oder mittelbar in öffentlicher Hand. Die Erfahrungen beim Ausbau der Stromübertragungsnetze und der Mobilfunk- und Glasfaserinfrastruktur zeigen allerdings, wie hilfreich der Zugriff der öffentlichen Hand wirken könnte. Im Zuge der Bahnliberalisierung wurde auf Kosten der Infrastruktur auf Gewinnmaximierung gesetzt. Hier hat der Bund zwischenzeitlich umgesteuert und will insgesamt bis 2030 zusätzliche 86 Milliarden Euro investieren, um das Schienennetz zu modernisieren und weiter auszubauen. Viele Kommunen werden von einer besseren Anbindung profitieren. Auch sollen mehr Güter über die Schiene transportiert werden. Wir fordern, dass dies in Zukunft unter Entwicklungsgesichtspunkten auch bedarfsunabhängig erfolgt.

Der Zugang und die Versorgung aller Menschen zu akzeptablen Preisen müssen in allen Regionen Deutschlands gewährleistet sein (Zugangsgerechtigkeit und sozialer Friede). Dies erfordert laufende und rentable Investitionen in die Infrastruktur, einen sparsamen Umgang mit den Ressourcen und eine dauerhafte Leistungserbringung bei definierter Qualität.

Das Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft beinhaltet auch, dass dort nicht allein die freien Kräfte des Marktes walten, sondern ein kontrollierter und funktionierender Ausgleich der Interessen der Marktteilnehmer gewährleistet ist. Die Globalisierung zeigt, dass die Marktkräfte einen staatlichen Ordnungsrahmen benötigen. Der faire Ausgleich der Interessen von Anbietern und Nachfragern, der effiziente Einsatz der immer knapper werdenden Ressourcen, der Schutz der Umwelt und des Klimas müssen durch unsere Wirtschaftsordnung sichergestellt werden.

Wohnraummangel richtig angehen

In diesem Zusammenhang sehen wir auch die Sozialverpflichtung des Eigentums aus dem Grundgesetz insbesondere für  Wohnraum in Ballungsräumen. Mietpreisbremsen und Rückkaufprogramme schaffen keinen neuen Wohnraum. Wir fordern die Rahmenbedingungen und Förderprogramme so auszurichten, um die energetische Sanierung und die Gebäudeaufstockung mit klimafreundlichen Materialien zu verbinden. Wer den Markt stärken will, muss den Bau von Wohnungen in allen Preissegmenten stärken. Bei wohnungsbaupolitischen Vorhaben muss zwingend darauf geachtet werden, dass der Zuzugssog in die Städte nicht weiter forciert wird – auch um diese Städte vor Überlastung zu schützen bzw. um diese zu entlasten. Gegebenenfalls kann durch lenkende Maßnahmen erreicht werden, dass leerstehender Wohnraum außerhalb städtischer Ballungszentren stärker genutzt wird, indem er beispielsweise für junge Familien an Attraktivität gewinnt. Mit dem Baukindergeld hat der Bund bereits ein Instrument geschaffen, das jungen Familien auch einen Anreiz für den Bestandserwerb im Umland von Ballungsregionen bietet. So kann der Bedarf an Neubauten stärker reduziert werden.

Solange der Kapitalmarkt mit Minuszinsen die Investition in Wohnraum so attraktiv macht, wird der Preisdruck bleiben. Der Gewinnmaximierung und dem Verkauf von Wohnimmobilienbeständen ins Ausland muss der Riegel vorgeschoben und der Wohnungsmarkt vor institutionellen spekulativen Anlegern geschützt werden, indem etwa Investitionen auf Basis ortsansässiger Gemeinnützigkeit oder durch örtliche genossenschaftliche Organisatoren gezielt und verstärkt gefördert und begünstigt werden.

Bürokratieabbau muss Fahrt aufnehmen

Um die Handlungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit nicht zuletzt unserer Kommunen zu verbessern, fordern wir den Abbau von Regelungen, Vorschriften und bürokratischen Vorgaben. Wir müssen den Menschen wieder mehr trauen und vertrauen. Keiner Regierung, keiner  Kommission auch nicht dem Normenkontrollrat oder Bundesrechnungshof ist es bisher gelungen, Regelungen zu vereinfachen oder zu verringern. Wir müssen die Prozesse der Digitalisierung jetzt nutzen und auch die Organisation kritisch hinterfragen.

Partei vor Ort stärken

Dies gilt auch für die Struktur der Partei: Wenn wir in Zukunft wieder mehr Menschen ansprechen wollen, müssen wir mit einer flächendeckenden funktionierenden Organisationsstruktur die ehrenamtliche Arbeit unterstützen. Demokratie und demokratische Strukturen haben ihren Wert an sich und binden finanzielle Mittel. Wir brauchen eine transparente auskömmliche öffentliche Parteienfinanzierung, bei der auf Spenden von Unternehmen, wirtschaftliche Betätigung und Sponsoring von Unternehmen weitestgehend verzichtet werden kann. Auch die Einflussnahme von Personen, Verbänden und Unternehmen bis hin zur Beschäftigung von Kanzleien und Unternehmensberatern in der Verwaltung bedürfen uneingeschränkter Transparenz und müssen auf das wirklich notwendige Maß reduziert werden.

Für die CDU fordern wir eine flächendeckende hauptamtliche Geschäftsstellenstruktur bis in jeden Kreisverband bei zentralen Back-Office-Dienstleistungen. Wir müssen die Vorgaben des Vereinsrechts, des Parteiengesetzes und des Datenschutzes anpassen, um ehrenamtliche Arbeit vor Ort attraktiver zu machen. Und wir müssen die Arbeit der Fraktionen vor Ort besser vernetzen.

Bürgernähe und Demokratie im Bundestag erhalten

Jede Region muss auch im Deutschen Bundestag seine Vertretung finden. Die Verkleinerung des Deutschen Bundestages ist kein Selbstzweck. Hier geht Bürgernähe vor Kostenerwägungen. Ganz im Gegenteil müsste gerade ein größeres Parlament der Exekutive Paroli bieten. Wir müssen auch die Fraktionen gegenüber der Regierung stärken.

CDU und CSU Garanten einer Politik für die Menschen

Die Unionsgeführten Bundesregierungen haben für die Kommunen viel erreicht. Starke Kommunen machen unser Land krisenfest, handlungsfähig und lebenswert. Wir vor Ort orientieren uns an den Problemen der Menschen und brauchen keine zentralen Vorgaben, wie wir sie am besten vor Ort lösen können. Wir schaffen den Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen von Stadt und Land und garantieren jedem seine individuelle Freiheit, ohne das Ganze aus dem Blick zu verlieren. Wir müssen Antworten geben für Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen und Lebenszusammenhängen. Als Volkspartei vermitteln wir zwischen den unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen, den Generationen und deren Interessen und bleiben Volkspartei, wenn wir uns um die Selbstverwaltung in unseren Gemeinden, Städten und Landkreisen kümmern.

Hier können Sie den Beschluss herunterladen: Beschluss_Regional. Dezentral. Kommunal

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