Soziales

Mittel für Ausbau der Kinderbetreuung dürfen nicht verfallen

Die Bundesinvestitionsprogramme zur Finanzierung der Kinderbetreuung enthalten Fristen, nach deren Ablauf Maßnahmen nicht mehr gefördert werden können. Die erste Frist läuft am 31. Dezember 2013 ab, die zweite am 31. Dezember 2014. Hierzu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach, und der kommunalpolitische Sprecher und Bundesvorsitzender der KPV, Ingbert Liebing,:

„Unser Ziel ist es, dass die Mittel zum Ausbau der Betreuung für die unter Dreijährigen so schnell wie möglich eingesetzt werden. Denn der Kita-Ausbau muss entsprechend dem Bedarf an Betreuungsplätzen zügig fortgesetzt werden. Deswegen müssen auch die im Bundesinvestitionsprogramm zur Finanzierung der  Kinderbetreuung enthaltenen Ausschlussfristen verlängert werden. Es gibt Kommunen – vor allem in Ballungsräumen -, in denen die Nachfrage an Betreuungsplätzen besonders groß ist, die aber Probleme beim Mitteleinsatz  haben, weil sie zunächst geeignete Flächen für Neubauten oder Räumlichkeiten für Umbauten finden müssen. Dies hat zu einem verzögerten Baubeginn geführt. Probleme können auch entstehen, wenn sich Baumaßnahmen aus Gründen, die die Kommunen nicht beeinflussen können, verzögern. All das darf nicht dazu führen, dass diese Kommunen die eingeplante Förderung nicht erhalten oder sogar zurückzahlen müssen.

Daher setzen wir uns dafür ein, dass die Fristen zur Abrufung der Fördermittel sowohl aus dem Bundesinvestitionsprogramm 2008 bis 2013 als auch aus dem Programm 2013/2014 moderat verlängert werden. Nur so können wir sicherstellen, dass alle begonnenen Baumaßnahmen beendet werden können, auch wenn sie die Frist leicht überschreiten. Wir hoffen, dass Bundesregierung und Bundesländer hier kurzfristig eine einvernehmliche Lösung finden, die den betroffenen Kommunen Planungssicherheit verschafft.“

 

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