Neues Gutachten zum Thema Sperrklausel
Das Regieren in Nordrhein-Westfalens Rathäusern wird immer schwieriger. Ein Grund ist das starke Aufkommen kleiner Parteien und Wählergruppen im Rat, die das Bilden klarer Mehrheiten und Koalitionen erschweren. Ein Ausweg könnte die Wiedereinführung einer Sperrklausel für Kommunalwahlen sein.
Wissenschaftler der Ruhr-Universität Bochum vom Lehrstuhl für Öffentliche Verwaltung, Stadt- und Regionalpolitik um Professor Dr. Jörg Bogumil haben dazu nun ein Gutachten im Auftrag der SPD-Landtagsfraktion erstellt.
Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) fordert bereits in einem Beschluss vom 13. Juni 2014, die Funktionsfähigkeit und die Gemeinwohlorientierung der kommunalen Vertretungskörperschaften zu stärken und eine Sperrklausel von mindestens 3 Prozent im Kommunalwahlrecht in den einzelnen Landesverfassungen zu verankern. Die KPV fordert die Landtagsfraktionen der CDU und CSU auf, entsprechende Änderungen der Landesverfassungen voranzutreiben. Hier finden Sie den Beschluss.
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