Soziales

Langzeitarbeitslose brauchen keine ALG I Ausweitung

„Die Beschäftigungssituation in Deutschland ist so gut wie nie; je mehr Arbeitslosengeld-I-Bezieher innerhalb eines Jahres wieder eine Beschäftigung finden desto besser. Immer mehr offene Stellen können nicht besetzt werden. Eine Verlängerung der Bezugsdauer des ALG I hilft den Menschen nicht wirklich“, davon ist Ingbert Liebing MdB, Vorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, überzeugt.

Liebing: „Was hilft, ist möglichst schnell wieder Arbeit zu finden. Das ist in den letzten Jahren gut gelungen, der Grundsatz des Förderns und Forderns hat sich bewährt. Es wäre fatal, dies wieder in Frage zu stellen.

Aber ca. eine Million Langzeitarbeitslose haben bislang kaum eine Chance, wieder in den 1. Arbeitsmarkt zu kommen. Durch den Zuzug von vielen Geflüchteten hat die Anzahl der Betroffenen stark zugenommen. Für all diese Menschen müssen bessere Perspektiven geschaffen werden. Dies haben die SPD und ihre Arbeitsministerin vollständig vernachlässigt. Wir als Union lassen diese Menschen und ihre Familien nicht im Stich. Wir wollen mehr dafür tun, dass Kinder in Familien aufwachsen, in denen sie die Erwerbsarbeit der Eltern erleben. Sinnvolle Beschäftigung, geregelter Tagesablauf und die Sorge für den eigenen Unterhalt sind wichtige Faktoren, um sich in der Gesellschaft dazugehörig zu fühlen und eine persönliche Perspektive zu entwickeln. Aus diesem Grund soll das Instrument der Arbeitsgelegenheit (AGH) konsequenter genutzt werden. Außerdem soll geprüft werden, wie die Schaffung neuer AGHs möglich ist. Sie können in organisatorischer und finanzieller Kooperation von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit geschaffen werden. Dies hat die CDU auf ihrem letzten Parteitag schon beschlossen. Dabei können und sollen die Kommunen eine zentrale Rolle spielen.

Wir als KPV fordern, dass Kommunale Beschäftigungsgesellschaften die zunächst arbeitsmarktfernen Leistungsempfänger auffangen. Wer Leistungsempfänger ist, kann andere hilfebedürftige Menschen unterstützen, sich bei der Pflege des öffentlichen Raums nützlich machen oder eine andere wettbewerbsneutrale, zusätzliche Aufgabe im Interesse der Gemeinschaft übernehmen. Ziel muss es sein, durch Stabilisierung und Qualifizierung eine Beschäftigung auf Mindestlohnniveau zu erreichen.

Die Diskussion der SPD geht an den wirklich Bedürftigen vorbei. Der Kandidat Schulz habe in Neumünster mit einem Mann gesprochen, der mit 14 Jahren in einen Betrieb eingestiegen und jetzt mit 50 immer noch da sei. Der Mann habe Angst. Wenn er seinen Job verliere, bekomme er 15 Monate Arbeitslosengeld. Und dann gehe es an seine Existenz. Für Martin Schulz dürfe es nicht sein, dass der Mann Angst habe. Leider suggeriert der Kandidat, dass der Staat den Menschen die Angst nehmen könne, indem die Bezugsdauer des ALG I verlängert werde. Es ist umgekehrt leider so, dass eine Verlängerung eher einen verfrühten Weg in die Arbeitslosigkeit aufzeigt. Vielleicht hätte der Kandidat dem Mann aber bereits Ängste nehmen können, indem er ihm erklärt, welche Rechte nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit ihm zustehen und dass objektiv das Risiko, aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung heraus arbeitslos zu werden, in den letzten Jahren gesunken ist.

Ziel muss es sein, die Menschen im Fall von Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich wieder in Arbeit zu bringen – gerade bei zunehmendem Fachkräftemangel. Das ist das Gegenteil der neuen SPD-Politik, die Menschen länger im ALG I-Bezug zu halten.

Das, was die SPD nun vorlegt, indem sie die Bezugsdauer im ALG I um die Zeiten von Qualifizierung verlängert, hindert die Betroffenen eher daran, sich sofort und ohne Umwege um eine neue Beschäftigung zu kümmern. Wer in einer echten Qualifizierungsmaßnahme steckt, steht dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit doch nicht wirklich zur Verfügung. Kann es sein, dass der Kandidat den gewerkschaftseigenen Qualifizierungsinstituten unter die Arme greifen will?

Des Weiteren will die SPD die Anzahl der Arbeitslosengeld-I-Bezieher ausweiten und mehr Vermögen im ALG-II-Bezug zulassen. All diese Leistungsausweitungen müssen insbesondere von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziert werden, entweder durch ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung oder durch Steuern, für die Herr Schulz sonst vorgibt, sie vertreten zu wollen. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. Vielmehr gilt: Gerecht ist, was Arbeit schafft.“

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