Länder werden ihrer Verantwortung gegenüber den Kommunen gerecht
Der Bundesrat hat in dem Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer zugestimmt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzende der KPV, Ingbert Liebing MdB, begrüßte die Entscheidung:
„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesrates, dem bereits im Bundestag verabschiedeten Gesetz ebenfalls zuzustimmen. Für die Kommunen ist die Entscheidung der Länderkammer ein wichtiges Signal, dass Bund und Länder sie bei der Bewältigung der mit den weiter steigenden Asylbewerberzahlen verbundenen Herausforderungen nicht im Stich lassen.
Die Einstufung von Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten stärkt das Asylrecht und entlastet zugleich die Kommunen bei der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern deutlich. Rund 25 Prozent der in Deutschland gestellten Asylanträge stammen von Asylbewerbern aus den genannten Ländern. Die Erfolgsaussichten Ihrer Anträge sind jedoch sehr gering. Dennoch werden die Bewerber im Rahmen der bestehenden Quotenregelung zur Unterbringung auf die Kommunen verteilt. Dies verstärkte die ohnehin schon großen Probleme der Kommunen, geeignete Unterkünfte bereitzustellen.
Mit Inkrafttreten des nunmehr verabschiedeten Gesetzes können diese Probleme zumindest abgemildert werden. Gleichzeitig verbessert das Gesetz die Möglichkeiten der Kommunen, sich besser um die tatsächlich asylberechtigten politisch Verfolgten zu kümmern. Die Länder werden mit der heutigen Zustimmung ihrer Verantwortung für die Kommunen gerecht.“
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